Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-337/2005 1. Ergänzung
Abwägungsliste gem. a)
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, Aufhebung Neuaufstellung
-
Lfd.
Nr.
1
Stellungnahme
von, vom
Erftverband, Berheim,
Schreiben vom 09.08.2005
Industriepark Mühlenerft/Gebiet westlich der L 213 –
Anregungen
Abwägung
Gegen die o. g. Maßnahmen bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken, wenn
folgende Hinweise berücksichtigt werden
Das obere Grundwasserstockwerk ist
bergbaubedingt trocken gefallen. Bei
natürlicher – vom Bergbau unbeeinflussten
Grundwassersituation – wurden im Bereich
des Baugebietes flurnahe
Grundwasserstände ( ½ 1 m) gemessen.
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt.....
...die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
In den Festsetzungen zum Bebauungsplan wird
ein Hinweis auf die Grundwassersituation
aufgenommen.
Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes Die Situation ist bekannt und bereits in der
befindet sich kein Eigentum des
Planung durch entsprechende Festsetzung
Erftverbandes. Es ist jedoch zu beachten,
berücksichtigt.
dass sich im unveränderten Bereich das
Regenüberlaufbecken Mühlenerft (KSR)
sowie die Kläranlage Kaster befindet.
2
Bezirksregierung Düsseldorf,
Düsseldorf, Schreiben vom
22.07.2005
Gegen die Aufstellung der o.g.
Bebauungspläne bestehen aus
luftrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Entfällt.
Hinweis zu dem Maß baulicher Nutzung:
Bei den Ausnahmen zu den
Höhenbeschränkungen (z.B.
Windenergieanlagen) ist § 14
Luftverkehrsgesetz zu beachten.
Die Stadt Bedburg verfügt im Rahmen der
Aufstellung der 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg über
eine Vorrangzone für Windenergieanlagen.
...die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und festzustellen,
dass die Hinweise beachtet
wurden.
WP7-337/2005 1. Ergänzung
3
Landesamt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten
NRW, Recklinghausen,
Schreiben vom 08.08.2005
Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie die
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung
und Forsten (LÖBF) an oben genannten
Bauleitplanverfahren und bitten um die
Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen
einer im Rahmen der
Verwaltungsmodernisierung gebotenen
Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF
ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich
gebotene Kerngeschäft konzentrieren.
Entsprechend ist von einer
Verfahrensbeteiligung der LÖBF in
Bauleitplanverfahren gemäß den §§ 5, 9 und
12 BauGB zunächst abzusehen.
Über die Eingriffserheblichkeit oder
Nachhaltigkeit der zu erwartenden
Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung und der
Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch
die obige Einschätzung keine Aussage
getroffen. Auf die zuständigen
Landschaftsbehörden und deren
Stellungnahmen, die von den o.g.
Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben,
ist ausdrücklich zu verweisen.
Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme
der Landesanstalt im Sinne der hierzu
ergangenen Dienstanweisung (RdErl. v.
15.01.1981, I B – 02.46, SMBL. NW. 791)
Abwägungsliste gem. a)
Windenergieanlagen innerhalb des Plangebiets
sind nicht zulässig. Die Höhenbeschränkungen,
wie im gesamten Plangebiet festgesetzt,
wurden übernommen. Bei einer max. Höhe von
20,00 m über dem Bezugspunkt des
Bebauungsplanes (56,66 übern NN)werden die
Vorschriften des § 14 Abs. 1 und 2 des
Luftverkehrsgesetzes beachtet.
Fachbehörden wurden im Rahmen des
...die Mitteilung zur Kenntnis
Verfahrens beteiligt.
zu nehmen.
WP7-337/2005 1. Ergänzung
Abwägungsliste gem. a)
sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i. V. m.
Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (Rd.Erl. v.
26.4.2000, - III B 2 616.01.06.10 -,
SMBL.NW 791) bestehen unabhängig davon
auch weiterhin.
4
RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, Bergheim,
Schreiben vom 01.08.2005
In Ihrem Schreiben vom 19.07.2005 bitten
Sie um Stellungnahme zu obigem
Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir
keine grundsätzlichen Bedenken erheben.
Zur Information über unseren
Leitungsbestand in obig genanntem Bereich
fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben
Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen
bei. Durch das Plangebiet werden unsere
Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir
bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um
Kosten für Trassenanpassungen zu
vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie
z.B. Entwidmung von öffentlichen
Grundstücksflächen, werden bei einem
Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Sicherungen unserer Leitungstrassen und
Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die
Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier
sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns
stattfinden, um notwendige
Anpassungsmaßnahmen (wie z. B.
zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen
und erforderliche Flächen zu
Die Bestandsplanunterlagen finden bei der
Planung Berücksichtigung.
Versorgungsbedingte Absprachen werden
entsprechend dem absehbaren Bedarf geführt.
WP7-337/2005 1. Ergänzung
Abwägungsliste gem. a)
berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung
ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie
oder auch an Löschwasserressourcen zu
erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig
mit einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung dem Bedarf entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen
wäre auch der Raum für eine
Ortsnetzstation mit in die Vorplanung
einzubeziehen.
Wir bitten Sie, bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass
unsere Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei der Planung von Bepflanzungszonen
werden die einschlägigen Richtlinien beachtet.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen
von Bepflanzungen an unsere
Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die
DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen
im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind notwendig werdende
Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren
Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen
Bereich z. Zt. nicht geplant.
5
PLEdoc GmbH, Essen,
Schreiben vom 11.08.2005
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung
und teilen Ihnen mit, dass die oben
genannten Maßnahmen die
Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber
nicht berühren:
Entfällt
...die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
WP7-337/2005 1. Ergänzung
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-
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Abwägungsliste gem. a)
E.ON Ruhrgas AG, Essen
E.ON Ruhrgas Transport AG & Co. KG,
Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co.KG, Straelen
Gaswerk Philippsburg, Essen
KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH,
Bamberg
Interoute, i-21 Germany GmbH, Frankfurt
am Main
MEGAL GmbH, Mitteleuropäische
Gasleitungsgesellschaft, Essen
Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
(METG), Haan
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
& Co. KG (NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte
der Arbeitsraum die dargestellten
Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so
bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen.
Mit Ihrer Nachricht übermittelte
Projektunterlagen erhalten Sie ggf. anbei
zurück.
6
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Krefeld, Schreiben
vom 16.08.2005
Gegenüber den o.g. Bauleitplanungen
bestehen seitens der hiesigen
Niederlassung keine Bedenken.
Entfällt
...die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
WP7-337/2005 1. Ergänzung
Abwägungsliste gem. a)