Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-264/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
10.02.2004
Betreff:
c) Beratung und Beschließung des Stellenplanes der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf – bei Enthaltung der Mitglieder der SPDFraktion - einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den im Entwurf
vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Stellenplan der Stadt Bedburg stellt ein Spiegelbild der Aufgabenwahrnehmung der
Stadtverwaltung
Bedburg
dar.
Erfolgen
Änderungen
hinsichtlich
der
Aufgabenwahrnehmung, werden Anpassungen des Stellenplanes, auch wenn es sich um
nur sehr geringfügige Maßnahmen handelt, im Sinne einer möglichst transparenten
Darstellung der Personalsituation seit Jahren kontinuierlich durchgeführt. Die in der
Vergangenheit und auch heute noch bei vielen Behörden geübte Praxis, unbesetzte
Stellen, deren zukünftige Besetzung unklar erscheint, zunächst nicht zu streichen, ist in
Bedburg weitestgehend abgeschafft. So enthielt der für das Jahr 2003 im Entwurf
vorgelegte Stellenplan bis auf drei Stellen im Bereich des Bauhofes - je eine nach
Lohngruppe 3, 4 und 5 BZT-G / NRW ausgewiesene Stelle – ausschließlich Stellen, die
auch schon tatsächlich von Bediensteten besetzt waren. Die Sparbemühungen des
vergangenen Jahres waren u. a. dadurch gekennzeichnet, dass frei gewordene Stellen
teilweise über lange Zeiträume nicht wiederbesetzt wurden. Dies hat nun dazu geführt,
dass gemessen an den im Entwurf des Stellenplanes 2004 ausgewiesenen Stellen zur Zeit
11 Dienstposten (= 5,37 %) vakant sind, von denen alleine fünf zum Bauhof gehören.
Im Rahmen der Umstrukturierung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2001 sind viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen bzw. zusätzlichen neuen Aufgaben betraut
worden. Hieraus ergab sich der Bedarf, für die entsprechenden Stellen auf der Grundlage
aktueller Stellenbeschreibungen neue Stellenbewertungen durchzuführen. Zu diesem
Zwecke wurde eine Bewertungskommission gegründet, die seit der Verabschiedung des
letztjährigen Stellenplanes noch zweimal getagt und insgesamt 22 Stellen einer genaueren
Betrachtung und aktuellen Bewertung unterzogen hat.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die teilweise schon seit drei Jahren geänderten
Aufgabenstellungen weiterer 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vornahme
aktualisierter Stellenbewertungen in den nächsten Monaten erforderlich machen wird, die
dann ggf. zu Stellenplanänderungen führen können.
Vor dem Hintergrund, dass mit der Umstrukturierung der Stadtverwaltung im Hinblick auf
die Einführung weiterer Elemente der sog. Neuen Steuerungsmodelle, so insbesondere
der Aufbau und die Einführung der Budgetierung im Jahr 2001 und einer Kostenrechnung
im Jahr 2002, zusätzliche Aufgaben und gesteigerte Anforderungen an Teile der
Belegschaft gestellt wurden und noch weiterhin werden, darf es sicherlich als positiv
gelten, dass dieses zumindest ohne eine quantitative Ausweitung des Stellenbestandes
geleistet werden konnte. Betrachtet man nämlich nicht die reinen Stellenzahlen, sondern
analysiert man mit Blick auf die 76 teilzeit- bzw. geringfügig beschäftigten Bediensteten die
Entwicklung der geleisteten Jahresarbeitsstunden, so ist seit dem Jahr 2000, in dem der
Personalbestand auch bereits als verhältnismäßig gering galt, ein Rückgang um 19.831
Jahresarbeitsstunden (= 5,7 %) festzustellen. Dies entspricht – vollzeitverrechnet - einem
Abbau von ca. 9,9 Stellen in einem Zeitraum von vier Jahren, und von den auf dieser
Basis verbliebenen Stellen sind – wie oben bereits dargestellt – zur Zeit 11 Stellen vakant,
was unterstreichen mag, in welchen Dimensionen im Personalbereich aktuell
Reduzierungen vorgenommen werden. Darüber hinaus soll auch nicht unerwähnt bleiben,
dass im Rahmen des letzten, vom Landespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebenen
sog. Vierteljahresgespräches zwischen der Verwaltungsspitze und dem Personalrat sehr
deutlich von der Belegschaftsvertretung darum gebeten wurde, mögliche Beförderungen
und tarifvertraglich gebotene Höhergruppierungen im Sinne des Erhaltes der
Mitarbeitermotivation nicht mehr so lange zeitlich aufzuschieben, wie dies bislang mit
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Sitzungsvorlage
Seite: 3
einem auf die finanzielle Situation verengten Blick häufig geschehen sei. Unter Hinweis auf
die Praxis benachbarter Kommunen ist diesem Wunsch zwar entgegen getreten worden,
wenngleich auch signalisiert wurde, dass ein Überdenken der Verfahrensweise erfolgen
werde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich durchweg willens und in der Lage gezeigt,
zusätzliche und höherwertige Aufgaben zu übernehmen und die damit einhergehende
Verantwortung zu tragen. Im Hinblick auf das Besoldungsrecht und die geltenden
Tarifverträge ist die – selbstverständlich von objektiven Gesichtspunkten getragene – im
Falle von Änderungen des Stelleninhaltes erforderliche Neubewertung einer Reihe von
Stellen unabdingbare Voraussetzung für die auch weiterhin unbedingt zu fördernde
Mitarbeitermotivation. Das Ergebnis der Stellenbewertungen ist bzw. wird auch weiterhin in
die von der Verwaltung vorzulegenden Entwürfe der Stellenpläne der Stadt Bedburg
einfließen.
Die Zahl der Stellen im Beamtenbereich lag mehrere Jahre unverändert bei 34. Die
nunmehr vorgesehene Stellenausweitung, wird nachstehend begründet. Die Zahl der
Stellen im Angestelltenbereich erhöht sich bedingt durch die Rückkehr einer
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin aus einer Beurlaubung. Im Arbeiterbereich erfolgt im
Jahr 2004 eine weitere Reduzierung um 2 Stellen.
Es folgen nun zu den einzelnen Beschäftigtengruppen ergänzende Erläuterungen:
Beamte:
Änderungen ergeben sich hier durch die neue Ausweisung einer Stelle nach A 13 h. D, die
bislang nach A 13 g. D. bewertet war und die zusätzliche Ausweisung je einer Stelle in A 9
g. D. und A 6.
Die letztgenannte Stellenausweisung dient der planmäßigen Anstellung (Wegfall des „z.
A.“) einer eigenen Nachwuchskraft, deren laufbahnrechtliche Probezeit in diesem Jahr
enden wird. Die Beschäftigung erfolgt – nachdem der Stelleninhaber nach erfolgreicher
Ablegung seiner Laufbahnprüfung zunächst seinen Zivildienst absolviert hat – bereits seit
Mitte vergangenen Jahres im Bereich des Außendienstes der Stadtkasse, wo sich gezeigt
hat, dass der in den vergangenen Jahren gemachte Versuch, das Aufgabengebiet der
Abgabenbeitreibung mit nur einer Dienstkraft bzw. zeitweilig mit einer zeitlich befristet
eingestellten zusätzlichen Teilzeitkraft zu bewältigen, angesichts der allgemein
nachlassenden Zahlungsmoral nicht vernünftig und wirtschaftlich ist. Der Stelleninhaber
wurde im Jahr 2003 auf einer im Teil C des Stellenplanes, I. Beamte zur Anstellung,
dargestellten „Stelle“ geführt.
Die zusätzliche Ausweisung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt im Bereich
der Sozialverwaltung und korrespondiert dort mit dem Wegfall einer bislang nach BAT V c
im Angestelltenbereich ausgewiesenen Stelle. Die Stelleninhaberin ist mittlerweile,
nachdem eine andere Dienstkraft in die Freizeitphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses getreten ist, unter Mitnahme ihrer bisherigen Stelle in den Bereich der
Ordnungsverwaltung gewechselt.
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Die in der Sozialverwaltung verloren gegangene Arbeitskraft ist bislang nicht ersetzt
worden. Die Bereitstellung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt vorsorglich mit
Blick darauf, dass zur Zeit nicht sicher prognostiziert werden kann, ob und mit welcher
Wertigkeit eine personelle Verstärkung der Sozialverwaltung erforderlich wird. Im Zuge der
gesetzgeberischen Umsetzung des Hartz-Konzeptes ist zur Zeit allerdings auch nicht
auszuschließen, dass in Zukunft eine oder mehrere Stellen im Bereich der
Sozialverwaltung von ihrem Aufgabenzuschnitt her anzupassen sind bzw. mittelfristig
sogar wegfallen können. An eine Besetzung der vorsorglich ausgewiesenen Stelle ist zur
Zeit nicht gedacht.
Die Anhebung der im UA 0304 (FB III) zur Zeit nach A 13 g. D. ausgewiesenen Stelle nach
A 13 h. D. erfolgt auf der Basis einer einstimmigen Entscheidung der
Bewertungskommission. Da es sich bei A 13 g. D. / A 13 h. D. um sog. Verzahnungsämter
zwischen den Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes handelt, ist mit einer
entsprechenden Beförderung keine Besoldungsänderung verbunden. Außerdem ist der
Laufbahnwechsel vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Beamtendienst an
besondere beamten- bzw. laufbahnrechtliche Voraussetzungen gebunden.
Hinsichtlich der Beförderungsämter im gehobenen Dienst ist zu bemerken, dass nach
§ 7 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen in den
Gemeinden und Gemeindeverbänden (Stellenobergrenzenverordnung) des Landes
Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung die Stadt Bedburg bis zu 4 Stellen
nach A 12 und bis zu 3 Stellen nach A 13 (gehobener Dienst) ausweisen könnte. Diese
Möglichkeiten werden auch weiterhin nicht voll ausgeschöpft.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nach der zuletzt am 25.09.1996
geänderten Stellenobergrenzenverordnung es bei Gemeinden mit 10.001 bis 40.000
Einwohnern nur noch die oben angegebenen Beschränkungen im Bereich der
Besoldungsgruppen A 12 und A 13 gibt; im Bereich des mittleren Dienstes existiert nur
noch eine Beschränkung der Zahl der nach A 9 m. D. ausweisbaren Stellen. Diese darf bei
insgesamt mindestens 11 in der Laufbahngruppe ausgewiesenen Stellen eine
Stellenanzahl von 5 nicht überschreiten. Darüber hinaus sind hinsichtlich der Regelungen
des § 26 BbesG (sog. Stellenkegel) noch prozentuale Einschränkungen der Anzahl der
nach A 8 und A 11 ausweisbaren Stellenzahlen (max. 30 % der Stellen in der jeweiligen
Laufbahngruppe) zu beachten, was auch beim vorgelegten Stellenplanentwurf geschehen
ist.
Auch im vergangenen Jahre sind nicht sämtliche nach dem Stellenplan vorhandenen
Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, weil neben den laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen des jeweiligen Stelleninhabers die persönlichen Leistungen des
Einzelnen die wichtigste Grundlage für eine Beförderung bilden und darüber hinaus die
jeweiligen Budgetverantwortlichen mit den ihnen zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln sparsam umgehen müssen. Die den Fachbereichen zur Verfügung
gestellten Budgets für den Personalbereich orientieren sich an den spitz gerechneten
Personalkosten für die Weiterbeschäftigung des vorhandenen Personalbestandes, ohne
Berücksichtigung möglicher Beförderungen bzw. Höhergruppierungen. Dies bedeutet,
dass die Möglichkeiten zur Beförderung bzw. Höhergruppierung von Bediensteten quasi
im jeweiligen Fachbereich erwirtschaftet werden müssen.
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Zu bedenken ist jedoch, dass in den letzten Jahren sogar auf bundesweite
Stellenausschreibungen insbesondere im Bereich der Eingangs- und ersten
Beförderungsämter der Laufbahnen des mittleren und gehobenen nichttechnischen
Dienstes keine oder nur sehr wenige Bewerbungen eingegangen sind, die zudem nicht
den Anforderungen der jeweiligen Stelle in hinreichendem Maße entsprochen haben. Es
ergaben sich in zwei Fällen längere Stellenvakanzen, die erst ihr Ende fanden, als viele
Monate nach Freiwerden der Stellen eigener Nachwuchs nach bestandener
Laufbahnprüfung zur Übernahme bereit stand. Diese Beispiele mögen zeigen, dass
gerade für die Beamten in den Eingangsämtern der jeweiligen Laufbahn unbedingt
Fördermöglichkeiten geschaffen und rechtzeitig umgesetzt werden müssen.
Angestellte:
Anpassungen der Wertigkeit einzelner Stellen nach erfolgter Stellenbewertung gibt es bei
verschiedenen Vergütungsgruppen. Per Saldo resultiert hieraus die Reduzierung einer
Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT V c sowie die zusätzliche Ausweisung einer
Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT IV b.
Unter
Berücksichtigung
der
tarifvertraglichen
Vorgaben
bzw.
der
Eingruppierungsvorschriften wird in jedem Einzelfall sehr genau geprüft, ob die auf der
jeweiligen Stelle wahrzunehmenden Tätigkeiten mit den Leistungen der entsprechenden
Stelleninhaberin bzw. des entsprechenden Stelleninhabers einhergehen und eine ggf. laut
Stellenplan mögliche Höhergruppierung rechtfertigt.
Die Ausweisung der zusätzlichen Teilzeitstelle in der Vergütungsgruppe BAT IV a/III erfolgt
im Hinblick auf die bereits zum 01.01.2004 erfolgte Rückkehr einer bis zum 31.12.2003 in
Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin des FB I.
Arbeiter:
Im Arbeiterbereich reduziert sich die Anzahl der Stellen auf nur noch 89 im Jahr 2004.
Die Reduzierung der Stellenzahl ist auf im Jahr 2003 durchgeführte Privatisierungen im
Reinigungsbereich sowie eine eingesparte Stelle im Bereich der Hausmeistertätigkeiten in
der Bürgerhalle Königshoven zurückzuführen.
Beamte zur Anstellung:
Zur Zeit absolviert bereits eine Inspektorin z. A. ihre laufbahnrechtliche Probezeit und eine
weitere wird diese im Falle des erfolgreichen Ablegens ihrer Laufbahnprüfung im Herbst
beginnen.
Mitte des Jahres werden zwei Sekretäranwärterinnen ihre Laufbahnprüfung ablegen und
anschließend ihre laufbahnrechtliche Probezeit beginnen; ein Stadtsekretär z. A. (s. Stand
01.10.2003) wird, wie oben bereits dargestellt, im Laufe des Jahres planmäßig angestellt.
Nachwuchskräfte:
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Zur Zeit werden fünf Beamtenanwärter/innen im mittleren und gehobenen
nichttechnischen Dienst ausgebildet. Die beiden Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst
werden in diesem Jahr ihre Laufbahnprüfung absolvieren. Gleiches gilt für eine
Inspektoranwärterin. Die verbleibenden beiden Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes
stehen erst im Jahr 2005 zur Prüfung an. Daneben wird zur Zeit eine Nachwuchskraft zum
Fachangestellten für Bäderbetriebe ausgebildet; die Abschlussprüfung in diesem Falle ist
ebenfalls im Jahre 2005.
Hinsichtlich der weiteren für 2004 vorgesehenen Ausbildungsplätze (2 x gehobener Dienst
– ggf. Studiengang mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt -, 1 x mittlerer Dienst)
werden zur Zeit bereits Bewerbungen ausgewertet.
Fazit:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung Bedburg weiterhin mit
einem
vergleichsweise
niedrigen
Personalbestand
bemüht
ist,
sich
den
Herausforderungen der Verwaltungsmodernisierung zu stellen.
Die Übernahme des selbst ausgebildeten Nachwuchses und die mögliche Rückkehr
beurlaubter Dienstkräfte dürfte in den nächsten Jahren nicht ganz unproblematisch
werden. Ein Teil der entsprechenden Ausfälle konnte mit zeitlich befristeten
Arbeitsverhältnissen bislang schon überbrückt werden und das altersbedingte
Ausscheiden bzw. der Beginn der sog. Freizeitphasen in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen werden die Probleme auch weiterhin ein Stück weit reduzieren helfen.
Andererseits sind die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2005, spätestens lt. Planungen des nordrheinwestfälischen Innenministeriums zum 01.01.2008, auf die Kommunen zukommenden
Umstellungsarbeiten und deren Vorbereitungen so arbeitsintensiv, dass auch bei einer
Ausweitung der Stellenzahl eine Auslastung des Personals fraglos gegeben sein wird,
wenngleich mit weniger Personal, dafür aber zu einem späteren Zeitpunkt dasselbe Ziel
erreicht werden könnte.
Der
Personalrat
hat
im
Rahmen
der
Anhörung
gemäß
§
75
Landespersonalvertretungsgesetz NW keine Änderungen oder Ergänzungen des
Stellenplanes gewünscht. Ebenso sind von der Gleichstellungsbeauftragten keine
Bedenken erhoben worden.
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Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf – bei Enthaltung der Mitglieder der SPDFraktion - einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den im Entwurf
vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004.
Begründung:
Der Stellenplan der Stadt Bedburg stellt ein Spiegelbild der Aufgabenwahrnehmung der
Stadtverwaltung
Bedburg
dar.
Erfolgen
Änderungen
hinsichtlich
der
Aufgabenwahrnehmung, werden Anpassungen des Stellenplanes, auch wenn es sich um
nur sehr geringfügige Maßnahmen handelt, im Sinne einer möglichst transparenten
Darstellung der Personalsituation seit Jahren kontinuierlich durchgeführt. Die in der
Vergangenheit und auch heute noch bei vielen Behörden geübte Praxis, unbesetzte
Stellen, deren zukünftige Besetzung unklar erscheint, zunächst nicht zu streichen, ist in
Bedburg weitestgehend abgeschafft. So enthielt der für das Jahr 2003 im Entwurf
vorgelegte Stellenplan bis auf drei Stellen im Bereich des Bauhofes - je eine nach
Lohngruppe 3, 4 und 5 BZT-G / NRW ausgewiesene Stelle – ausschließlich Stellen, die
auch schon tatsächlich von Bediensteten besetzt waren. Die Sparbemühungen des
vergangenen Jahres waren u. a. dadurch gekennzeichnet, dass frei gewordene Stellen
teilweise über lange Zeiträume nicht wiederbesetzt wurden. Dies hat nun dazu geführt,
dass gemessen an den im Entwurf des Stellenplanes 2004 ausgewiesenen Stellen zur Zeit
11 Dienstposten (= 5,37 %) vakant sind, von denen alleine fünf zum Bauhof gehören.
Im Rahmen der Umstrukturierung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2001 sind viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen bzw. zusätzlichen neuen Aufgaben betraut
worden. Hieraus ergab sich der Bedarf, für die entsprechenden Stellen auf der Grundlage
aktueller Stellenbeschreibungen neue Stellenbewertungen durchzuführen. Zu diesem
Zwecke wurde eine Bewertungskommission gegründet, die seit der Verabschiedung des
letztjährigen Stellenplanes noch zweimal getagt und insgesamt 22 Stellen einer genaueren
Betrachtung und aktuellen Bewertung unterzogen hat.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die teilweise schon seit drei Jahren geänderten
Aufgabenstellungen weiterer 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vornahme
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aktualisierter Stellenbewertungen in den nächsten Monaten erforderlich machen wird, die
dann ggf. zu Stellenplanänderungen führen können.
Vor dem Hintergrund, dass mit der Umstrukturierung der Stadtverwaltung im Hinblick auf
die Einführung weiterer Elemente der sog. Neuen Steuerungsmodelle, so insbesondere
der Aufbau und die Einführung der Budgetierung im Jahr 2001 und einer Kostenrechnung
im Jahr 2002, zusätzliche Aufgaben und gesteigerte Anforderungen an Teile der
Belegschaft gestellt wurden und noch weiterhin werden, darf es sicherlich als positiv
gelten, dass dieses zumindest ohne eine quantitative Ausweitung des Stellenbestandes
geleistet werden konnte. Betrachtet man nämlich nicht die reinen Stellenzahlen, sondern
analysiert man mit Blick auf die 76 teilzeit- bzw. geringfügig beschäftigten Bediensteten die
Entwicklung der geleisteten Jahresarbeitsstunden, so ist seit dem Jahr 2000, in dem der
Personalbestand auch bereits als verhältnismäßig gering galt, ein Rückgang um 19.831
Jahresarbeitsstunden (= 5,7 %) festzustellen. Dies entspricht – vollzeitverrechnet - einem
Abbau von ca. 9,9 Stellen in einem Zeitraum von vier Jahren, und von den auf dieser
Basis verbliebenen Stellen sind – wie oben bereits dargestellt – zur Zeit 11 Stellen vakant,
was unterstreichen mag, in welchen Dimensionen im Personalbereich aktuell
Reduzierungen vorgenommen werden. Darüber hinaus soll auch nicht unerwähnt bleiben,
dass im Rahmen des letzten, vom Landespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebenen
sog. Vierteljahresgespräches zwischen der Verwaltungsspitze und dem Personalrat sehr
deutlich von der Belegschaftsvertretung darum gebeten wurde, mögliche Beförderungen
und tarifvertraglich gebotene Höhergruppierungen im Sinne des Erhaltes der
Mitarbeitermotivation nicht mehr so lange zeitlich aufzuschieben, wie dies bislang mit
einem auf die finanzielle Situation verengten Blick häufig geschehen sei. Unter Hinweis auf
die Praxis benachbarter Kommunen ist diesem Wunsch zwar entgegen getreten worden,
wenngleich auch signalisiert wurde, dass ein Überdenken der Verfahrensweise erfolgen
werde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich durchweg willens und in der Lage gezeigt,
zusätzliche und höherwertige Aufgaben zu übernehmen und die damit einhergehende
Verantwortung zu tragen. Im Hinblick auf das Besoldungsrecht und die geltenden
Tarifverträge ist die – selbstverständlich von objektiven Gesichtspunkten getragene – im
Falle von Änderungen des Stelleninhaltes erforderliche Neubewertung einer Reihe von
Stellen unabdingbare Voraussetzung für die auch weiterhin unbedingt zu fördernde
Mitarbeitermotivation. Das Ergebnis der Stellenbewertungen ist bzw. wird auch weiterhin in
die von der Verwaltung vorzulegenden Entwürfe der Stellenpläne der Stadt Bedburg
einfließen.
Die Zahl der Stellen im Beamtenbereich lag mehrere Jahre unverändert bei 34. Die
nunmehr vorgesehene Stellenausweitung, wird nachstehend begründet. Die Zahl der
Stellen im Angestelltenbereich erhöht sich bedingt durch die Rückkehr einer
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin aus einer Beurlaubung. Im Arbeiterbereich erfolgt im
Jahr 2004 eine weitere Reduzierung um 2 Stellen.
Es folgen nun zu den einzelnen Beschäftigtengruppen ergänzende Erläuterungen:
Beamte:
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Änderungen ergeben sich hier durch die neue Ausweisung einer Stelle nach A 13 h. D, die
bislang nach A 13 g. D. bewertet war und die zusätzliche Ausweisung je einer Stelle in A 9
g. D. und A 6.
Die letztgenannte Stellenausweisung dient der planmäßigen Anstellung (Wegfall des „z.
A.“) einer eigenen Nachwuchskraft, deren laufbahnrechtliche Probezeit in diesem Jahr
enden wird. Die Beschäftigung erfolgt – nachdem der Stelleninhaber nach erfolgreicher
Ablegung seiner Laufbahnprüfung zunächst seinen Zivildienst absolviert hat – bereits seit
Mitte vergangenen Jahres im Bereich des Außendienstes der Stadtkasse, wo sich gezeigt
hat, dass der in den vergangenen Jahren gemachte Versuch, das Aufgabengebiet der
Abgabenbeitreibung mit nur einer Dienstkraft bzw. zeitweilig mit einer zeitlich befristet
eingestellten zusätzlichen Teilzeitkraft zu bewältigen, angesichts der allgemein
nachlassenden Zahlungsmoral nicht vernünftig und wirtschaftlich ist. Der Stelleninhaber
wurde im Jahr 2003 auf einer im Teil C des Stellenplanes, I. Beamte zur Anstellung,
dargestellten „Stelle“ geführt.
Die zusätzliche Ausweisung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt im Bereich
der Sozialverwaltung und korrespondiert dort mit dem Wegfall einer bislang nach BAT V c
im Angestelltenbereich ausgewiesenen Stelle. Die Stelleninhaberin ist mittlerweile,
nachdem eine andere Dienstkraft in die Freizeitphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses getreten ist, unter Mitnahme ihrer bisherigen Stelle in den Bereich der
Ordnungsverwaltung gewechselt.
Die in der Sozialverwaltung verloren gegangene Arbeitskraft ist bislang nicht ersetzt
worden. Die Bereitstellung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt vorsorglich mit
Blick darauf, dass zur Zeit nicht sicher prognostiziert werden kann, ob und mit welcher
Wertigkeit eine personelle Verstärkung der Sozialverwaltung erforderlich wird. Im Zuge der
gesetzgeberischen Umsetzung des Hartz-Konzeptes ist zur Zeit allerdings auch nicht
auszuschließen, dass in Zukunft eine oder mehrere Stellen im Bereich der
Sozialverwaltung von ihrem Aufgabenzuschnitt her anzupassen sind bzw. mittelfristig
sogar wegfallen können. An eine Besetzung der vorsorglich ausgewiesenen Stelle ist zur
Zeit nicht gedacht.
Die Anhebung der im UA 0304 (FB III) zur Zeit nach A 13 g. D. ausgewiesenen Stelle nach
A 13 h. D. erfolgt auf der Basis einer einstimmigen Entscheidung der
Bewertungskommission. Da es sich bei A 13 g. D. / A 13 h. D. um sog. Verzahnungsämter
zwischen den Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes handelt, ist mit einer
entsprechenden Beförderung keine Besoldungsänderung verbunden. Außerdem ist der
Laufbahnwechsel vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Beamtendienst an
besondere beamten- bzw. laufbahnrechtliche Voraussetzungen gebunden.
Hinsichtlich der Beförderungsämter im gehobenen Dienst ist zu bemerken, dass nach
§ 7 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen in den
Gemeinden und Gemeindeverbänden (Stellenobergrenzenverordnung) des Landes
Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung die Stadt Bedburg bis zu 4 Stellen
nach A 12 und bis zu 3 Stellen nach A 13 (gehobener Dienst) ausweisen könnte. Diese
Möglichkeiten werden auch weiterhin nicht voll ausgeschöpft.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nach der zuletzt am 25.09.1996
geänderten Stellenobergrenzenverordnung es bei Gemeinden mit 10.001 bis 40.000
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Einwohnern nur noch die oben angegebenen Beschränkungen im Bereich der
Besoldungsgruppen A 12 und A 13 gibt; im Bereich des mittleren Dienstes existiert nur
noch eine Beschränkung der Zahl der nach A 9 m. D. ausweisbaren Stellen. Diese darf bei
insgesamt mindestens 11 in der Laufbahngruppe ausgewiesenen Stellen eine
Stellenanzahl von 5 nicht überschreiten. Darüber hinaus sind hinsichtlich der Regelungen
des § 26 BbesG (sog. Stellenkegel) noch prozentuale Einschränkungen der Anzahl der
nach A 8 und A 11 ausweisbaren Stellenzahlen (max. 30 % der Stellen in der jeweiligen
Laufbahngruppe) zu beachten, was auch beim vorgelegten Stellenplanentwurf geschehen
ist.
Auch im vergangenen Jahre sind nicht sämtliche nach dem Stellenplan vorhandenen
Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, weil neben den laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen des jeweiligen Stelleninhabers die persönlichen Leistungen des
Einzelnen die wichtigste Grundlage für eine Beförderung bilden und darüber hinaus die
jeweiligen Budgetverantwortlichen mit den ihnen zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln sparsam umgehen müssen. Die den Fachbereichen zur Verfügung
gestellten Budgets für den Personalbereich orientieren sich an den spitz gerechneten
Personalkosten für die Weiterbeschäftigung des vorhandenen Personalbestandes, ohne
Berücksichtigung möglicher Beförderungen bzw. Höhergruppierungen. Dies bedeutet,
dass die Möglichkeiten zur Beförderung bzw. Höhergruppierung von Bediensteten quasi
im jeweiligen Fachbereich erwirtschaftet werden müssen.
Zu bedenken ist jedoch, dass in den letzten Jahren sogar auf bundesweite
Stellenausschreibungen insbesondere im Bereich der Eingangs- und ersten
Beförderungsämter der Laufbahnen des mittleren und gehobenen nichttechnischen
Dienstes keine oder nur sehr wenige Bewerbungen eingegangen sind, die zudem nicht
den Anforderungen der jeweiligen Stelle in hinreichendem Maße entsprochen haben. Es
ergaben sich in zwei Fällen längere Stellenvakanzen, die erst ihr Ende fanden, als viele
Monate nach Freiwerden der Stellen eigener Nachwuchs nach bestandener
Laufbahnprüfung zur Übernahme bereit stand. Diese Beispiele mögen zeigen, dass
gerade für die Beamten in den Eingangsämtern der jeweiligen Laufbahn unbedingt
Fördermöglichkeiten geschaffen und rechtzeitig umgesetzt werden müssen.
Angestellte:
Anpassungen der Wertigkeit einzelner Stellen nach erfolgter Stellenbewertung gibt es bei
verschiedenen Vergütungsgruppen. Per Saldo resultiert hieraus die Reduzierung einer
Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT V c sowie die zusätzliche Ausweisung einer
Stelle im Bereich der Vergütungsgruppe BAT IV b.
Unter
Berücksichtigung
der
tarifvertraglichen
Vorgaben
bzw.
der
Eingruppierungsvorschriften wird in jedem Einzelfall sehr genau geprüft, ob die auf der
jeweiligen Stelle wahrzunehmenden Tätigkeiten mit den Leistungen der entsprechenden
Stelleninhaberin bzw. des entsprechenden Stelleninhabers einhergehen und eine ggf. laut
Stellenplan mögliche Höhergruppierung rechtfertigt.
Die Ausweisung der zusätzlichen Teilzeitstelle in der Vergütungsgruppe BAT IV a/III erfolgt
im Hinblick auf die bereits zum 01.01.2004 erfolgte Rückkehr einer bis zum 31.12.2003 in
Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin des FB I.
Arbeiter:
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Im Arbeiterbereich reduziert sich die Anzahl der Stellen auf nur noch 89 im Jahr 2004.
Die Reduzierung der Stellenzahl ist auf im Jahr 2003 durchgeführte Privatisierungen im
Reinigungsbereich sowie eine eingesparte Stelle im Bereich der Hausmeistertätigkeiten in
der Bürgerhalle Königshoven zurückzuführen.
Beamte zur Anstellung:
Zur Zeit absolviert bereits eine Inspektorin z. A. ihre laufbahnrechtliche Probezeit und eine
weitere wird diese im Falle des erfolgreichen Ablegens ihrer Laufbahnprüfung im Herbst
beginnen.
Mitte des Jahres werden zwei Sekretäranwärterinnen ihre Laufbahnprüfung ablegen und
anschließend ihre laufbahnrechtliche Probezeit beginnen; ein Stadtsekretär z. A. (s. Stand
01.10.2003) wird, wie oben bereits dargestellt, im Laufe des Jahres planmäßig angestellt.
Nachwuchskräfte:
Zur Zeit werden fünf Beamtenanwärter/innen im mittleren und gehobenen
nichttechnischen Dienst ausgebildet. Die beiden Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst
werden in diesem Jahr ihre Laufbahnprüfung absolvieren. Gleiches gilt für eine
Inspektoranwärterin. Die verbleibenden beiden Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes
stehen erst im Jahr 2005 zur Prüfung an. Daneben wird zur Zeit eine Nachwuchskraft zum
Fachangestellten für Bäderbetriebe ausgebildet; die Abschlussprüfung in diesem Falle ist
ebenfalls im Jahre 2005.
Hinsichtlich der weiteren für 2004 vorgesehenen Ausbildungsplätze (2 x gehobener Dienst
– ggf. Studiengang mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt -, 1 x mittlerer Dienst)
werden zur Zeit bereits Bewerbungen ausgewertet.
Fazit:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung Bedburg weiterhin mit
einem
vergleichsweise
niedrigen
Personalbestand
bemüht
ist,
sich
den
Herausforderungen der Verwaltungsmodernisierung zu stellen.
Die Übernahme des selbst ausgebildeten Nachwuchses und die mögliche Rückkehr
beurlaubter Dienstkräfte dürfte in den nächsten Jahren nicht ganz unproblematisch
werden. Ein Teil der entsprechenden Ausfälle konnte mit zeitlich befristeten
Arbeitsverhältnissen bislang schon überbrückt werden und das altersbedingte
Ausscheiden bzw. der Beginn der sog. Freizeitphasen in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen werden die Probleme auch weiterhin ein Stück weit reduzieren helfen.
Andererseits sind die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2005, spätestens lt. Planungen des nordrheinwestfälischen Innenministeriums zum 01.01.2008, auf die Kommunen zukommenden
Umstellungsarbeiten und deren Vorbereitungen so arbeitsintensiv, dass auch bei einer
Ausweitung der Stellenzahl eine Auslastung des Personals fraglos gegeben sein wird,
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wenngleich mit weniger Personal, dafür aber zu einem späteren Zeitpunkt dasselbe Ziel
erreicht werden könnte.
Der
Personalrat
hat
im
Rahmen
der
Anhörung
gemäß
§
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Landespersonalvertretungsgesetz NW keine Änderungen oder Ergänzungen des
Stellenplanes gewünscht. Ebenso sind von der Gleichstellungsbeauftragten keine
Bedenken erhoben worden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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-----------------------------------
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister