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Verwaltungsergänzung (Wohnberatung im Kreis Euskirchen; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Wohnberatung im Kreis Euskirchen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2002) Verwaltungsergänzung (Wohnberatung im Kreis Euskirchen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2002)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 5 / A 2/2002 Datum: 17.02.2003 Az.: 50/417-08/2 Abteilung: 50 Wohnberatung im Kreis Euskirchen; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2002 Die Verwaltung hat mit der Z 3 / A 2/2002 vom 06.11.2002 die beiden Angebote des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. und der Verbraucher-Zentrale NRW zusammen mit der verwaltungsinternen Berechnung eines Kosten- und Finanzierungsplanes für den Kreis Euskirchen als möglicher Träger der Wohnberatung vorgelegt. Diese verwaltungsinterne Berechnung bedarf der Korrektur hinsichtlich der Ermittlung der Sachkosten: a) Bei der Berechnung der Verwaltungsgemeinkosten wurde anstelle des hausinternen Wertes von 16,28 % der Personalkosten irrtümlich mit einem Zuschlag von 26,28 % gerechnet. Die Neuberechnung erfolgt nun mit dem aktuellen Gemeinkostenzuschlag 2003 von 18,8 %. b) Die bisherige Berechnung enthält die Kosten eines Büroarbeitsplatzes mit einem TUIVZuschlag (TUIV = Technikunterstützte Informationsiverarbeitung) in Höhe der KGStPauschale (KGSt = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln) von 10.200 €. Inzwischen verfügt die Kreisverwaltung über einen eigenen hausinternen Wert i.H.v. 2.352 €. Aufgrund des Berechnungsfehlers zu a) und des neuen hausinternen Wertes zu b) erfolgt eine Neuberechnung der Sachkosten. Die Kosten- und Finanzierungsaufstellung in der Z 3 / A 2/2002 wird daher nachstehend mit den für den Kreis Euskirchen korrigierten Sachkosten insgesamt neu mitgeteilt. Dabei wird zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ebenfalls für den Kreis Euskirchen ein Investitionsbetrag für die Erstausstattung ausgewiesen. Die Sachkosten wurden insoweit um die hierin enthaltenen lfd. Kapitalkosten (Abschreibung, Verzinsung) bereinigt: Seite - 2 - Caritas EU 1. 1.1 1.2 2. 2.1 2.2 3.4 3.5 Kreis EU Personalkosten: Sozialarbeiter/-in (1,0 Vollzeitstelle) Bautechnische(r) Mitarbeiter(in) (0,5 Stelle) 52.100,00 € 57.523,20 € 49.900,00 € 26.000,00 € 28.761,60 € 22.105,12 € Zwischensumme 1: 78.100,00 € 86.284,80 € 72.005,12 € Sachkosten: lfd. Sachkosten zu 1.1 lfd. Sachkosten zu 2.1 17.979,00 € 8.990,00 € Zwischensumme 2: 26.969,00 € 14.600,00 € 22.691,50 € 105.069,00 € 100.884,80 € 94.696,62 € 28.376,70 € 28.376,70 € 28.376,70 € 28.376,70 € 28.376,70 € 28.376,70 € 26.076,30 € 26.076,30 € 26.076,30 € 5.000,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme 3: 87.829,70 € 82.829,70 € 82.829,70 € Fehlbetrag: 17.239,30 € 18.055,10 € 11.866,92 € Finanzbedarf 3. 3.1 3.2 3.3 VerbraucherZentrale NRW Finanzierung Anteil Land Anteil Kreis Anteil Pflegekassen (Fallpauschale = 306,78 € x 85 Fälle) Sonstige Eigenanteil Träger 15.484,00 € 7.207,50 € Die Kosten für die Erstausstattung sind wie folgt ausgewiesen: Caritas EU Verbraucherzentrale NRW Kreis EU Erstausstattung Eigenanteil 17.295,00 € -5.000,00 € 15.300,00 € 11.070,00 € Gesamtaufwand 12.295,00 € 15.300,00 € 11.070,00 € Für die aus den oben genannten Gründen notwendige Korrektur bitte ich um Verständnis. gez. Rosenke