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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 5 / A 2/2002
Datum: 17.02.2003
Az.: 50/417-08/2
Abteilung: 50
Wohnberatung im Kreis Euskirchen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2002
Die Verwaltung hat mit der Z 3 / A 2/2002 vom 06.11.2002 die beiden Angebote des
Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. und der Verbraucher-Zentrale NRW
zusammen mit der verwaltungsinternen Berechnung eines Kosten- und Finanzierungsplanes für
den Kreis Euskirchen als möglicher Träger der Wohnberatung vorgelegt.
Diese verwaltungsinterne Berechnung bedarf der Korrektur hinsichtlich der Ermittlung der
Sachkosten:
a) Bei der Berechnung der Verwaltungsgemeinkosten wurde anstelle des hausinternen
Wertes von 16,28 % der Personalkosten irrtümlich mit einem Zuschlag von 26,28 %
gerechnet. Die Neuberechnung erfolgt nun mit dem aktuellen Gemeinkostenzuschlag 2003
von 18,8 %.
b) Die bisherige Berechnung enthält die Kosten eines Büroarbeitsplatzes mit einem TUIVZuschlag (TUIV = Technikunterstützte Informationsiverarbeitung) in Höhe der KGStPauschale (KGSt = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln)
von 10.200 €. Inzwischen verfügt die Kreisverwaltung über einen eigenen hausinternen
Wert i.H.v. 2.352 €.
Aufgrund des Berechnungsfehlers zu a) und des neuen hausinternen Wertes zu b) erfolgt eine
Neuberechnung der Sachkosten.
Die Kosten- und Finanzierungsaufstellung in der Z 3 / A 2/2002 wird daher nachstehend mit den
für den Kreis Euskirchen korrigierten Sachkosten insgesamt neu mitgeteilt. Dabei wird zur
Verbesserung der Vergleichbarkeit ebenfalls für den Kreis Euskirchen ein Investitionsbetrag für die
Erstausstattung ausgewiesen. Die Sachkosten wurden insoweit um die hierin enthaltenen lfd.
Kapitalkosten (Abschreibung, Verzinsung) bereinigt:
Seite - 2 -
Caritas EU
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
3.4
3.5
Kreis EU
Personalkosten:
Sozialarbeiter/-in (1,0
Vollzeitstelle)
Bautechnische(r) Mitarbeiter(in)
(0,5 Stelle)
52.100,00 €
57.523,20 €
49.900,00 €
26.000,00 €
28.761,60 €
22.105,12 €
Zwischensumme 1:
78.100,00 €
86.284,80 €
72.005,12 €
Sachkosten:
lfd. Sachkosten zu 1.1
lfd. Sachkosten zu 2.1
17.979,00 €
8.990,00 €
Zwischensumme 2:
26.969,00 €
14.600,00 €
22.691,50 €
105.069,00 €
100.884,80 €
94.696,62 €
28.376,70 €
28.376,70 €
28.376,70 €
28.376,70 €
28.376,70 €
28.376,70 €
26.076,30 €
26.076,30 €
26.076,30 €
5.000,00 €
0,00 €
0,00 €
Zwischensumme 3:
87.829,70 €
82.829,70 €
82.829,70 €
Fehlbetrag:
17.239,30 €
18.055,10 €
11.866,92 €
Finanzbedarf
3.
3.1
3.2
3.3
VerbraucherZentrale NRW
Finanzierung
Anteil Land
Anteil Kreis
Anteil Pflegekassen
(Fallpauschale = 306,78 € x 85
Fälle)
Sonstige
Eigenanteil Träger
15.484,00 €
7.207,50 €
Die Kosten für die Erstausstattung sind wie folgt ausgewiesen:
Caritas EU
Verbraucherzentrale NRW
Kreis EU
Erstausstattung
Eigenanteil
17.295,00 €
-5.000,00 €
15.300,00 €
11.070,00 €
Gesamtaufwand
12.295,00 €
15.300,00 €
11.070,00 €
Für die aus den oben genannten Gründen notwendige Korrektur bitte ich um Verständnis.
gez. Rosenke