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Beschlussvorlage (Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg vom 22. Juni 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg vom 22. Juni 2006) Beschlussvorlage (Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg vom 22. Juni 2006) Beschlussvorlage (Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg vom 22. Juni 2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-679/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 19.09.2006 Betreff: Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Antrag der Freien Wählergemeinschaft Bedburg vom 22. Juni 2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Daten der Vergleichskommunen im Bereich der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im ersten Quartal 2007 über die Entwicklung - insbesondere das Zahlungsverhalten der Erziehungsberechtigten und die Einnahmesituation - zu berichten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 22. Juni 2006 beantragt die Freie Wählergemeinschaft bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales die Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule im Primarbereich aller Rhein-Erft-KreisKommunen mindestens aber der Städte und Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept - darzustellen. Der Antrag ist dieser Beratungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Hierzu ist festzustellen, dass der Vergleich der Elternbeiträge aus den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis schon aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahlen keinen sachgerechten Datenvergleich erlaubt. Weiterhin ist bei allen Kommunen erkennbar, dass unterschiedliche Einkommensstaffelungen und Entscheidungen bezüglich Geschwisterkinder eine Auswertung erschweren. Trotz der genannten Einschränkungen hat die Verwaltung Elternbeiträge anderer Kommunen ermittelt. Zunächst ist festzustellen, dass die einzige Kommune im Rhein-ErftKreis, welche aufgrund der Einwohnerzahlen als Vergleichskommune herangezogen werden kann – die Gemeinde Elsdorf – keine offene Ganztagsschule eingerichtet hat. Daher wurden – neben den Rhein-Erft-Kreis-Kommunen – alle Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 21.000 und 24.999 Personen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln ermittelt und - wenn ein entsprechendes Schulangebot vorlag - die Daten abgefragt. Insgesamt wurden somit Elternbeiträge aus 15 Kommunen (16 Beitragstabellen) ausgewertet. Aufgrund der verschiedenen Einkommensstaffeln und unterschiedlicher Entscheidungen über Ausnahmen von der Beitragspflicht wurden in der Auswertung die Beiträge für das erste bis dritte Kind - ohne etwaige Sonderregelungen für Ferienbetreuung, Mittagsverpflegung etc. pp. - dargestellt. Zuerst ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Stadt Bedburg im Bereich der Elternbeiträge für die Betreuung im Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich keineswegs – weder im Rhein-Erft-Kreis, noch bei den Vergleichskommunen im „Rheinland“ – durchgängig eine negative Spitzenposition besetzt. Nur bei zwei Kommunen, Pulheim und Wesseling, liegen die Elternbeiträge durchgehend niedriger als in Bedburg. Zwei Kommunen, Jüchen und Hürth, haben auf eine einkommensabhängige Staffelung der Beiträge verzichtet. Dies führt dazu, dass im Vergleich mit Bedburg – Elternbeitrag: Basis 100 – Eltern mit einem Kind und einem Einkommen bis 24.542 Euro einen um 207,7 Basispunkte höheren Beitrag zahlen müssen, während die gleiche Familie mit einem Einkommen über 61.355 Euro einen um 46,7 Basispunkte niedrigeren Elternbeitrag entrichten muss. Bei acht von 15 Städten und Gemeinden, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Jüchen, Lindlar, Neunkirchen-Seelscheid, Rees und Xanten, sind die Elternbeiträge für einkommensschwache Familien höher und bei einkommensstarken Familien, teilweise sogar außerordentlich, niedriger. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage So zahlt beispielsweise eine Familie mit einem Jahreseinkommen von nur 8.500 Euro bis 12.271 Euro - Monatsbruttoeinkommen unter 1.022,58 Euro - in Bedburg bei drei Kindern in der offenen Ganztagsschule nur einen Elternbeitrag von monatlich 22,75 Euro; in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind dagegen Gebühren von monatlich 84,00 Euro zu leisten. Die Auswertung ist als Anlage 2 dieser Beratungsvorlage beigefügt. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass - ungeachtet des Antrages der FWGFraktion - der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seinen Sitzungen am 21. Februar und 23. Mai 2006 die Verwaltung beauftragt hat, nach einem Jahr die Einnahmesituation – Höhe der Elternbeiträge etc. pp. – zu prüfen und hierüber dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen; daher besteht aus Sicht der Verwaltung, zumal noch keine Daten über die Eingruppierung der Erziehungsberechtigten in die einzelnen Einkommensstufen und über die Einnahmesituation vorliegen, zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - im ersten Quartal 2007 - einen entsprechenden Bericht vorlegen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 6. September 2006 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister