Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-719/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
24.10.2006
Betreff:
Aufstellung
eines
Rahmenplanes
mit
vorgeschaltetem
städtebaulichem
Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Aufstellung eines Rahmenplanes mit
vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster
(beidseits der St.-Rochus-Straße vom Einmündungsbereich Maximilianstraße bis zur
Einmündung Franz-Vosen-Straße), mit dem Ziel der Behebung der städtebaulichen
Defizite auf der Grundlage des Kurzgutachtens des Büros für Stadt und Regionalplanung
Dr. Jansen in Köln.
Ziel des Rahmenplanes nach vorgeschaltetem städtebaulichem Wettbewerb ist
1. Stärkung des Einzelhandels,
2. evtl. Nachnutzung der Rathausfläche zur Stärkung des zentralen Bereichs von
Kaster und
3. Entwicklung und Umgestaltung der St.-Rochus-Straße / K 36 in Kaster.
Die Flächen des Untersuchungs- und Entwicklungsbereiches sind aus dem beigefügten
Übersichtsplan ersichtlich.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.09.2006 (TOP 3) in geheimer
Abstimmung die Durchführung der Zusammenlegung und Zentralisierung der
Stadtverwaltung Bedburg unter Aufgabe der Rathäuser Bedburg und Kaster am Standort
Toom-Gebäude in Bedburg beschlossen.
In diesem Zusammenhang wurde für den Standort Kaster auf der Grundlage des
Kurzgutachtens des Büros Dr. Jansen, Stadt- und Regionalplanung, beschlossen,
unverzüglich einen städtebaulichen Rahmenplan u.a. zur möglichen übergangslosen
Nachnutzung des Areals ‚Rathaus Kaster’ zu erarbeiten.
Vor Erstellung eines Rahmenplanes soll durch einen vorgeschalteten städtebaulichen
Wettbewerb die Zielvorstellungen zur Stärkung des zentralen Bereiches von Kaster weiter
erarbeitet werden.
Durch Wettbewerbe sollen für die gestellte Aufgabe durch alternative Vorschläge gute
Lösungen entwickelt werden, die den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der
Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Energieeinsparung und Umwelt in gleicher
Weise
gerecht
werden.
Dadurch
sollen
zugleich
geeignete
Architekten,
Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadt- und Raumplaner, beratende Ingenieure
oder Ingenieure als Auftragnehmer gefunden werden. Mit einem Wettbewerb kann neben
der konkreten Aufgabenstellung auch das Ziel verfolgt werden, beispielgebend die Qualität
von Planen, Bauen und Gestalten allgemein oder für eine bestimmte Fragestellung zu
fördern.
Bei Wettbewerben wird zwischen Ideen- und Realisierungswettbewerben unterschieden.
In Ideenwettbewerben wird eine Vielfalt von Ideen für die Lösung einer Aufgabe
angestrebt, ohne dass eine Absicht zur Realisierung der Aufgabe besteht. Ein
Ideenwettbewerb kann insbesondere der Vorbereitung eines Realisierungswettbewerbs
oder der Ermittlung von Teilnehmern für einen beschränkten Wettbewerb dienen.
Realisierungswettbewerbe sollen auf der Grundlage eines fest umrissenen Programms
und bestimmter Leistungsanforderungen die planerischen Möglichkeiten für die
Realisierung eines Projektes aufzeigen.
Die Durchführung eines Wettbewerbs selbst ist kein formelles Verfahren im Sinne des
Baugesetzbuches. Hier können Vereinbarungen getroffen werden, wie der Auslober
(und/oder der Koordinator des Verfahrens) es für zweckmäßig erachten. I.d.R. werden
städtebauliche Wettbewerbe jedoch von öffentlichen Auftraggebern ausgelobt, die bei
ihren Ausschreibungen besondere Einschränkungen berücksichtigen müssen.
Trotz des informellen Charakters Städtebaulicher Wettbewerbe beziehen sich die meisten
Ausschreibungen auf die GRW 1995 (= Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf
den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens).
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Diese stellen eine Formalisierung der Vorgehensweise dar, deren Hintergrund
insbesondere auf der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche
Auftraggeber beruht. Im Gegensatz zu nicht öffentlichen Auslobern müssen diese bei
Ausschreibungen rechtsverbindliche Grundsätze (nationale und solche der EU) beachten,
welche überwiegend einer diskriminierungsfreien Auftragsvergabe dienen.
Diese Festlegungen betreffen insbesondere
• die Zugangsbedingungen zum Wettbewerb,
• den Zulassungsbereich,
• die Teilnehmerauswahl bei Beschränkten Wettbewerben
• die Teilnahmeberechtigung und
• die Bekanntmachung der Auslobung
Der Beschluss zur Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbes im Rahmen eines
Realisierungswettbewerbes soll zur Einleitung von städtebaulichen Maßnahmen
(Rahmenplan / Bebauungsplan) mit der anschließenden Auftragsvergabe an einen oder
mehrere Preisträger führen.
Um nunmehr im Rahmen der beschlossenen Verlagerung des Rathauses Kaster und des
Rathauses in Bedburg an der Friedrich-Wilhelm-Straße an den zentralisierten Standort
von Bedburg in das ehem. Toom-Gebäude -in Anlehnung an den Ratsbeschluss vom
12.09.2006- keine zeitlichen Verzögerungen zu erfahren, schlägt die Verwaltung vor, unter
Berücksichtigung der Zielvorgaben wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Ergänzende Sitzungsunterlagen zu den Kosten und zur Abwicklung eines Wettbewerbes
werden zur Sitzung nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister