Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-337/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
06.09.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung)
-Industriepark Mühlenerfta) Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 3 des Baugesetzbuches (a.F.) eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der erneuten öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches vorgetragenen Anregungen zum
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
zu b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des
Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen
bzw. geringfügigen Ergänzungen gem. a).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im Wege der Dringlichkeitsentscheidung vom 04.07.2005 gem. § 60 Abs. 1 , Satz 2 GO NRW
wurde auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt
Bedburg vom 14.06.2005 den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2001 für den Bebauungsplan Nr.
39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997(BGBl. I S.
2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S.
2850) bei Erweiterung des Plangebietes – unter Beibehaltung der übrigen Festsetzungen des
Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.1999 - einen neuen Aufstellungsbeschluss mit den
nachfolgend aufgeführten, ergänzenden Planungszielen zu fassen:
• Erweiterung des Plangebietes in westlicher Richtung
• Verschiebung der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt und Entwicklung von Natur
und Landschaft.
Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist weiterhin, im Interesse optimaler und
schneller Vermarktungsmöglichkeiten bedarfsorientiert gewerbliche Bauflächen anbieten zu
können. Daher ist u.a. auch die Erweiterung des Plangebietes erforderlich, um auch den Bedarf
nach größeren Grundstücksflächen decken zu können.
Ferner wurde im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, den Bebauungsplan Nr.
39/Bedburg unter Berücksichtigung der Plangebietserweiterung gem. § 3 Abs. 3 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I,
S. 137), zu letzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBI. I S. 2850),
erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen
nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises wurden die
Bürger über die öffentliche Auslegung informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 19.07.2005 ebenfalls von der erneuten Offenlage benachrichtigt.
Der Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) hat daher gem. § 3 Abs. 3 des
Baugesetzbuches mit Begründung in der Zeit vom 21. Juli 2005 bis 22. August 2005 einschließlich
öffentlich ausgelegen.
Während dieser Frist sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum
Verfahren eingegangen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat
der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.09.2005 einstimmig empfohlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
50181 Bedburg, den 08.09.2005
-----------------gez.-------------(Schmitz)
----------------gez.--------------(Ackermann)
----------------gez.--------------(Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister