Daten
Kommune
Jülich
Größe
8,5 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
09.10.08, 21:28
Aktualisiert
09.10.08, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 9. Oktober 2008
Der Bürgermeister
Beschluss
über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 05.06.2008 im Großer Sitzungssaal des Neuen Rathauses
1.2
Großflächiger Einzelhandel im Bereich des Stadtwerkegrundstücks
(Vorlage-Nr. 244/2008)
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Mit Datum vom 29.02.2008 hat die Stadt Jülich eine Anfrage nach § 32
Landesplanungsgesetz zu o.g. Bauleitplanung an die Bezirksregierung Köln gestellt. Mit
Verfügung vom 13.05.2008 hat jetzt die Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung
die geplante Betriebsansiedlung als grundsätzlich mit den landesplanerischen Vorgaben
vereinbar eingeschätzt.
Im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung wurde auch eine Abgrenzung des
zentralen Versorgungsbereiches der Kernstadt vorgelegt. Danach liegt der Bereich der
Planänderung im zentralen Versorgungsbereich. Eine solche Einbeziehung des
Änderungsbereiches in den zentralen Versorgungsbereich wird von der Bezirksregierung mit
getragen. Die Gesamtabgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird jedoch noch
geprüft.
Sobald die endgültige Genehmigung der Bezirksregierung zur Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereiches vorliegt, wird der Auschuss hierüber beraten und beschließen.