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Antrag B90/Grüne (Gründung einer Stiftung: Prüfauftrag hier: Antrg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag B90/Grüne (Gründung einer Stiftung: Prüfauftrag
hier: Antrg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Antrag B90/Grüne (Gründung einer Stiftung: Prüfauftrag
hier: Antrg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de Datum: A 28/2003 12.02.2003 Az.: JG/cs X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Gründung einer Stiftung: Prüfauftrag hier: Antrg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, zu prüfen, in wieweit Mittel der KSK zur Finanzierung von Projekten oder Zuwendungen an Träger in Anspruch genommen werden können. Hierzu ist eine Stiftung gemäß der Novellierung des kommunalen Stiftungsrechtes zu gründen. Begründung: Die Situation der Kreis- und Gemeindefinanzen erfordern Überlegungen zur Ausschöpfung und Prüfung aller potenzieller Möglichkeiten zur Konsolidierung der Haushaltslage. Die Kreissparkasse, die jährlich Jahresbilanzsummen von über einer Billion Euro ausweist, einen Jahresüberschuss und somit einen Bilanzgewinn von mehren Millionen Euro erwirtschaftet, ist stärker in die Beteiligung an der Kreisfinanzsituation einzubinden. Die Regelungen des Sparkassengesetzes (SpkG NW) sind hierbei zu beachten. Es entspricht nicht den aktuellen Gegebenheiten, die Zuwendungen über eine Stiftung im Kulturbereich als ausreichend zu erachten. Als nicht ausreichend kann auch die bisherige Praxis gewertet werden, die sich in der politischen Einflussnahme zurückhaltend mit der jährlichen Entlastung des Vorstandes im wesentlichen begnügt. Die Novellierung des kommunalen Stiftungsrechtes weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Erfüllung von Kreisaufgaben Stiftungen gegründet werden können, wenn mit deren Stiftungsvermögen der Zweck zur Erledigung von kommunalen Aufgaben gleichwertig oder besser erreicht wird. Seite - 2 Es ist durchaus vorstellbar, Teile der freiwilligen und bedingt freiwilligen Ausgaben mit Hinblick auf Unterstützung der Bereiche „Jugend und Soziales“ über die vor beschriebene Methode zu finanzieren. Es sei betont, dass ein Modell in vorgeschlagener Form ein hohes Maß an Kooperation voraussetzt, allerdings von einer Untersuchung auch nicht auszusparen ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Grutke - stellv. Fraktionsvorsitzenderfür die Richtigkeit: gez. Conny Schmid -Fraktionssekretärin-