Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-275/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
06.09.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/ Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet an der Matthias-Lammet-Straße / Neusser Straße in Bedburga) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
33/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebietes – Teilfläche aus dem
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung - sowie der bedarfsorientierten Umplanung und
Verschiebung überbaubarer Grundstücksflächen sowie öffentlicher Verkehrsflächen, einen neuen
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (a.F.) zu fassen.
b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und einen neuen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 3
des Baugesetzbuch unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. a) für den
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg verfügt im Bereich der hinteren Bebauung östlich der Neusser Straße über
planungsrechtlich nicht abschließend abgesicherte bzw. angepasste Grundstücksflächen.
Diese Flächen sollen nunmher als Bauflächen aktiviert werden. Die Grundstücke liegen im Gebiet
des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg. Ein Teil dieser Flächen im Eckbereich Neusser
Straße/Gartenstraße liegt im Bereich der 1. Änderung; die Flächen entlang der Neusser Straße
befinden sich derzeit im Gebiet der 4. Änderung zu diesem Bebauungsplan.
Zum Verfahrensstand des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung ist auszuführen, dass
für diesen Bebauungsplan seit dem 10.07.2003 der Beschluss zur Offenlage gefasst wurde, ein
Erfordernis zur Umsetzung der Planung jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestand, nicht
zuletzt auch im Wissen um die zur Disposition stehenden stadteigenen Flächen. Die Situation im
Verfahren der 4. Änderung stellt sich gleichlautend dar. Hier besteht ein Beschluss zur Offenlage
seit 1997. Aufgrund des Verfahrensstandes wurden seinerzeit Baugenehmigungen erteilt.
Zurzeit liegen 2 Anträge von Grundstückseigentümern im Plangebiet auf Änderung der
überbaubaren
Grundstücksflächen
bzw.
Ausweisung
zusätzlicher
überbaubarer
Grundstücksflächen vor.
Die Verwaltung hat die vorliegenden Anträge sowie die stadteigenen zur Zeit zur Disposotion
stehenden Grundstücke– bedingt durch den in den letzten Jahren erfolgten Grundstücksverkehr im
Rahmen der Veräußerung von Teilflächen - zum Anlass genommen, die Planung für diese
Teilbereiche einer Untersuchung zu unterziehen. Dabei wurde festgestellt, dass eine Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg für die Teilbereiche der 1. und 4. Änderung erforderlich
wird, um im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aktivierung von
Bauflächen vornehmen zu können. Die Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde
in einem Unfang festgesetzt, der künftig eine flexiblere Vermarktung gestattet.
Daher wird die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Aufhebung und
Neufassung des Auslegungsbeschlusses unter Zugrundelegung der beigefügten Planzeichnung
erforderlich. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in
seiner Sitzung am 06.09.2005 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen: ja > Planungskosten
50181 Bedburg, den 08.09.2005
----------------gez.--------------(Schmitz)
--------------gez.----------------(Ackermann)
----------------gez.--------------(Koerdt)
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister