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Beschlussvorlage (Besetzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Besetzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Besetzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-29/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Besetzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder stellvertretende Mitglieder* *persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004 beschlossen, einen Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zu bilden, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll. Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO NW, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung mindestens 7 Ratsmitglieder angehören; resultierend hieraus dürfen dem Ausschuss maximal 6 sachkundige Bürger angehören. Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob dem Antrag des Naturschutzbundes Rhein-Erft e.V. vom 29.09.2004 stattgegeben wird, wonach um Zulassung eines Vertreters als sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme gebeten wird. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage in Kopie beigefügt. Den Ausschüssen können gemäß § 58 Abs. 4 GO NW volljährige sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Einwohner ist entsprechend der Legaldefinition des § 21 Abs. 1 GO NW, wer in der Gemeinde wohnt. Mit ihrer Wahl werden sachkundige Einwohner Mitglieder des betreffenden Ausschusses und haben das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses teilzunehmen. Für sie gelten auch alle Vorschriften der Gemeindeordnung über die Stellung von Ausschussmitgliedern, so u.a. die Vorschriften über die Verschwiegenheitspflicht, die Ausschließung bei Befangenheit, die Treuepflicht, die Gewährung von Verdienstausfallentschädigung sowie die Zahlung von Sitzungsgeld. Die sachkundigen Einwohner haben allerdings kein Stimmrecht. Sie zählen auch bei den o.g. 13 Ausschussmitgliedern nicht mit. Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur Besetzung des Hauptausschusses (WP7-28/2004) verwiesen. Der Rat der Stadt Bedburg hat zudem beschlossen, für die Mitglieder der Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen. 50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister