Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-349/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.: FB IV - NKF
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
30.08.2005
Original
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
18.10.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Haushaltsplanung 2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, den Kämmerer
darum zu bitten, bei der Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes für das Jahr 2006 das von
den Fachausschüssen verabschiedete Zahlenwerk sowie die bereits in diesem Zusammenhang
erarbeiteten politischen Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller
Entwicklungen – als Basismaterial zu verwenden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
1. Budget des Fachbereichs IV
Das Budget des Fachbereichs IV ist faktisch in zwei Unterbudgets zu gliedern. Einerseits in das
die originären Produkte umfassende Budget und in ein Unterbudget der „allgemeinen
Finanzwirtschaft“.
Das „allgemeine“ Unterbudget des Fachbereichs IV weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 1,77
Mio. € aus. Dies bedeutet gegenüber den Planwerten des Jahres 2005 einen Anstieg von 551.000
€ und gegenüber den Planwerten des Planjahres 2006 (aus der Haushaltsplanung 2005) einen
Anstieg in Höhe von 262.000 €.
Die Mehraufwendungen resultieren insbesondere aus der Veranschlagung der Aufwendungen für
das Personal ohne Aufgabenbereich im Budget des Fachbereichs IV: Diese Aufwendungen
entlasten natürlich die Budgets der übrigen Organisationseinheiten.
Die Mindererträge bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind ursächlich verbunden mit der
Neuberechnung der zu passivierenden Pensions- und Beihilferückstellungen durch die „RVK“.
Der Zuschussbedarf steigt in den folgenden Planjahren kontinuierlich an. Dies hat seine Ursache
in den steigenden Zinsaufwendungen für die planerisch aufzunehmenden Liquiditätskredite.
Der Überschuss des Budgets der „allgemeinen Finanzwirtschaft“ steigt gegenüber dem des
Haushaltsjahres 2005 und rd. 2,77 Mio. € und gegenüber den Festsetzungen im Planjahr 2006
(Haushaltsplanung 2005) um rd. 0,27 Mio. €.
Das voraussichtlich steigende Gewerbesteueraufkommen wird teilweise durch den sinkenden
Anteil an der Einkommensteuer kompensiert. Insbesondere die „fremdbestimmten“ Ertrags- und
Aufwandsarten sind allerdings mit Unsicherheiten behaftet. Eine erste Proberechnung des LDS
hinsichtlich des Finanzausgleichs ist vor Januar 2006 nicht zu erwarten. Die angesetzten Beträge
beruhen auf den Orientierungsdaten des Innenministers und auf der voraussichtlichen Entwicklung
des städtischen Steueraufkommens. Die Sockelkreisumlage wurde auf der Grundlage eines
unveränderten Umlagesatzes berechnet.
Der Überschuss entwickelt sich in den Folgejahres stetig nach oben. Die Steigerungsraten sind
aber bei weitem nicht hoch genug, um einen auch nur annähernd ausgeglichenen Haushalt zu
erreichen.
Für das voraussichtlich neu einzurichtende Rechnungsprüfungsamt wurde ein neues Produkt
(110.610.610) eingerichtet. Die personelle Besetzung soll aus dem vorhandenen Personalbestand
erfolgen.
Die Teilpläne der einzelnen Produkte des Fachbereichs IV und des Rechnungsprüfungsamtes sind
beigefügt. Das Budget des Fachbereichs IV ist einmal als Gesamtübersicht sowie unterteilt in die
o.g. Unterbudgets dargestellt und beigefügt. Ebenso beigefügt ist eine Darstellung des Budgets
des Rechnungsprüfungsamtes.
2. Betrachtung des Gesamthaushaltes
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bereits in der Sitzung am 30.08.2005 beschloss der Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement einige Vorgaben, die in den Haushaltsvorberatungen der einzelnen
Fachausschüsse umgesetzt werden sollten. Die Vorgaben zur Verbesserung der
Ergebnisplanungen hinsichtlich der Unterhaltungsaufwendungen wurden durch die Fachbereiche I
und III bzw. deren Fachausschüsse entweder durch Aufwandsreduzierungen oder durch
entsprechende Einnahmeverbesserungen realisiert.
Die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales findet erst am 27.10.2005
statt.
Die Vorgabe für den Fachbereich IV hinsichtlich der Umsetzung des Personalkonzeptes wird in
der Sitzung am 18.10.2005 beraten.
Das Zahlenmaterial für die Haushaltsplanung 2006 wurde unter folgenden Aspekten und
Prämissen zusammengestellt:
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Auswirkungen der Beschlussfassungen in den Fachausschüssen
Umsetzung des Personalkonzeptes
Gesamtzuschussbedarf für den Bereich Rathäuser bzw. den evtl. zukünftigen zentralen
Verwaltungssitz darf sich – auch unter Berücksichtigung der Erweiterung von
Räumlichkeiten durch die zusätzliche Übernahme von Aufgaben und Personal ab 2009 –
gegenüber dem Ist-Stand nicht erhöhen
Gesamtzuschussbedarf für den Bäderbetrieb darf ab Mitte 2007 nicht größer als 600.000 €
jährlich sein
Vorzeitige Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes
Übernahme der Aufgaben des Kreises (insbesondere Jugendamt, Bauaufsicht) zum
01.01.2009
Erträge und Einzahlungen aus Vermarktungsüberschüssen des Plangebietes Nr. 32/Kaster
(1 Mio. € in 2006 und 2,0 Mio. € in 2008).
Kündigung des Mietvertrages „Schloss Bedburg“
Erhöhte Aufwendungen aus der Umsetzung der „Hartz IV“-Gesetzgebung
Keine Berücksichtigung im nunmehr erstellten Zahlenwerk fanden Erträge und Einzahlungen aus
sonstigen Vermögensveräußerungen (u.a. Erschließung neuer Baugebiete).
Die Fehlbedarfe im Ergebnisplan stellen sich wie folgt dar:
2006
2007
2008
2009
4,71 Mio. €
5,66 Mio. €
3,74 Mio. €
4,86 Mio. €.
Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2006 reduziert sich somit gegenüber der bisherigen Planung
für 2006 um rd. 4,20 % (rd. 287 T€).
Aufgrund des voraussichtlich besseren Jahresergebnisses 2005 verbleibt ein Betrag von rd. 1,5
Mio. € in der Ausgleichsrücklage. Nicht zuletzt hierdurch wird erreicht, dass das Haushaltsjahr
2006 unterhalb der „Bagatellgrenze“ hinsichtlich des Fehlbedarfs (1/20 der allgemeinen Rücklage)
liegt.
Als Anlagen sind der Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan sowie die einzelnen
Budgetübersichten der jeweiligen Organisationseinheiten beigefügt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Zu den Rechtsfolgen defizitärer Ergebnisrechnungen und den weiteren Eckdaten des Haushaltes
2006 wird in der Sitzung – wie bereits im März diesen Jahres – seitens des Fachbereichs IV
vorgetragen.
Nach dem vorliegenden Zahlenmaterial wird erneut die Aufstellung eines HSK vermieden werden
können, allerdings wird der Haushalt bereits der Aufsichtsbehörde nicht nur angezeigt, sondern zur
Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Kerngedanke des Neuen kommunalen Finanzmanagements ist die Erreichung einer
intergenerativen Gerechtigkeit. Diese lässt sich aber nur erzielen, wenn „echt“ ausgeglichene, und
nicht zwar HSK-vermeidende, aber dennoch stark defizitäre Haushalte vorliegen.
Die Bemühungen, auf der Seite des Aufwandes und der Auszahlungen Erfolge zu erzielen, sind
bekannt und werden bereits bearbeitet, werden aber, wie das beiliegende Zahlenwerk unschwer
erkennen lässt, bei weitem nicht ausreichend sein.
Die Pflicht zum Haushaltsausgleich darf nicht nur auf die rechtliche Vorgabe hinsichtlich der
Ergebnisrechnung begrenzt werden. Darüber hinaus ist auch die Finanzplanung einzubeziehen.
Die benötigten Liquiditätskredite sind von künftigen Generationen zurück zu zahlen. Dieses ist im
sich planerisch abzeichnenden Maße nicht mehr verantwortbar.
Daher müssen Erträge und Einzahlungen heute dringend generiert werden, um nicht noch
weitere Lasten in die Zukunft zu verschieben. Hierzu gibt es Möglichkeiten, die zum großen Teil
unpopulär sind. Nachstehend sind entsprechende Konsolidierungsvorschläge, die baldigst
eingehend und vorbehaltlos erörtert werden müssen, aufgeführt:
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Erzielung von Erlösen durch Veräußerung der nicht zur Aufgabenerfüllung benötigten
immobilen und mobilen Vermögensgegenstände
Aggressive Vermarktung von Freiflächen zur Erzielung von Erträgen/Einzahlungen
(Wohnbaugebiete, Industriegebiete)
Erhebung von Nutzungsentgelten, die über den Betriebskosten liegen, d. h. inklusive eines
Mietanteils, für alle stadteigenen Objekte
Anhebung von Steuersätzen
Keine dieser Maßnahmen erscheint auf den ersten Blick vertretbar und unter Berücksichtigung der
derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Umstände erlaubt. Es muss aber die Frage erlaubt sein, ob
dann, wenn wie bereits erkennbar, das bereits beschlossene, stark die Seite des Aufwandes und
der Auszahlungen betreffende Sparprogramm nicht ausreichend ist, der Blick von der Ertragsbzw. Einzahlungsseite um den Preis weiter abgewandt werden darf, dass damit ein Berg an
Liquiditätskrediten aufgetürmt wird, dessen Zinsen auf unabsehbare Zeit die Haushalte belasten
wird, und an dessen Abbau, solange nicht einmal „echt“ ausgeglichene Haushalte vorgelegt
werden können, und dieses wird nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zumindest
in den nächsten 5 Jahren bei weitem nicht der Fall sein, nicht zu denken ist.
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.10.2005
----------------------------------Herr Eßer
----------------------------------Herr Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister