Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 106/2007
20.04.2007
Az.: 60.13/ÖPNV
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG NRW
a)
Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Referentenentwurf
b)
Stellungnahme des LKT vom 05.03.2007
c)
Gesetzesentwurf vom 19.03.2007
d)
Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen AVV und VRS zur Zusammenlegung
der Zweckverbände sowie Auswirkungen des ÖPNVG NRW –neu- auf das SPNVLeistungsangebot im Kreis Euskirchen
Mit der Info 103/2007 hatte die Verwaltung über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung
des ÖPNVG NRW (Stand: 31. Januar 2007) berichtet.
a)
Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Referentenentwurf
Neben der in der letzten Ausschusssitzung behandelten Stellungnahme gegenüber dem Landkreistag
(LKT) wurde in gesonderten Schreiben an die Bezirksregierung Köln und an das Ministerium für
Bauen und Verkehr (MBV) des Landes NRW auf die insbesondere aus Sicht des Kreises Euskirchen
nachteilige Regelung zur künftigen Pauschale für die ÖPNV-Aufgabenträger hingewiesen. Es
handelte sich um die Berechnung dieser Pauschale, die sich an den Parametern der bisherigen
Fahrzeugförderung orientiert und damit keine Berücksichtigung der TaxiBusleistungen ermöglicht.
Die Antworten des MBV und der Bezirksregierung Köln stehen noch aus.
b)
Stellungnahme des LKT vom 05.03.2007
Der Landkreistag hat die Argumente des Kreises Euskirchen zur Berechnung der
Aufgabenträgerpauschale in seiner Stellungnahme (Anlage 1 - Seite 7 unter a) ebenfalls
aufgegriffen.
Die Stellungnahme des LKT entspricht im übrigen weitestgehend den Vorstellungen des Kreises
Euskirchen.
c)
Gesetzesentwurf vom 19.03.2007
Nach Billigung durch das Landeskabinett ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ÖPNVG
NRW (Stand: 19.03.2007) in den Landtag eingebracht worden (Anlage 2). Der Gesetzesentwurf hat
in den aus Kreissicht besonders wichtigen Fragestellungen gegenüber dem ursprünglichen
Referentenentwurf keine nennenswerten Änderungen erfahren.
2
Neu ist die Regelung (§15 a), wonach den drei neuen Zweckverbänden/Anstalten ein pauschaler
finanzieller Ausgleich für die Belastungen gewährt werden soll, die aufgrund des Übergangs der
Aufgaben der Infrastrukturförderung entstehen.
Darüber hinaus wurde der Gesetzesentwurf gegenüber dem Referentenentwurf insoweit ergänzt, als
sich das MBV hinsichtlich der Bewilligung von Mitteln für Infrastrukturmaßnahmen im besonderen
Landesinteresse durch die Zweckverbände eine Sonderaufsicht vorbehalten hat.
d)
Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen AVV und VRS zur Zusammenlegung
der Zweckverbände sowie Auswirkungen des ÖPNVG NRW –neu- auf das SPNVLeistungsangebot im Kreis Euskirchen
Bekanntermaßen wird das zum 01.01.2008 in Kraft tretende Änderungsgesetz zum ÖPNVG NRW
Auswirkungen auf die Zusammensetzung und Ausgestaltung der Zweckverbände haben.
Zu dem Stand der diesbezüglich auf Seiten des AVV und des VRS angestellten Überlegungen sowie
über die möglichen Auswirkungen auf das SPNV-Leistungsangebot im Kreis Euskirchen wird
voraussichtlich ein Vertreter des VRS in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und
Verkehr berichten.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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