Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 326/2007
08.05.2007
Datum:
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
K 60, OD Marmagen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Sprung
Tel.: 15 597
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich in 2008 zur Verfügung
Produkt: 54 201 9 783232
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf für den Ausbau der Ortsdurchfahrt der K 60 in
Marmagen zuzustimmen.
€
€
-2Begründung:
Der Kreisausschuss hat mit der Vorlage V 202/2003 in seiner Sitzung am 24.09.2003 beschlossen,
dem Ingenieurbüro Schleiffer Euskirchen, die Planungsleistungen für den Ausbau der K 60 in der
Ortslage (OD) Marmagen in der Gemeinde Nettersheim, zu vergeben. Der Bauentwurf hierzu ist
fertiggestellt. Das Ergebnis der Planung stellt sich wie folgt dar:
1. Länge der Baustrecke
Der Straßenausbau wird innerhalb der OD (Schleidener Strasse)
auf einer Länge von ca. 520 m + ca. 50 m Anschlussstücke ausgeführt.
2. Gegenwärtige Verkehrsverhältnisse / gegenwärtiger Ausbauzustand
Der derzeitig Zustand des geplanten Streckenabschnittes entspricht nicht den heutigen
verkehrstechnischen Anforderungen.
Bedingt durch das Fehlen eines frostsicheren Unterbaus ist die Fahrbahn teilweise durch
Frostaufbrüche zerstört. Die Bordstein-, Rinnen-, Gehweganlagen befinden sich ebenfalls in einem
sehr schlechten Zustand.
3. Zukünftiger Ausbauzustand
Im Bauentwurf ist eine Strassenbreite von 5,50 m auf der gesamten Ausbaustrecke vorgesehen. Die
Strasse erhält im bebauten Bereich einen 1,50 m breiten Gehweg. Die Linienführung der Trasse wird
durch die vorgegebenen Zwangspunkte nicht wesentlich verändert. Im östlichen Teil der K 60, von
Station 0+000 bis Station 0+175, d.h. von der Einmündung Kölner Strasse bis zur Burgstrasse wird
die Gestaltung des neuen Strassenkörpers an die der Landstrasse 204 (Kölner Strasse) angelehnt.
Die Trennung von Gehweg und Strasse erfolgt hier mittels Rundbord. Im weitern Verlauf der K 60, bis
zum Ortsausgang in Richtung Wahlen, wird die Trennung des Verkehrsraumes mittels Hochbord
erzielt.
Um das vorhandene Geschwindigkeitspotential zu reduzieren, ist an 4 Punkten der K 60 die
Anordnung von Einengungen vorgesehen.
4. Bautechnische Einzelheiten
Die Trassierung der Ortsdurchfahrt kann in zwei Bereiche unterteilt werden.
Regelquerschnitt 1: der östliche Bereich, von der Einmündung Kölner Strasse, bis zur Burgstrasse:
3-zeilige Natursteinrinne
Trennung von Gehweg und Strasse mittels Rundbord
Gehweg in „Altstadtpflaster“
-3Regelquerschnitt 2: der Abschnitt, von der Burgstrasse bis zum Ortsausgang in Richtung Wahlen:
1-zeilige Betonsteinrinne
Trennung von Gehweg und Strasse mittels Hochbord
Gehweg in Betonsteinpflaster
Aufbau der Fahrbahn
Entsprechend der RSTO `01, Bauklasse IV
Asphaltbetonschicht
bituminöse Tragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
4,0 cm
14,0 cm
52,0 cm
70,0 cm
Laut Bodengutachten erweist sich der anstehende Boden an einigen Stellen als nicht tragfähig,
deshalb ist hier ein Bodenaustausch von ca. 40 cm vorgesehen.
Aufbau der Gehwege
Betonsteinpflaster
Pflasterbett (Basaltsplitt)
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
8,0 cm
3,0 cm
19,0 cm
30,0 cm
Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurde eine Belastung der bestehenden Strassendecke mit
PAK festgestellt. Durch die zusätzliche Entsorgung der konterminierten Bodenschichten
(ca. 65.000 €) und dem erforderlichen Bodenaustausch (ca. 45.000 €) ergeben sich Mehrkosten in
Höhe von ca. 110.000 €.
5. Entwässerung
Das auf den Gehwegen und der Strasse anfallende Niederschlagswasser wird derzeit in den zu
sanierenden Mischwasserkanal eingeleitet.
6. Kostenträger / Unterhaltungspflicht
Kostenträger der Gesamtmaßnahme, mit Ausnahme der neu herzustellenden Gehwege, ist der Kreis
Euskirchen. Für die neuen Gehwege ist die Gemeinde Nettersheim kostentragungspflichtig. Die
Gemeinde Nettersheim wird für die gesamten Gehwege gleichfalls unterhaltungspflichtig.
7. Planfeststellung
Eine Planfeststellung wird nicht durchgeführt, da die Trassierung in der vorhandenen Linie der K 60
verläuft.
-48. Kosten
Die Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich nach GVFG förderfähig.
Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen.
Straßenbau
Gehwege
648.000,00 €
130.000,00 €
Gesamtbaukosten
778.000,00 €
Mit der Maßnahme wird in 2008 begonnen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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