Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-679/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
19.09.2006
Betreff:
Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg vom 22. Juni 2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Daten der
Vergleichskommunen im Bereich der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im
Primarbereich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im ersten Quartal 2007 über
die Entwicklung - insbesondere das Zahlungsverhalten der Erziehungsberechtigten und
die Einnahmesituation - zu berichten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 22. Juni 2006 beantragt die Freie Wählergemeinschaft bis zur
nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales die
Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich aller Rhein-Erft-KreisKommunen
mindestens
aber
der
Städte
und
Gemeinden
mit
Haushaltssicherungskonzept - darzustellen. Der Antrag ist dieser Beratungsvorlage als
Anlage 1 beigefügt.
Hierzu ist festzustellen, dass der Vergleich der Elternbeiträge aus den Kommunen im
Rhein-Erft-Kreis schon aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahlen keinen
sachgerechten Datenvergleich erlaubt. Weiterhin ist bei allen Kommunen erkennbar, dass
unterschiedliche
Einkommensstaffelungen
und
Entscheidungen
bezüglich
Geschwisterkinder eine Auswertung erschweren.
Trotz der genannten Einschränkungen hat die Verwaltung Elternbeiträge anderer
Kommunen ermittelt. Zunächst ist festzustellen, dass die einzige Kommune im Rhein-ErftKreis, welche aufgrund der Einwohnerzahlen als Vergleichskommune herangezogen
werden kann – die Gemeinde Elsdorf – keine offene Ganztagsschule eingerichtet hat.
Daher wurden – neben den Rhein-Erft-Kreis-Kommunen – alle Kommunen mit einer
Einwohnerzahl zwischen 21.000 und 24.999 Personen in den Regierungsbezirken
Düsseldorf und Köln ermittelt und - wenn ein entsprechendes Schulangebot vorlag - die
Daten abgefragt.
Insgesamt wurden somit Elternbeiträge aus 15 Kommunen (16 Beitragstabellen)
ausgewertet.
Aufgrund der verschiedenen Einkommensstaffeln und unterschiedlicher Entscheidungen
über Ausnahmen von der Beitragspflicht wurden in der Auswertung die Beiträge für das
erste bis dritte Kind - ohne etwaige Sonderregelungen für Ferienbetreuung,
Mittagsverpflegung etc. pp. - dargestellt.
Zuerst ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Stadt Bedburg im Bereich der Elternbeiträge
für die Betreuung im Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich keineswegs
– weder im Rhein-Erft-Kreis, noch bei den Vergleichskommunen im „Rheinland“ –
durchgängig eine negative Spitzenposition besetzt. Nur bei zwei Kommunen, Pulheim und
Wesseling, liegen die Elternbeiträge durchgehend niedriger als in Bedburg.
Zwei Kommunen, Jüchen und Hürth, haben auf eine einkommensabhängige Staffelung
der Beiträge verzichtet. Dies führt dazu, dass im Vergleich mit Bedburg – Elternbeitrag:
Basis 100 – Eltern mit einem Kind und einem Einkommen bis 24.542 Euro einen um 207,7
Basispunkte höheren Beitrag zahlen müssen, während die gleiche Familie mit einem
Einkommen über 61.355 Euro einen um 46,7 Basispunkte niedrigeren Elternbeitrag
entrichten muss.
Bei acht von 15 Städten und Gemeinden, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Jüchen, Lindlar,
Neunkirchen-Seelscheid, Rees und Xanten, sind die Elternbeiträge für einkommensschwache Familien höher und bei einkommensstarken Familien, teilweise sogar
außerordentlich, niedriger.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
So zahlt beispielsweise eine Familie mit einem Jahreseinkommen von nur 8.500 Euro bis
12.271 Euro - Monatsbruttoeinkommen unter 1.022,58 Euro - in Bedburg bei drei Kindern
in der offenen Ganztagsschule nur einen Elternbeitrag von monatlich 22,75 Euro; in der
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind dagegen Gebühren von monatlich 84,00 Euro zu
leisten.
Die Auswertung ist als Anlage 2 dieser Beratungsvorlage beigefügt.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass - ungeachtet des Antrages der FWGFraktion - der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seinen Sitzungen
am 21. Februar und 23. Mai 2006 die Verwaltung beauftragt hat, nach einem Jahr die
Einnahmesituation – Höhe der Elternbeiträge etc. pp. – zu prüfen und hierüber dem
Ausschuss einen Bericht vorzulegen; daher besteht aus Sicht der Verwaltung, zumal noch
keine Daten über die Eingruppierung der Erziehungsberechtigten in die einzelnen
Einkommensstufen und über die Einnahmesituation vorliegen, zum jetzigen Zeitpunkt kein
Handlungsbedarf.
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - im ersten
Quartal 2007 - einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 6. September 2006
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister