Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 127/2003
07.01.2003
Az.: GB III/51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
30.01.2003
Jugendhilfeausschuss
13.02.2003
Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit im
Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 02251 / 15 617
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Förderung
der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Kreis Euskirchen auf der Basis des Beratungsergebnisses
im Unterausschuss Jugendhilfeplanung.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.06.1999 die Richtlinien zur Förderung von Modellen und
Projekten in der ehrenamtlichen offenen Jugendarbeit für die Dauer von 3 Jahren (01.01.2000 bis
Seite - 2 31.12.2002) beschlossen. Ziel der Richtlinien war es, ehrenamtlich geführte offene Jugendeinrichtungen und Gruppierungen durch eine modellhafte Projektförderung zu unterstützen.
Im Vordergrund standen u.a.:
•
•
•
Modellhafte Maßnahmen zur interkulturellen Jugendarbeit
Modellhafte Maßnahmen zur Gewaltprävention
Brisanzthemen
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es bei der Förderung von Projekträgern häufig
zu Abgrenzungsproblemen gekommen ist. Des weiteren wurden die bereitgestellten Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nur in geringem Maße in Anspruch genommen. Es wird daher vorgeschlagen, den Haushaltsansatz um 50 % zu kürzen (25.500,-- €) und die Restsumme wie folgt
zu verwenden:
•
•
Verstärkung der Förderansätze im Bereich der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Kreis Euskirchen
Verstärkung des Haushaltsansatzes 1 4510 7600 3 (Mitarbeiterfortbildung). Hieraus soll die
trägerübergreifende Fallsupervision für Leiterinnen für Tageseinrichtungen anteilig mitfinanziert werden (JHA-Beschluss vom 12.09.2002).
Als Anlage sind die zur Zeit geltenden Richtlinien für die finanzielle Förderung der Jugendarbeit im
Kreis Euskirchen beigefügt.
Dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird empfohlen:
a) die Höhe der künftigen Fördersätze zu beraten,
b) die Förderung von Konzerten und Theaterveranstaltungen aufzuheben und
c) durch die Förderung von Materialien für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zu ergänzen.
Anlage
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)