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Beschlussvorlage GB (K 60, OD Marmagen hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 60, OD Marmagen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 60, OD Marmagen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 60, OD Marmagen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 326/2007 08.05.2007 Datum: Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 K 60, OD Marmagen hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Sprung Tel.: 15 597 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich in 2008 zur Verfügung Produkt: 54 201 9 783232 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf für den Ausbau der Ortsdurchfahrt der K 60 in Marmagen zuzustimmen. € € -2Begründung: Der Kreisausschuss hat mit der Vorlage V 202/2003 in seiner Sitzung am 24.09.2003 beschlossen, dem Ingenieurbüro Schleiffer Euskirchen, die Planungsleistungen für den Ausbau der K 60 in der Ortslage (OD) Marmagen in der Gemeinde Nettersheim, zu vergeben. Der Bauentwurf hierzu ist fertiggestellt. Das Ergebnis der Planung stellt sich wie folgt dar: 1. Länge der Baustrecke Der Straßenausbau wird innerhalb der OD (Schleidener Strasse) auf einer Länge von ca. 520 m + ca. 50 m Anschlussstücke ausgeführt. 2. Gegenwärtige Verkehrsverhältnisse / gegenwärtiger Ausbauzustand Der derzeitig Zustand des geplanten Streckenabschnittes entspricht nicht den heutigen verkehrstechnischen Anforderungen. Bedingt durch das Fehlen eines frostsicheren Unterbaus ist die Fahrbahn teilweise durch Frostaufbrüche zerstört. Die Bordstein-, Rinnen-, Gehweganlagen befinden sich ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand. 3. Zukünftiger Ausbauzustand Im Bauentwurf ist eine Strassenbreite von 5,50 m auf der gesamten Ausbaustrecke vorgesehen. Die Strasse erhält im bebauten Bereich einen 1,50 m breiten Gehweg. Die Linienführung der Trasse wird durch die vorgegebenen Zwangspunkte nicht wesentlich verändert. Im östlichen Teil der K 60, von Station 0+000 bis Station 0+175, d.h. von der Einmündung Kölner Strasse bis zur Burgstrasse wird die Gestaltung des neuen Strassenkörpers an die der Landstrasse 204 (Kölner Strasse) angelehnt. Die Trennung von Gehweg und Strasse erfolgt hier mittels Rundbord. Im weitern Verlauf der K 60, bis zum Ortsausgang in Richtung Wahlen, wird die Trennung des Verkehrsraumes mittels Hochbord erzielt. Um das vorhandene Geschwindigkeitspotential zu reduzieren, ist an 4 Punkten der K 60 die Anordnung von Einengungen vorgesehen. 4. Bautechnische Einzelheiten Die Trassierung der Ortsdurchfahrt kann in zwei Bereiche unterteilt werden. Regelquerschnitt 1: der östliche Bereich, von der Einmündung Kölner Strasse, bis zur Burgstrasse: 3-zeilige Natursteinrinne Trennung von Gehweg und Strasse mittels Rundbord Gehweg in „Altstadtpflaster“ -3Regelquerschnitt 2: der Abschnitt, von der Burgstrasse bis zum Ortsausgang in Richtung Wahlen: 1-zeilige Betonsteinrinne Trennung von Gehweg und Strasse mittels Hochbord Gehweg in Betonsteinpflaster Aufbau der Fahrbahn Entsprechend der RSTO `01, Bauklasse IV Asphaltbetonschicht bituminöse Tragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau 4,0 cm 14,0 cm 52,0 cm 70,0 cm Laut Bodengutachten erweist sich der anstehende Boden an einigen Stellen als nicht tragfähig, deshalb ist hier ein Bodenaustausch von ca. 40 cm vorgesehen. Aufbau der Gehwege Betonsteinpflaster Pflasterbett (Basaltsplitt) Frostschutzschicht Gesamtaufbau 8,0 cm 3,0 cm 19,0 cm 30,0 cm Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurde eine Belastung der bestehenden Strassendecke mit PAK festgestellt. Durch die zusätzliche Entsorgung der konterminierten Bodenschichten (ca. 65.000 €) und dem erforderlichen Bodenaustausch (ca. 45.000 €) ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 110.000 €. 5. Entwässerung Das auf den Gehwegen und der Strasse anfallende Niederschlagswasser wird derzeit in den zu sanierenden Mischwasserkanal eingeleitet. 6. Kostenträger / Unterhaltungspflicht Kostenträger der Gesamtmaßnahme, mit Ausnahme der neu herzustellenden Gehwege, ist der Kreis Euskirchen. Für die neuen Gehwege ist die Gemeinde Nettersheim kostentragungspflichtig. Die Gemeinde Nettersheim wird für die gesamten Gehwege gleichfalls unterhaltungspflichtig. 7. Planfeststellung Eine Planfeststellung wird nicht durchgeführt, da die Trassierung in der vorhandenen Linie der K 60 verläuft. -48. Kosten Die Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich nach GVFG förderfähig. Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen. Straßenbau Gehwege 648.000,00 € 130.000,00 € Gesamtbaukosten 778.000,00 € Mit der Maßnahme wird in 2008 begonnen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)