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Beschlussvorlage (Abwägungsliste gem. a))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-337/2005 1. Ergänzung Abwägungsliste gem. a) Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, Aufhebung Neuaufstellung - Lfd. Nr. 1 Stellungnahme von, vom Erftverband, Berheim, Schreiben vom 09.08.2005 Industriepark Mühlenerft/Gebiet westlich der L 213 – Anregungen Abwägung Gegen die o. g. Maßnahmen bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise berücksichtigt werden Das obere Grundwasserstockwerk ist bergbaubedingt trocken gefallen. Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflussten Grundwassersituation – wurden im Bereich des Baugebietes flurnahe Grundwasserstände ( ½ 1 m) gemessen. Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt..... ...die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die Grundwassersituation aufgenommen. Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes Die Situation ist bekannt und bereits in der befindet sich kein Eigentum des Planung durch entsprechende Festsetzung Erftverbandes. Es ist jedoch zu beachten, berücksichtigt. dass sich im unveränderten Bereich das Regenüberlaufbecken Mühlenerft (KSR) sowie die Kläranlage Kaster befindet. 2 Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, Schreiben vom 22.07.2005 Gegen die Aufstellung der o.g. Bebauungspläne bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Bedenken. Entfällt. Hinweis zu dem Maß baulicher Nutzung: Bei den Ausnahmen zu den Höhenbeschränkungen (z.B. Windenergieanlagen) ist § 14 Luftverkehrsgesetz zu beachten. Die Stadt Bedburg verfügt im Rahmen der Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg über eine Vorrangzone für Windenergieanlagen. ...die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass die Hinweise beachtet wurden. WP7-337/2005 1. Ergänzung 3 Landesamt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW, Recklinghausen, Schreiben vom 08.08.2005 Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) an oben genannten Bauleitplanverfahren und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gemäß den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. v. 15.01.1981, I B – 02.46, SMBL. NW. 791) Abwägungsliste gem. a) Windenergieanlagen innerhalb des Plangebiets sind nicht zulässig. Die Höhenbeschränkungen, wie im gesamten Plangebiet festgesetzt, wurden übernommen. Bei einer max. Höhe von 20,00 m über dem Bezugspunkt des Bebauungsplanes (56,66 übern NN)werden die Vorschriften des § 14 Abs. 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes beachtet. Fachbehörden wurden im Rahmen des ...die Mitteilung zur Kenntnis Verfahrens beteiligt. zu nehmen. WP7-337/2005 1. Ergänzung Abwägungsliste gem. a) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i. V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (Rd.Erl. v. 26.4.2000, - III B 2 616.01.06.10 -, SMBL.NW 791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. 4 RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, Bergheim, Schreiben vom 01.08.2005 In Ihrem Schreiben vom 19.07.2005 bitten Sie um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu Die Bestandsplanunterlagen finden bei der Planung Berücksichtigung. Versorgungsbedingte Absprachen werden entsprechend dem absehbaren Bedarf geführt. WP7-337/2005 1. Ergänzung Abwägungsliste gem. a) berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei der Planung von Bepflanzungszonen werden die einschlägigen Richtlinien beachtet. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant. 5 PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 11.08.2005 Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren: Entfällt ...die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-337/2005 1. Ergänzung - - - Abwägungsliste gem. a) E.ON Ruhrgas AG, Essen E.ON Ruhrgas Transport AG & Co. KG, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co.KG, Straelen Gaswerk Philippsburg, Essen KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg Interoute, i-21 Germany GmbH, Frankfurt am Main MEGAL GmbH, Mitteleuropäische Gasleitungsgesellschaft, Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen erhalten Sie ggf. anbei zurück. 6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Krefeld, Schreiben vom 16.08.2005 Gegenüber den o.g. Bauleitplanungen bestehen seitens der hiesigen Niederlassung keine Bedenken. Entfällt ...die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-337/2005 1. Ergänzung Abwägungsliste gem. a)