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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) -Industriepark Mühlenerft- a) Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (a.F.) eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung)
-Industriepark Mühlenerft-
a) Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (a.F.) eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung)
-Industriepark Mühlenerft-
a) Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (a.F.) eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-337/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.09.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 20.09.2005 1. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) -Industriepark Mühlenerfta) Beratung und Beschließung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (a.F.) eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. geringfügigen Ergänzungen gem. a). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im Wege der Dringlichkeitsentscheidung vom 04.07.2005 gem. § 60 Abs. 1 , Satz 2 GO NRW wurde auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg vom 14.06.2005 den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2001 für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) bei Erweiterung des Plangebietes – unter Beibehaltung der übrigen Festsetzungen des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.1999 - einen neuen Aufstellungsbeschluss mit den nachfolgend aufgeführten, ergänzenden Planungszielen zu fassen: • Erweiterung des Plangebietes in westlicher Richtung • Verschiebung der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft. Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist weiterhin, im Interesse optimaler und schneller Vermarktungsmöglichkeiten bedarfsorientiert gewerbliche Bauflächen anbieten zu können. Daher ist u.a. auch die Erweiterung des Plangebietes erforderlich, um auch den Bedarf nach größeren Grundstücksflächen decken zu können. Ferner wurde im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter Berücksichtigung der Plangebietserweiterung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zu letzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBI. I S. 2850), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises wurden die Bürger über die öffentliche Auslegung informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.07.2005 ebenfalls von der erneuten Offenlage benachrichtigt. Der Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) hat daher gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches mit Begründung in der Zeit vom 21. Juli 2005 bis 22. August 2005 einschließlich öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.09.2005 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein 50181 Bedburg, den 08.09.2005 -----------------gez.-------------(Schmitz) ----------------gez.--------------(Ackermann) ----------------gez.--------------(Koerdt) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister