Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-412/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Bebauungsplanes Nr. 10b/Bedburg (Vorhaben- und Erschließungsplan Erfthalbinsel), 2.
vereinfachte Änderung
-Gebiet in Verlängerung der Arnold-Freund-Straße, zwischen den beiden Erftarmenhier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 2.
vereinfachte
Änderung
des
Bebauungsplanes
Nr.10b/Bedburg
(Vorhabenund
Erschließungsplanes Erfthalbinsel ) gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches In der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) zu fassen.
Die Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 13.09.2005 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
10b/Bedburg (Vorhaben- und Erschließungsplan Erfthalbinsel) in Bedburg – Gebiet in
Verlängerung der Arnold-Freund-Straße, zwischen den beiden Erftarmen – gestellt. Dieser mit der
Verwaltung von der Sachlage her vorabgestimmte Antrag nebst Planentwurf ist in der Anlage
beigefügt.
Die durch die Vermaktung bedingte bedarfsorientierte Grundstücksaufteilung hat zu einer
Nutzungseinschränkung auf einer Grundstücksfläche geführt, die nicht beabsichtigt war und kann
durch einen Flächentausch rückgänig gemacht werden.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die beantragte Planänderung im Rahmen eines
Flächentausches – um weiterhin eine bedarfsorientierte Ausnutzung zu gewährleisten - keine
Bedenken.
Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 13.11.2005
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
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-----------------------------------
(Klütsch)
Stellv. Fachbereichsleiter
(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand