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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 146/2003
24.01.2003
Az.: 10.5/323-04
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
11.02.2003
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Victor
Tel.: 02251 - 15 538
Abt.: 10.5 - VHS
X Die Vorlage berührt den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Budget: 600-350 (HH 2004)
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule
Kreis Euskirchen ab 01.01.2004.
€
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Seite - 2 Begründung:
Der Rat der Stadt Zülpch hat am 17.12.2002 beschlossen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit der Stadt Euskirchen zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule
vom 09.08.1988 zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzulösen und vorsorglich mit Wirkung vom
31.12.2003 zu kündigen. Die Stadt Zülpich beantragt gleichzeitig ab dem Zeitpunkt der Vereinbarungsauflösung den Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis
Euskirchen.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung von Weiterbildung im Lande
Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – WbG) ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der
Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen
mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Aufgabe nach den Vorschriften des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung eigener Volkshochschulen obliegt nach § 10 Abs. 1 WbG ausschließlich
Kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Mittleren kreisangehörigen Städten.
Mittlere kreisangehörige Städte können diese Aufgabe dem Kreis übertragen.
Das Einzugsgebiet der VHS Kreis Euskirchen umfasst zur Zeit 98.460 Einwohner (Stand:
30.06.2002). Durch einen Anschluss Zülpichs würde der für die jetzige Landesförderung maßgebliche Einwohnerschwellenwert der VHS Kreis Euskirchen von 100.000 Einwohnern überschritten
und mit 118.194 Einwohnern die nächsthöhere Förderkategorie (100.000– 140.000 Einwohner)
erreicht. Gemäß Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 28.11.2002 würden sich die Zuweisungen des Landes an den Kreis Euskirchen als Träger der Volkshochschule ab 01.01.2004 um jährlich 81.850 EURO erhöhen.
Dies setzt voraus, dass ab 01.01.2004 gemäß den Vorgaben des Weiterbildungsgesetzes die Stelle einer/eines 4. Hauptberufliche(n) Pädagogische(n) Mitarbeiterin/Mitarbeiters (HPM) bei der
Kreisvolkshochschule eingerichtet und statt der bisher förderungsfähigen 4.800 Unterrichtsstunden
ein förderfähiges jährliches Unterrichtsvolumen von 6.400 Unterrichtsstunden erreicht wird. Im
Studienjahr 2002 wurden bei der VHS Kreis Euskirchen insgesamt 10.273 Unterrichtsstunden erteilt, bei der Stadtvolkshochschule Zülpich rund 2.700.
Neben der Einstellung eines 4. HPM ist eine Anhebung der Zahl der Verwaltungsstellen von 1,3
auf 1,6 erforderlich. Durch den höheren Landeszuschuss sind nicht nur die hierfür erforderlichen
Mittel vorhanden, sondern wird auch das VHS-Budget zusätzlich entlastet.
Seite - 3 Folgende Kalkulation berücksichtigt alle relevanten Haushaltspositionen aus dem Haushaltsansatz
2003 der Volkshochschule Stadt Zülpich und den Haushaltsansatz 2004 der Volkshochschule
Kreis Euskirchen einschließlich aller durch den Zusammenschluss entstehenden Mehrkosten:
Budget 600 350-Volkshochschule
2004 ohne Zülpich
2004 mit Zülpich
Einnahmen
Ausgaben
832.500
908.200
1.040.300
1.104.600
Saldo
- 75.500
- 64.300
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Stadt Zülpich auf Anschluss der Stadtvolkshochschule
Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen zum 01.01.2004 zuzustimmen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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