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Beschlussvorlage (Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße) Beschlussvorlage (Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße) Beschlussvorlage (Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-719/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 24.10.2006 Betreff: Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster (beidseits der St.-Rochus-Straße vom Einmündungsbereich Maximilianstraße bis zur Einmündung Franz-Vosen-Straße), mit dem Ziel der Behebung der städtebaulichen Defizite auf der Grundlage des Kurzgutachtens des Büros für Stadt und Regionalplanung Dr. Jansen in Köln. Ziel des Rahmenplanes nach vorgeschaltetem städtebaulichem Wettbewerb ist 1. Stärkung des Einzelhandels, 2. evtl. Nachnutzung der Rathausfläche zur Stärkung des zentralen Bereichs von Kaster und 3. Entwicklung und Umgestaltung der St.-Rochus-Straße / K 36 in Kaster. Die Flächen des Untersuchungs- und Entwicklungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.09.2006 (TOP 3) in geheimer Abstimmung die Durchführung der Zusammenlegung und Zentralisierung der Stadtverwaltung Bedburg unter Aufgabe der Rathäuser Bedburg und Kaster am Standort Toom-Gebäude in Bedburg beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde für den Standort Kaster auf der Grundlage des Kurzgutachtens des Büros Dr. Jansen, Stadt- und Regionalplanung, beschlossen, unverzüglich einen städtebaulichen Rahmenplan u.a. zur möglichen übergangslosen Nachnutzung des Areals ‚Rathaus Kaster’ zu erarbeiten. Vor Erstellung eines Rahmenplanes soll durch einen vorgeschalteten städtebaulichen Wettbewerb die Zielvorstellungen zur Stärkung des zentralen Bereiches von Kaster weiter erarbeitet werden. Durch Wettbewerbe sollen für die gestellte Aufgabe durch alternative Vorschläge gute Lösungen entwickelt werden, die den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Energieeinsparung und Umwelt in gleicher Weise gerecht werden. Dadurch sollen zugleich geeignete Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadt- und Raumplaner, beratende Ingenieure oder Ingenieure als Auftragnehmer gefunden werden. Mit einem Wettbewerb kann neben der konkreten Aufgabenstellung auch das Ziel verfolgt werden, beispielgebend die Qualität von Planen, Bauen und Gestalten allgemein oder für eine bestimmte Fragestellung zu fördern. Bei Wettbewerben wird zwischen Ideen- und Realisierungswettbewerben unterschieden. In Ideenwettbewerben wird eine Vielfalt von Ideen für die Lösung einer Aufgabe angestrebt, ohne dass eine Absicht zur Realisierung der Aufgabe besteht. Ein Ideenwettbewerb kann insbesondere der Vorbereitung eines Realisierungswettbewerbs oder der Ermittlung von Teilnehmern für einen beschränkten Wettbewerb dienen. Realisierungswettbewerbe sollen auf der Grundlage eines fest umrissenen Programms und bestimmter Leistungsanforderungen die planerischen Möglichkeiten für die Realisierung eines Projektes aufzeigen. Die Durchführung eines Wettbewerbs selbst ist kein formelles Verfahren im Sinne des Baugesetzbuches. Hier können Vereinbarungen getroffen werden, wie der Auslober (und/oder der Koordinator des Verfahrens) es für zweckmäßig erachten. I.d.R. werden städtebauliche Wettbewerbe jedoch von öffentlichen Auftraggebern ausgelobt, die bei ihren Ausschreibungen besondere Einschränkungen berücksichtigen müssen. Trotz des informellen Charakters Städtebaulicher Wettbewerbe beziehen sich die meisten Ausschreibungen auf die GRW 1995 (= Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens). STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Diese stellen eine Formalisierung der Vorgehensweise dar, deren Hintergrund insbesondere auf der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber beruht. Im Gegensatz zu nicht öffentlichen Auslobern müssen diese bei Ausschreibungen rechtsverbindliche Grundsätze (nationale und solche der EU) beachten, welche überwiegend einer diskriminierungsfreien Auftragsvergabe dienen. Diese Festlegungen betreffen insbesondere • die Zugangsbedingungen zum Wettbewerb, • den Zulassungsbereich, • die Teilnehmerauswahl bei Beschränkten Wettbewerben • die Teilnahmeberechtigung und • die Bekanntmachung der Auslobung Der Beschluss zur Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbes im Rahmen eines Realisierungswettbewerbes soll zur Einleitung von städtebaulichen Maßnahmen (Rahmenplan / Bebauungsplan) mit der anschließenden Auftragsvergabe an einen oder mehrere Preisträger führen. Um nunmehr im Rahmen der beschlossenen Verlagerung des Rathauses Kaster und des Rathauses in Bedburg an der Friedrich-Wilhelm-Straße an den zentralisierten Standort von Bedburg in das ehem. Toom-Gebäude -in Anlehnung an den Ratsbeschluss vom 12.09.2006- keine zeitlichen Verzögerungen zu erfahren, schlägt die Verwaltung vor, unter Berücksichtigung der Zielvorgaben wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Ergänzende Sitzungsunterlagen zu den Kosten und zur Abwicklung eines Wettbewerbes werden zur Sitzung nachgereicht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.10.2006 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister