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Beschlussvorlage GB (Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 127/2003 07.01.2003 Az.: GB III/51 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Unterausschuss Jugendhilfeplanung 30.01.2003 Jugendhilfeausschuss 13.02.2003 Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 02251 / 15 617 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Kreis Euskirchen auf der Basis des Beratungsergebnisses im Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.06.1999 die Richtlinien zur Förderung von Modellen und Projekten in der ehrenamtlichen offenen Jugendarbeit für die Dauer von 3 Jahren (01.01.2000 bis Seite - 2 31.12.2002) beschlossen. Ziel der Richtlinien war es, ehrenamtlich geführte offene Jugendeinrichtungen und Gruppierungen durch eine modellhafte Projektförderung zu unterstützen. Im Vordergrund standen u.a.: • • • Modellhafte Maßnahmen zur interkulturellen Jugendarbeit Modellhafte Maßnahmen zur Gewaltprävention Brisanzthemen Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es bei der Förderung von Projekträgern häufig zu Abgrenzungsproblemen gekommen ist. Des weiteren wurden die bereitgestellten Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren nur in geringem Maße in Anspruch genommen. Es wird daher vorgeschlagen, den Haushaltsansatz um 50 % zu kürzen (25.500,-- €) und die Restsumme wie folgt zu verwenden: • • Verstärkung der Förderansätze im Bereich der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Kreis Euskirchen Verstärkung des Haushaltsansatzes 1 4510 7600 3 (Mitarbeiterfortbildung). Hieraus soll die trägerübergreifende Fallsupervision für Leiterinnen für Tageseinrichtungen anteilig mitfinanziert werden (JHA-Beschluss vom 12.09.2002). Als Anlage sind die zur Zeit geltenden Richtlinien für die finanzielle Förderung der Jugendarbeit im Kreis Euskirchen beigefügt. Dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird empfohlen: a) die Höhe der künftigen Fördersätze zu beraten, b) die Förderung von Konzerten und Theaterveranstaltungen aufzuheben und c) durch die Förderung von Materialien für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zu ergänzen. Anlage Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)