Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-29/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.11.2004
Betreff:
Besetzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung der Stadt Bedburg wie folgt:
Mitglieder
stellvertretende Mitglieder*
*persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004
beschlossen, einen Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zu bilden, der aus 13
Mitgliedern bestehen soll.
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO NW, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl
der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Ausschuss für Struktur
und Stadtentwicklung mindestens 7 Ratsmitglieder angehören; resultierend hieraus
dürfen dem Ausschuss maximal 6 sachkundige Bürger angehören.
Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob dem Antrag des Naturschutzbundes Rhein-Erft e.V.
vom 29.09.2004 stattgegeben wird, wonach um Zulassung eines Vertreters als
sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme gebeten wird. Der Antrag ist der
Sitzungsvorlage in Kopie beigefügt.
Den Ausschüssen können gemäß § 58 Abs. 4 GO NW volljährige sachkundige Einwohner
als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Einwohner ist entsprechend der
Legaldefinition des § 21 Abs. 1 GO NW, wer in der Gemeinde wohnt.
Mit ihrer Wahl werden sachkundige Einwohner Mitglieder des betreffenden Ausschusses
und haben das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses teilzunehmen. Für sie gelten
auch alle Vorschriften der Gemeindeordnung über die Stellung von Ausschussmitgliedern,
so u.a. die Vorschriften über die Verschwiegenheitspflicht, die Ausschließung bei
Befangenheit, die Treuepflicht, die Gewährung von Verdienstausfallentschädigung sowie
die Zahlung von Sitzungsgeld.
Die sachkundigen Einwohner haben allerdings kein Stimmrecht. Sie zählen auch bei den
o.g. 13 Ausschussmitgliedern nicht mit.
Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die
ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur Besetzung des Hauptausschusses
(WP7-28/2004) verwiesen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat zudem beschlossen, für die Mitglieder der Ausschüsse
jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen.
50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister