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Info GB (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG NRW a)Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Referentenentwurf b)Stellungnahme des LKT vom 05.03.2007 c)Gesetzesentwurf vom 19.03.2007 d)Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen AVV und VRS zur Zusammenlegung der Zweckverbände sowie Auswirkungen des ÖPNVG NRW –neu- auf das SPNV-Leistungsangebot im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG NRW
a)Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Referentenentwurf
b)Stellungnahme des LKT vom 05.03.2007
c)Gesetzesentwurf vom 19.03.2007
d)Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen AVV und VRS zur Zusammenlegung der Zweckverbände sowie Auswirkungen des ÖPNVG NRW –neu- auf das SPNV-Leistungsangebot im Kreis Euskirchen) Info GB (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG NRW
a)Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Referentenentwurf
b)Stellungnahme des LKT vom 05.03.2007
c)Gesetzesentwurf vom 19.03.2007
d)Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen AVV und VRS zur Zusammenlegung der Zweckverbände sowie Auswirkungen des ÖPNVG NRW –neu- auf das SPNV-Leistungsangebot im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 106/2007 20.04.2007 Az.: 60.13/ÖPNV X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG NRW a) Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Referentenentwurf b) Stellungnahme des LKT vom 05.03.2007 c) Gesetzesentwurf vom 19.03.2007 d) Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen AVV und VRS zur Zusammenlegung der Zweckverbände sowie Auswirkungen des ÖPNVG NRW –neu- auf das SPNVLeistungsangebot im Kreis Euskirchen Mit der Info 103/2007 hatte die Verwaltung über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG NRW (Stand: 31. Januar 2007) berichtet. a) Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Referentenentwurf Neben der in der letzten Ausschusssitzung behandelten Stellungnahme gegenüber dem Landkreistag (LKT) wurde in gesonderten Schreiben an die Bezirksregierung Köln und an das Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) des Landes NRW auf die insbesondere aus Sicht des Kreises Euskirchen nachteilige Regelung zur künftigen Pauschale für die ÖPNV-Aufgabenträger hingewiesen. Es handelte sich um die Berechnung dieser Pauschale, die sich an den Parametern der bisherigen Fahrzeugförderung orientiert und damit keine Berücksichtigung der TaxiBusleistungen ermöglicht. Die Antworten des MBV und der Bezirksregierung Köln stehen noch aus. b) Stellungnahme des LKT vom 05.03.2007 Der Landkreistag hat die Argumente des Kreises Euskirchen zur Berechnung der Aufgabenträgerpauschale in seiner Stellungnahme (Anlage 1 - Seite 7 unter a) ebenfalls aufgegriffen. Die Stellungnahme des LKT entspricht im übrigen weitestgehend den Vorstellungen des Kreises Euskirchen. c) Gesetzesentwurf vom 19.03.2007 Nach Billigung durch das Landeskabinett ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG NRW (Stand: 19.03.2007) in den Landtag eingebracht worden (Anlage 2). Der Gesetzesentwurf hat in den aus Kreissicht besonders wichtigen Fragestellungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf keine nennenswerten Änderungen erfahren. 2 Neu ist die Regelung (§15 a), wonach den drei neuen Zweckverbänden/Anstalten ein pauschaler finanzieller Ausgleich für die Belastungen gewährt werden soll, die aufgrund des Übergangs der Aufgaben der Infrastrukturförderung entstehen. Darüber hinaus wurde der Gesetzesentwurf gegenüber dem Referentenentwurf insoweit ergänzt, als sich das MBV hinsichtlich der Bewilligung von Mitteln für Infrastrukturmaßnahmen im besonderen Landesinteresse durch die Zweckverbände eine Sonderaufsicht vorbehalten hat. d) Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen AVV und VRS zur Zusammenlegung der Zweckverbände sowie Auswirkungen des ÖPNVG NRW –neu- auf das SPNVLeistungsangebot im Kreis Euskirchen Bekanntermaßen wird das zum 01.01.2008 in Kraft tretende Änderungsgesetz zum ÖPNVG NRW Auswirkungen auf die Zusammensetzung und Ausgestaltung der Zweckverbände haben. Zu dem Stand der diesbezüglich auf Seiten des AVV und des VRS angestellten Überlegungen sowie über die möglichen Auswirkungen auf das SPNV-Leistungsangebot im Kreis Euskirchen wird voraussichtlich ein Vertreter des VRS in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr berichten. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)