Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Haushalt 2004 c) Beratung und Beschließung des Stellenplanes der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
50 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-264/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 10.02.2004 Betreff: c) Beratung und Beschließung des Stellenplanes der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf – bei Enthaltung der Mitglieder der SPDFraktion - einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den im Entwurf vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Der Stellenplan der Stadt Bedburg stellt ein Spiegelbild der Aufgabenwahrnehmung der Stadtverwaltung Bedburg dar. Erfolgen Änderungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung, werden Anpassungen des Stellenplanes, auch wenn es sich um nur sehr geringfügige Maßnahmen handelt, im Sinne einer möglichst transparenten Darstellung der Personalsituation seit Jahren kontinuierlich durchgeführt. Die in der Vergangenheit und auch heute noch bei vielen Behörden geübte Praxis, unbesetzte Stellen, deren zukünftige Besetzung unklar erscheint, zunächst nicht zu streichen, ist in Bedburg weitestgehend abgeschafft. So enthielt der für das Jahr 2003 im Entwurf vorgelegte Stellenplan bis auf drei Stellen im Bereich des Bauhofes - je eine nach Lohngruppe 3, 4 und 5 BZT-G / NRW ausgewiesene Stelle – ausschließlich Stellen, die auch schon tatsächlich von Bediensteten besetzt waren. Die Sparbemühungen des vergangenen Jahres waren u. a. dadurch gekennzeichnet, dass frei gewordene Stellen teilweise über lange Zeiträume nicht wiederbesetzt wurden. Dies hat nun dazu geführt, dass gemessen an den im Entwurf des Stellenplanes 2004 ausgewiesenen Stellen zur Zeit 11 Dienstposten (= 5,37 %) vakant sind, von denen alleine fünf zum Bauhof gehören. Im Rahmen der Umstrukturierung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2001 sind viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen bzw. zusätzlichen neuen Aufgaben betraut worden. Hieraus ergab sich der Bedarf, für die entsprechenden Stellen auf der Grundlage aktueller Stellenbeschreibungen neue Stellenbewertungen durchzuführen. Zu diesem Zwecke wurde eine Bewertungskommission gegründet, die seit der Verabschiedung des letztjährigen Stellenplanes noch zweimal getagt und insgesamt 22 Stellen einer genaueren Betrachtung und aktuellen Bewertung unterzogen hat. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die teilweise schon seit drei Jahren geänderten Aufgabenstellungen weiterer 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vornahme aktualisierter Stellenbewertungen in den nächsten Monaten erforderlich machen wird, die dann ggf. zu Stellenplanänderungen führen können. Vor dem Hintergrund, dass mit der Umstrukturierung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Einführung weiterer Elemente der sog. Neuen Steuerungsmodelle, so insbesondere der Aufbau und die Einführung der Budgetierung im Jahr 2001 und einer Kostenrechnung im Jahr 2002, zusätzliche Aufgaben und gesteigerte Anforderungen an Teile der Belegschaft gestellt wurden und noch weiterhin werden, darf es sicherlich als positiv gelten, dass dieses zumindest ohne eine quantitative Ausweitung des Stellenbestandes geleistet werden konnte. Betrachtet man nämlich nicht die reinen Stellenzahlen, sondern analysiert man mit Blick auf die 76 teilzeit- bzw. geringfügig beschäftigten Bediensteten die Entwicklung der geleisteten Jahresarbeitsstunden, so ist seit dem Jahr 2000, in dem der Personalbestand auch bereits als verhältnismäßig gering galt, ein Rückgang um 19.831 Jahresarbeitsstunden (= 5,7 %) festzustellen. Dies entspricht – vollzeitverrechnet - einem Abbau von ca. 9,9 Stellen in einem Zeitraum von vier Jahren, und von den auf dieser Basis verbliebenen Stellen sind – wie oben bereits dargestellt – zur Zeit 11 Stellen vakant, was unterstreichen mag, in welchen Dimensionen im Personalbereich aktuell Reduzierungen vorgenommen werden. Darüber hinaus soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass im Rahmen des letzten, vom Landespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebenen sog. Vierteljahresgespräches zwischen der Verwaltungsspitze und dem Personalrat sehr deutlich von der Belegschaftsvertretung darum gebeten wurde, mögliche Beförderungen und tarifvertraglich gebotene Höhergruppierungen im Sinne des Erhaltes der Mitarbeitermotivation nicht mehr so lange zeitlich aufzuschieben, wie dies bislang mit STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 einem auf die finanzielle Situation verengten Blick häufig geschehen sei. Unter Hinweis auf die Praxis benachbarter Kommunen ist diesem Wunsch zwar entgegen getreten worden, wenngleich auch signalisiert wurde, dass ein Überdenken der Verfahrensweise erfolgen werde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich durchweg willens und in der Lage gezeigt, zusätzliche und höherwertige Aufgaben zu übernehmen und die damit einhergehende Verantwortung zu tragen. Im Hinblick auf das Besoldungsrecht und die geltenden Tarifverträge ist die – selbstverständlich von objektiven Gesichtspunkten getragene – im Falle von Änderungen des Stelleninhaltes erforderliche Neubewertung einer Reihe von Stellen unabdingbare Voraussetzung für die auch weiterhin unbedingt zu fördernde Mitarbeitermotivation. Das Ergebnis der Stellenbewertungen ist bzw. wird auch weiterhin in die von der Verwaltung vorzulegenden Entwürfe der Stellenpläne der Stadt Bedburg einfließen. Die Zahl der Stellen im Beamtenbereich lag mehrere Jahre unverändert bei 34. Die nunmehr vorgesehene Stellenausweitung, wird nachstehend begründet. Die Zahl der Stellen im Angestelltenbereich erhöht sich bedingt durch die Rückkehr einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin aus einer Beurlaubung. Im Arbeiterbereich erfolgt im Jahr 2004 eine weitere Reduzierung um 2 Stellen. Es folgen nun zu den einzelnen Beschäftigtengruppen ergänzende Erläuterungen: Beamte: Änderungen ergeben sich hier durch die neue Ausweisung einer Stelle nach A 13 h. D, die bislang nach A 13 g. D. bewertet war und die zusätzliche Ausweisung je einer Stelle in A 9 g. D. und A 6. Die letztgenannte Stellenausweisung dient der planmäßigen Anstellung (Wegfall des „z. A.“) einer eigenen Nachwuchskraft, deren laufbahnrechtliche Probezeit in diesem Jahr enden wird. Die Beschäftigung erfolgt – nachdem der Stelleninhaber nach erfolgreicher Ablegung seiner Laufbahnprüfung zunächst seinen Zivildienst absolviert hat – bereits seit Mitte vergangenen Jahres im Bereich des Außendienstes der Stadtkasse, wo sich gezeigt hat, dass der in den vergangenen Jahren gemachte Versuch, das Aufgabengebiet der Abgabenbeitreibung mit nur einer Dienstkraft bzw. zeitweilig mit einer zeitlich befristet eingestellten zusätzlichen Teilzeitkraft zu bewältigen, angesichts der allgemein nachlassenden Zahlungsmoral nicht vernünftig und wirtschaftlich ist. Der Stelleninhaber wurde im Jahr 2003 auf einer im Teil C des Stellenplanes, I. Beamte zur Anstellung, dargestellten „Stelle“ geführt. Die zusätzliche Ausweisung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt im Bereich der Sozialverwaltung und korrespondiert dort mit dem Wegfall einer bislang nach BAT V c im Angestelltenbereich ausgewiesenen Stelle. Die Stelleninhaberin ist mittlerweile, nachdem eine andere Dienstkraft in die Freizeitphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses getreten ist, unter Mitnahme ihrer bisherigen Stelle in den Bereich der Ordnungsverwaltung gewechselt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die in der Sozialverwaltung verloren gegangene Arbeitskraft ist bislang nicht ersetzt worden. Die Bereitstellung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt vorsorglich mit Blick darauf, dass zur Zeit nicht sicher prognostiziert werden kann, ob und mit welcher Wertigkeit eine personelle Verstärkung der Sozialverwaltung erforderlich wird. Im Zuge der gesetzgeberischen Umsetzung des Hartz-Konzeptes ist zur Zeit allerdings auch nicht auszuschließen, dass in Zukunft eine oder mehrere Stellen im Bereich der Sozialverwaltung von ihrem Aufgabenzuschnitt her anzupassen sind bzw. mittelfristig sogar wegfallen können. An eine Besetzung der vorsorglich ausgewiesenen Stelle ist zur Zeit nicht gedacht. Die Anhebung der im UA 0304 (FB III) zur Zeit nach A 13 g. D. ausgewiesenen Stelle nach A 13 h. D. erfolgt auf der Basis einer einstimmigen Entscheidung der Bewertungskommission. Da es sich bei A 13 g. D. / A 13 h. D. um sog. Verzahnungsämter zwischen den Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes handelt, ist mit einer entsprechenden Beförderung keine Besoldungsänderung verbunden. Außerdem ist der Laufbahnwechsel vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Beamtendienst an besondere beamten- bzw. laufbahnrechtliche Voraussetzungen gebunden. Hinsichtlich der Beförderungsämter im gehobenen Dienst ist zu bemerken, dass nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Stellenobergrenzenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung die Stadt Bedburg bis zu 4 Stellen nach A 12 und bis zu 3 Stellen nach A 13 (gehobener Dienst) ausweisen könnte. Diese Möglichkeiten werden auch weiterhin nicht voll ausgeschöpft. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nach der zuletzt am 25.09.1996 geänderten Stellenobergrenzenverordnung es bei Gemeinden mit 10.001 bis 40.000 Einwohnern nur noch die oben angegebenen Beschränkungen im Bereich der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 gibt; im Bereich des mittleren Dienstes existiert nur noch eine Beschränkung der Zahl der nach A 9 m. D. ausweisbaren Stellen. Diese darf bei insgesamt mindestens 11 in der Laufbahngruppe ausgewiesenen Stellen eine Stellenanzahl von 5 nicht überschreiten. Darüber hinaus sind hinsichtlich der Regelungen des § 26 BbesG (sog. Stellenkegel) noch prozentuale Einschränkungen der Anzahl der nach A 8 und A 11 ausweisbaren Stellenzahlen (max. 30 % der Stellen in der jeweiligen Laufbahngruppe) zu beachten, was auch beim vorgelegten Stellenplanentwurf geschehen ist. Auch im vergangenen Jahre sind nicht sämtliche nach dem Stellenplan vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, weil neben den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Stelleninhabers die persönlichen Leistungen des Einzelnen die wichtigste Grundlage für eine Beförderung bilden und darüber hinaus die jeweiligen Budgetverantwortlichen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sparsam umgehen müssen. Die den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Budgets für den Personalbereich orientieren sich an den spitz gerechneten Personalkosten für die Weiterbeschäftigung des vorhandenen Personalbestandes, ohne Berücksichtigung möglicher Beförderungen bzw. Höhergruppierungen. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten zur Beförderung bzw. Höhergruppierung von Bediensteten quasi im jeweiligen Fachbereich erwirtschaftet werden müssen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Zu bedenken ist jedoch, dass in den letzten Jahren sogar auf bundesweite Stellenausschreibungen insbesondere im Bereich der Eingangs- und ersten Beförderungsämter der Laufbahnen des mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes keine oder nur sehr wenige Bewerbungen eingegangen sind, die zudem nicht den Anforderungen der jeweiligen Stelle in hinreichendem Maße entsprochen haben. Es ergaben sich in zwei Fällen längere Stellenvakanzen, die erst ihr Ende fanden, als viele Monate nach Freiwerden der Stellen eigener Nachwuchs nach bestandener Laufbahnprüfung zur Übernahme bereit stand. Diese Beispiele mögen zeigen, dass gerade für die Beamten in den Eingangsämtern der jeweiligen Laufbahn unbedingt Fördermöglichkeiten geschaffen und rechtzeitig umgesetzt werden müssen. Angestellte: Anpassungen der Wertigkeit einzelner Stellen nach erfolgter Stellenbewertung gibt es bei verschiedenen Vergütungsgruppen. Per Saldo resultiert hieraus die Reduzierung einer Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT V c sowie die zusätzliche Ausweisung einer Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT IV b. Unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vorgaben bzw. der Eingruppierungsvorschriften wird in jedem Einzelfall sehr genau geprüft, ob die auf der jeweiligen Stelle wahrzunehmenden Tätigkeiten mit den Leistungen der entsprechenden Stelleninhaberin bzw. des entsprechenden Stelleninhabers einhergehen und eine ggf. laut Stellenplan mögliche Höhergruppierung rechtfertigt. Die Ausweisung der zusätzlichen Teilzeitstelle in der Vergütungsgruppe BAT IV a/III erfolgt im Hinblick auf die bereits zum 01.01.2004 erfolgte Rückkehr einer bis zum 31.12.2003 in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin des FB I. Arbeiter: Im Arbeiterbereich reduziert sich die Anzahl der Stellen auf nur noch 89 im Jahr 2004. Die Reduzierung der Stellenzahl ist auf im Jahr 2003 durchgeführte Privatisierungen im Reinigungsbereich sowie eine eingesparte Stelle im Bereich der Hausmeistertätigkeiten in der Bürgerhalle Königshoven zurückzuführen. Beamte zur Anstellung: Zur Zeit absolviert bereits eine Inspektorin z. A. ihre laufbahnrechtliche Probezeit und eine weitere wird diese im Falle des erfolgreichen Ablegens ihrer Laufbahnprüfung im Herbst beginnen. Mitte des Jahres werden zwei Sekretäranwärterinnen ihre Laufbahnprüfung ablegen und anschließend ihre laufbahnrechtliche Probezeit beginnen; ein Stadtsekretär z. A. (s. Stand 01.10.2003) wird, wie oben bereits dargestellt, im Laufe des Jahres planmäßig angestellt. Nachwuchskräfte: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Zur Zeit werden fünf Beamtenanwärter/innen im mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst ausgebildet. Die beiden Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst werden in diesem Jahr ihre Laufbahnprüfung absolvieren. Gleiches gilt für eine Inspektoranwärterin. Die verbleibenden beiden Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes stehen erst im Jahr 2005 zur Prüfung an. Daneben wird zur Zeit eine Nachwuchskraft zum Fachangestellten für Bäderbetriebe ausgebildet; die Abschlussprüfung in diesem Falle ist ebenfalls im Jahre 2005. Hinsichtlich der weiteren für 2004 vorgesehenen Ausbildungsplätze (2 x gehobener Dienst – ggf. Studiengang mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt -, 1 x mittlerer Dienst) werden zur Zeit bereits Bewerbungen ausgewertet. Fazit: Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung Bedburg weiterhin mit einem vergleichsweise niedrigen Personalbestand bemüht ist, sich den Herausforderungen der Verwaltungsmodernisierung zu stellen. Die Übernahme des selbst ausgebildeten Nachwuchses und die mögliche Rückkehr beurlaubter Dienstkräfte dürfte in den nächsten Jahren nicht ganz unproblematisch werden. Ein Teil der entsprechenden Ausfälle konnte mit zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen bislang schon überbrückt werden und das altersbedingte Ausscheiden bzw. der Beginn der sog. Freizeitphasen in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen werden die Probleme auch weiterhin ein Stück weit reduzieren helfen. Andererseits sind die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2005, spätestens lt. Planungen des nordrheinwestfälischen Innenministeriums zum 01.01.2008, auf die Kommunen zukommenden Umstellungsarbeiten und deren Vorbereitungen so arbeitsintensiv, dass auch bei einer Ausweitung der Stellenzahl eine Auslastung des Personals fraglos gegeben sein wird, wenngleich mit weniger Personal, dafür aber zu einem späteren Zeitpunkt dasselbe Ziel erreicht werden könnte. Der Personalrat hat im Rahmen der Anhörung gemäß § 75 Landespersonalvertretungsgesetz NW keine Änderungen oder Ergänzungen des Stellenplanes gewünscht. Ebenso sind von der Gleichstellungsbeauftragten keine Bedenken erhoben worden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf – bei Enthaltung der Mitglieder der SPDFraktion - einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den im Entwurf vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004. Begründung: Der Stellenplan der Stadt Bedburg stellt ein Spiegelbild der Aufgabenwahrnehmung der Stadtverwaltung Bedburg dar. Erfolgen Änderungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung, werden Anpassungen des Stellenplanes, auch wenn es sich um nur sehr geringfügige Maßnahmen handelt, im Sinne einer möglichst transparenten Darstellung der Personalsituation seit Jahren kontinuierlich durchgeführt. Die in der Vergangenheit und auch heute noch bei vielen Behörden geübte Praxis, unbesetzte Stellen, deren zukünftige Besetzung unklar erscheint, zunächst nicht zu streichen, ist in Bedburg weitestgehend abgeschafft. So enthielt der für das Jahr 2003 im Entwurf vorgelegte Stellenplan bis auf drei Stellen im Bereich des Bauhofes - je eine nach Lohngruppe 3, 4 und 5 BZT-G / NRW ausgewiesene Stelle – ausschließlich Stellen, die auch schon tatsächlich von Bediensteten besetzt waren. Die Sparbemühungen des vergangenen Jahres waren u. a. dadurch gekennzeichnet, dass frei gewordene Stellen teilweise über lange Zeiträume nicht wiederbesetzt wurden. Dies hat nun dazu geführt, dass gemessen an den im Entwurf des Stellenplanes 2004 ausgewiesenen Stellen zur Zeit 11 Dienstposten (= 5,37 %) vakant sind, von denen alleine fünf zum Bauhof gehören. Im Rahmen der Umstrukturierung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2001 sind viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen bzw. zusätzlichen neuen Aufgaben betraut worden. Hieraus ergab sich der Bedarf, für die entsprechenden Stellen auf der Grundlage aktueller Stellenbeschreibungen neue Stellenbewertungen durchzuführen. Zu diesem Zwecke wurde eine Bewertungskommission gegründet, die seit der Verabschiedung des letztjährigen Stellenplanes noch zweimal getagt und insgesamt 22 Stellen einer genaueren Betrachtung und aktuellen Bewertung unterzogen hat. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die teilweise schon seit drei Jahren geänderten Aufgabenstellungen weiterer 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vornahme STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 aktualisierter Stellenbewertungen in den nächsten Monaten erforderlich machen wird, die dann ggf. zu Stellenplanänderungen führen können. Vor dem Hintergrund, dass mit der Umstrukturierung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Einführung weiterer Elemente der sog. Neuen Steuerungsmodelle, so insbesondere der Aufbau und die Einführung der Budgetierung im Jahr 2001 und einer Kostenrechnung im Jahr 2002, zusätzliche Aufgaben und gesteigerte Anforderungen an Teile der Belegschaft gestellt wurden und noch weiterhin werden, darf es sicherlich als positiv gelten, dass dieses zumindest ohne eine quantitative Ausweitung des Stellenbestandes geleistet werden konnte. Betrachtet man nämlich nicht die reinen Stellenzahlen, sondern analysiert man mit Blick auf die 76 teilzeit- bzw. geringfügig beschäftigten Bediensteten die Entwicklung der geleisteten Jahresarbeitsstunden, so ist seit dem Jahr 2000, in dem der Personalbestand auch bereits als verhältnismäßig gering galt, ein Rückgang um 19.831 Jahresarbeitsstunden (= 5,7 %) festzustellen. Dies entspricht – vollzeitverrechnet - einem Abbau von ca. 9,9 Stellen in einem Zeitraum von vier Jahren, und von den auf dieser Basis verbliebenen Stellen sind – wie oben bereits dargestellt – zur Zeit 11 Stellen vakant, was unterstreichen mag, in welchen Dimensionen im Personalbereich aktuell Reduzierungen vorgenommen werden. Darüber hinaus soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass im Rahmen des letzten, vom Landespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebenen sog. Vierteljahresgespräches zwischen der Verwaltungsspitze und dem Personalrat sehr deutlich von der Belegschaftsvertretung darum gebeten wurde, mögliche Beförderungen und tarifvertraglich gebotene Höhergruppierungen im Sinne des Erhaltes der Mitarbeitermotivation nicht mehr so lange zeitlich aufzuschieben, wie dies bislang mit einem auf die finanzielle Situation verengten Blick häufig geschehen sei. Unter Hinweis auf die Praxis benachbarter Kommunen ist diesem Wunsch zwar entgegen getreten worden, wenngleich auch signalisiert wurde, dass ein Überdenken der Verfahrensweise erfolgen werde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich durchweg willens und in der Lage gezeigt, zusätzliche und höherwertige Aufgaben zu übernehmen und die damit einhergehende Verantwortung zu tragen. Im Hinblick auf das Besoldungsrecht und die geltenden Tarifverträge ist die – selbstverständlich von objektiven Gesichtspunkten getragene – im Falle von Änderungen des Stelleninhaltes erforderliche Neubewertung einer Reihe von Stellen unabdingbare Voraussetzung für die auch weiterhin unbedingt zu fördernde Mitarbeitermotivation. Das Ergebnis der Stellenbewertungen ist bzw. wird auch weiterhin in die von der Verwaltung vorzulegenden Entwürfe der Stellenpläne der Stadt Bedburg einfließen. Die Zahl der Stellen im Beamtenbereich lag mehrere Jahre unverändert bei 34. Die nunmehr vorgesehene Stellenausweitung, wird nachstehend begründet. Die Zahl der Stellen im Angestelltenbereich erhöht sich bedingt durch die Rückkehr einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin aus einer Beurlaubung. Im Arbeiterbereich erfolgt im Jahr 2004 eine weitere Reduzierung um 2 Stellen. Es folgen nun zu den einzelnen Beschäftigtengruppen ergänzende Erläuterungen: Beamte: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 Änderungen ergeben sich hier durch die neue Ausweisung einer Stelle nach A 13 h. D, die bislang nach A 13 g. D. bewertet war und die zusätzliche Ausweisung je einer Stelle in A 9 g. D. und A 6. Die letztgenannte Stellenausweisung dient der planmäßigen Anstellung (Wegfall des „z. A.“) einer eigenen Nachwuchskraft, deren laufbahnrechtliche Probezeit in diesem Jahr enden wird. Die Beschäftigung erfolgt – nachdem der Stelleninhaber nach erfolgreicher Ablegung seiner Laufbahnprüfung zunächst seinen Zivildienst absolviert hat – bereits seit Mitte vergangenen Jahres im Bereich des Außendienstes der Stadtkasse, wo sich gezeigt hat, dass der in den vergangenen Jahren gemachte Versuch, das Aufgabengebiet der Abgabenbeitreibung mit nur einer Dienstkraft bzw. zeitweilig mit einer zeitlich befristet eingestellten zusätzlichen Teilzeitkraft zu bewältigen, angesichts der allgemein nachlassenden Zahlungsmoral nicht vernünftig und wirtschaftlich ist. Der Stelleninhaber wurde im Jahr 2003 auf einer im Teil C des Stellenplanes, I. Beamte zur Anstellung, dargestellten „Stelle“ geführt. Die zusätzliche Ausweisung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt im Bereich der Sozialverwaltung und korrespondiert dort mit dem Wegfall einer bislang nach BAT V c im Angestelltenbereich ausgewiesenen Stelle. Die Stelleninhaberin ist mittlerweile, nachdem eine andere Dienstkraft in die Freizeitphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses getreten ist, unter Mitnahme ihrer bisherigen Stelle in den Bereich der Ordnungsverwaltung gewechselt. Die in der Sozialverwaltung verloren gegangene Arbeitskraft ist bislang nicht ersetzt worden. Die Bereitstellung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt vorsorglich mit Blick darauf, dass zur Zeit nicht sicher prognostiziert werden kann, ob und mit welcher Wertigkeit eine personelle Verstärkung der Sozialverwaltung erforderlich wird. Im Zuge der gesetzgeberischen Umsetzung des Hartz-Konzeptes ist zur Zeit allerdings auch nicht auszuschließen, dass in Zukunft eine oder mehrere Stellen im Bereich der Sozialverwaltung von ihrem Aufgabenzuschnitt her anzupassen sind bzw. mittelfristig sogar wegfallen können. An eine Besetzung der vorsorglich ausgewiesenen Stelle ist zur Zeit nicht gedacht. Die Anhebung der im UA 0304 (FB III) zur Zeit nach A 13 g. D. ausgewiesenen Stelle nach A 13 h. D. erfolgt auf der Basis einer einstimmigen Entscheidung der Bewertungskommission. Da es sich bei A 13 g. D. / A 13 h. D. um sog. Verzahnungsämter zwischen den Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes handelt, ist mit einer entsprechenden Beförderung keine Besoldungsänderung verbunden. Außerdem ist der Laufbahnwechsel vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Beamtendienst an besondere beamten- bzw. laufbahnrechtliche Voraussetzungen gebunden. Hinsichtlich der Beförderungsämter im gehobenen Dienst ist zu bemerken, dass nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Stellenobergrenzenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung die Stadt Bedburg bis zu 4 Stellen nach A 12 und bis zu 3 Stellen nach A 13 (gehobener Dienst) ausweisen könnte. Diese Möglichkeiten werden auch weiterhin nicht voll ausgeschöpft. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nach der zuletzt am 25.09.1996 geänderten Stellenobergrenzenverordnung es bei Gemeinden mit 10.001 bis 40.000 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 10 Einwohnern nur noch die oben angegebenen Beschränkungen im Bereich der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 gibt; im Bereich des mittleren Dienstes existiert nur noch eine Beschränkung der Zahl der nach A 9 m. D. ausweisbaren Stellen. Diese darf bei insgesamt mindestens 11 in der Laufbahngruppe ausgewiesenen Stellen eine Stellenanzahl von 5 nicht überschreiten. Darüber hinaus sind hinsichtlich der Regelungen des § 26 BbesG (sog. Stellenkegel) noch prozentuale Einschränkungen der Anzahl der nach A 8 und A 11 ausweisbaren Stellenzahlen (max. 30 % der Stellen in der jeweiligen Laufbahngruppe) zu beachten, was auch beim vorgelegten Stellenplanentwurf geschehen ist. Auch im vergangenen Jahre sind nicht sämtliche nach dem Stellenplan vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, weil neben den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Stelleninhabers die persönlichen Leistungen des Einzelnen die wichtigste Grundlage für eine Beförderung bilden und darüber hinaus die jeweiligen Budgetverantwortlichen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sparsam umgehen müssen. Die den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Budgets für den Personalbereich orientieren sich an den spitz gerechneten Personalkosten für die Weiterbeschäftigung des vorhandenen Personalbestandes, ohne Berücksichtigung möglicher Beförderungen bzw. Höhergruppierungen. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten zur Beförderung bzw. Höhergruppierung von Bediensteten quasi im jeweiligen Fachbereich erwirtschaftet werden müssen. Zu bedenken ist jedoch, dass in den letzten Jahren sogar auf bundesweite Stellenausschreibungen insbesondere im Bereich der Eingangs- und ersten Beförderungsämter der Laufbahnen des mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes keine oder nur sehr wenige Bewerbungen eingegangen sind, die zudem nicht den Anforderungen der jeweiligen Stelle in hinreichendem Maße entsprochen haben. Es ergaben sich in zwei Fällen längere Stellenvakanzen, die erst ihr Ende fanden, als viele Monate nach Freiwerden der Stellen eigener Nachwuchs nach bestandener Laufbahnprüfung zur Übernahme bereit stand. Diese Beispiele mögen zeigen, dass gerade für die Beamten in den Eingangsämtern der jeweiligen Laufbahn unbedingt Fördermöglichkeiten geschaffen und rechtzeitig umgesetzt werden müssen. Angestellte: Anpassungen der Wertigkeit einzelner Stellen nach erfolgter Stellenbewertung gibt es bei verschiedenen Vergütungsgruppen. Per Saldo resultiert hieraus die Reduzierung einer Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT V c sowie die zusätzliche Ausweisung einer Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT IV b. Unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vorgaben bzw. der Eingruppierungsvorschriften wird in jedem Einzelfall sehr genau geprüft, ob die auf der jeweiligen Stelle wahrzunehmenden Tätigkeiten mit den Leistungen der entsprechenden Stelleninhaberin bzw. des entsprechenden Stelleninhabers einhergehen und eine ggf. laut Stellenplan mögliche Höhergruppierung rechtfertigt. Die Ausweisung der zusätzlichen Teilzeitstelle in der Vergütungsgruppe BAT IV a/III erfolgt im Hinblick auf die bereits zum 01.01.2004 erfolgte Rückkehr einer bis zum 31.12.2003 in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin des FB I. Arbeiter: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 11 Im Arbeiterbereich reduziert sich die Anzahl der Stellen auf nur noch 89 im Jahr 2004. Die Reduzierung der Stellenzahl ist auf im Jahr 2003 durchgeführte Privatisierungen im Reinigungsbereich sowie eine eingesparte Stelle im Bereich der Hausmeistertätigkeiten in der Bürgerhalle Königshoven zurückzuführen. Beamte zur Anstellung: Zur Zeit absolviert bereits eine Inspektorin z. A. ihre laufbahnrechtliche Probezeit und eine weitere wird diese im Falle des erfolgreichen Ablegens ihrer Laufbahnprüfung im Herbst beginnen. Mitte des Jahres werden zwei Sekretäranwärterinnen ihre Laufbahnprüfung ablegen und anschließend ihre laufbahnrechtliche Probezeit beginnen; ein Stadtsekretär z. A. (s. Stand 01.10.2003) wird, wie oben bereits dargestellt, im Laufe des Jahres planmäßig angestellt. Nachwuchskräfte: Zur Zeit werden fünf Beamtenanwärter/innen im mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst ausgebildet. Die beiden Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst werden in diesem Jahr ihre Laufbahnprüfung absolvieren. Gleiches gilt für eine Inspektoranwärterin. Die verbleibenden beiden Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes stehen erst im Jahr 2005 zur Prüfung an. Daneben wird zur Zeit eine Nachwuchskraft zum Fachangestellten für Bäderbetriebe ausgebildet; die Abschlussprüfung in diesem Falle ist ebenfalls im Jahre 2005. Hinsichtlich der weiteren für 2004 vorgesehenen Ausbildungsplätze (2 x gehobener Dienst – ggf. Studiengang mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt -, 1 x mittlerer Dienst) werden zur Zeit bereits Bewerbungen ausgewertet. Fazit: Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung Bedburg weiterhin mit einem vergleichsweise niedrigen Personalbestand bemüht ist, sich den Herausforderungen der Verwaltungsmodernisierung zu stellen. Die Übernahme des selbst ausgebildeten Nachwuchses und die mögliche Rückkehr beurlaubter Dienstkräfte dürfte in den nächsten Jahren nicht ganz unproblematisch werden. Ein Teil der entsprechenden Ausfälle konnte mit zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen bislang schon überbrückt werden und das altersbedingte Ausscheiden bzw. der Beginn der sog. Freizeitphasen in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen werden die Probleme auch weiterhin ein Stück weit reduzieren helfen. Andererseits sind die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2005, spätestens lt. Planungen des nordrheinwestfälischen Innenministeriums zum 01.01.2008, auf die Kommunen zukommenden Umstellungsarbeiten und deren Vorbereitungen so arbeitsintensiv, dass auch bei einer Ausweitung der Stellenzahl eine Auslastung des Personals fraglos gegeben sein wird, STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 12 wenngleich mit weniger Personal, dafür aber zu einem späteren Zeitpunkt dasselbe Ziel erreicht werden könnte. Der Personalrat hat im Rahmen der Anhörung gemäß § 75 Landespersonalvertretungsgesetz NW keine Änderungen oder Ergänzungen des Stellenplanes gewünscht. Ebenso sind von der Gleichstellungsbeauftragten keine Bedenken erhoben worden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister