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Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2006) Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2006) Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2006) Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2006) Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-349/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: FB IV - NKF Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 30.08.2005 Original Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 18.10.2005 1. Ergänzung Betreff: Haushaltsplanung 2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, den Kämmerer darum zu bitten, bei der Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes für das Jahr 2006 das von den Fachausschüssen verabschiedete Zahlenwerk sowie die bereits in diesem Zusammenhang erarbeiteten politischen Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller Entwicklungen – als Basismaterial zu verwenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: 1. Budget des Fachbereichs IV Das Budget des Fachbereichs IV ist faktisch in zwei Unterbudgets zu gliedern. Einerseits in das die originären Produkte umfassende Budget und in ein Unterbudget der „allgemeinen Finanzwirtschaft“. Das „allgemeine“ Unterbudget des Fachbereichs IV weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 1,77 Mio. € aus. Dies bedeutet gegenüber den Planwerten des Jahres 2005 einen Anstieg von 551.000 € und gegenüber den Planwerten des Planjahres 2006 (aus der Haushaltsplanung 2005) einen Anstieg in Höhe von 262.000 €. Die Mehraufwendungen resultieren insbesondere aus der Veranschlagung der Aufwendungen für das Personal ohne Aufgabenbereich im Budget des Fachbereichs IV: Diese Aufwendungen entlasten natürlich die Budgets der übrigen Organisationseinheiten. Die Mindererträge bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind ursächlich verbunden mit der Neuberechnung der zu passivierenden Pensions- und Beihilferückstellungen durch die „RVK“. Der Zuschussbedarf steigt in den folgenden Planjahren kontinuierlich an. Dies hat seine Ursache in den steigenden Zinsaufwendungen für die planerisch aufzunehmenden Liquiditätskredite. Der Überschuss des Budgets der „allgemeinen Finanzwirtschaft“ steigt gegenüber dem des Haushaltsjahres 2005 und rd. 2,77 Mio. € und gegenüber den Festsetzungen im Planjahr 2006 (Haushaltsplanung 2005) um rd. 0,27 Mio. €. Das voraussichtlich steigende Gewerbesteueraufkommen wird teilweise durch den sinkenden Anteil an der Einkommensteuer kompensiert. Insbesondere die „fremdbestimmten“ Ertrags- und Aufwandsarten sind allerdings mit Unsicherheiten behaftet. Eine erste Proberechnung des LDS hinsichtlich des Finanzausgleichs ist vor Januar 2006 nicht zu erwarten. Die angesetzten Beträge beruhen auf den Orientierungsdaten des Innenministers und auf der voraussichtlichen Entwicklung des städtischen Steueraufkommens. Die Sockelkreisumlage wurde auf der Grundlage eines unveränderten Umlagesatzes berechnet. Der Überschuss entwickelt sich in den Folgejahres stetig nach oben. Die Steigerungsraten sind aber bei weitem nicht hoch genug, um einen auch nur annähernd ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Für das voraussichtlich neu einzurichtende Rechnungsprüfungsamt wurde ein neues Produkt (110.610.610) eingerichtet. Die personelle Besetzung soll aus dem vorhandenen Personalbestand erfolgen. Die Teilpläne der einzelnen Produkte des Fachbereichs IV und des Rechnungsprüfungsamtes sind beigefügt. Das Budget des Fachbereichs IV ist einmal als Gesamtübersicht sowie unterteilt in die o.g. Unterbudgets dargestellt und beigefügt. Ebenso beigefügt ist eine Darstellung des Budgets des Rechnungsprüfungsamtes. 2. Betrachtung des Gesamthaushaltes STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bereits in der Sitzung am 30.08.2005 beschloss der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement einige Vorgaben, die in den Haushaltsvorberatungen der einzelnen Fachausschüsse umgesetzt werden sollten. Die Vorgaben zur Verbesserung der Ergebnisplanungen hinsichtlich der Unterhaltungsaufwendungen wurden durch die Fachbereiche I und III bzw. deren Fachausschüsse entweder durch Aufwandsreduzierungen oder durch entsprechende Einnahmeverbesserungen realisiert. Die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales findet erst am 27.10.2005 statt. Die Vorgabe für den Fachbereich IV hinsichtlich der Umsetzung des Personalkonzeptes wird in der Sitzung am 18.10.2005 beraten. Das Zahlenmaterial für die Haushaltsplanung 2006 wurde unter folgenden Aspekten und Prämissen zusammengestellt: • • • • • • • • • Auswirkungen der Beschlussfassungen in den Fachausschüssen Umsetzung des Personalkonzeptes Gesamtzuschussbedarf für den Bereich Rathäuser bzw. den evtl. zukünftigen zentralen Verwaltungssitz darf sich – auch unter Berücksichtigung der Erweiterung von Räumlichkeiten durch die zusätzliche Übernahme von Aufgaben und Personal ab 2009 – gegenüber dem Ist-Stand nicht erhöhen Gesamtzuschussbedarf für den Bäderbetrieb darf ab Mitte 2007 nicht größer als 600.000 € jährlich sein Vorzeitige Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes Übernahme der Aufgaben des Kreises (insbesondere Jugendamt, Bauaufsicht) zum 01.01.2009 Erträge und Einzahlungen aus Vermarktungsüberschüssen des Plangebietes Nr. 32/Kaster (1 Mio. € in 2006 und 2,0 Mio. € in 2008). Kündigung des Mietvertrages „Schloss Bedburg“ Erhöhte Aufwendungen aus der Umsetzung der „Hartz IV“-Gesetzgebung Keine Berücksichtigung im nunmehr erstellten Zahlenwerk fanden Erträge und Einzahlungen aus sonstigen Vermögensveräußerungen (u.a. Erschließung neuer Baugebiete). Die Fehlbedarfe im Ergebnisplan stellen sich wie folgt dar: 2006 2007 2008 2009 4,71 Mio. € 5,66 Mio. € 3,74 Mio. € 4,86 Mio. €. Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2006 reduziert sich somit gegenüber der bisherigen Planung für 2006 um rd. 4,20 % (rd. 287 T€). Aufgrund des voraussichtlich besseren Jahresergebnisses 2005 verbleibt ein Betrag von rd. 1,5 Mio. € in der Ausgleichsrücklage. Nicht zuletzt hierdurch wird erreicht, dass das Haushaltsjahr 2006 unterhalb der „Bagatellgrenze“ hinsichtlich des Fehlbedarfs (1/20 der allgemeinen Rücklage) liegt. Als Anlagen sind der Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan sowie die einzelnen Budgetübersichten der jeweiligen Organisationseinheiten beigefügt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Zu den Rechtsfolgen defizitärer Ergebnisrechnungen und den weiteren Eckdaten des Haushaltes 2006 wird in der Sitzung – wie bereits im März diesen Jahres – seitens des Fachbereichs IV vorgetragen. Nach dem vorliegenden Zahlenmaterial wird erneut die Aufstellung eines HSK vermieden werden können, allerdings wird der Haushalt bereits der Aufsichtsbehörde nicht nur angezeigt, sondern zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Kerngedanke des Neuen kommunalen Finanzmanagements ist die Erreichung einer intergenerativen Gerechtigkeit. Diese lässt sich aber nur erzielen, wenn „echt“ ausgeglichene, und nicht zwar HSK-vermeidende, aber dennoch stark defizitäre Haushalte vorliegen. Die Bemühungen, auf der Seite des Aufwandes und der Auszahlungen Erfolge zu erzielen, sind bekannt und werden bereits bearbeitet, werden aber, wie das beiliegende Zahlenwerk unschwer erkennen lässt, bei weitem nicht ausreichend sein. Die Pflicht zum Haushaltsausgleich darf nicht nur auf die rechtliche Vorgabe hinsichtlich der Ergebnisrechnung begrenzt werden. Darüber hinaus ist auch die Finanzplanung einzubeziehen. Die benötigten Liquiditätskredite sind von künftigen Generationen zurück zu zahlen. Dieses ist im sich planerisch abzeichnenden Maße nicht mehr verantwortbar. Daher müssen Erträge und Einzahlungen heute dringend generiert werden, um nicht noch weitere Lasten in die Zukunft zu verschieben. Hierzu gibt es Möglichkeiten, die zum großen Teil unpopulär sind. Nachstehend sind entsprechende Konsolidierungsvorschläge, die baldigst eingehend und vorbehaltlos erörtert werden müssen, aufgeführt: • • • • Erzielung von Erlösen durch Veräußerung der nicht zur Aufgabenerfüllung benötigten immobilen und mobilen Vermögensgegenstände Aggressive Vermarktung von Freiflächen zur Erzielung von Erträgen/Einzahlungen (Wohnbaugebiete, Industriegebiete) Erhebung von Nutzungsentgelten, die über den Betriebskosten liegen, d. h. inklusive eines Mietanteils, für alle stadteigenen Objekte Anhebung von Steuersätzen Keine dieser Maßnahmen erscheint auf den ersten Blick vertretbar und unter Berücksichtigung der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Umstände erlaubt. Es muss aber die Frage erlaubt sein, ob dann, wenn wie bereits erkennbar, das bereits beschlossene, stark die Seite des Aufwandes und der Auszahlungen betreffende Sparprogramm nicht ausreichend ist, der Blick von der Ertragsbzw. Einzahlungsseite um den Preis weiter abgewandt werden darf, dass damit ein Berg an Liquiditätskrediten aufgetürmt wird, dessen Zinsen auf unabsehbare Zeit die Haushalte belasten wird, und an dessen Abbau, solange nicht einmal „echt“ ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden können, und dieses wird nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zumindest in den nächsten 5 Jahren bei weitem nicht der Fall sein, nicht zu denken ist. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.10.2005 ----------------------------------Herr Eßer ----------------------------------Herr Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister