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Beschlussvorlage GB (Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 146/2003 24.01.2003 Az.: 10.5/323-04 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur 11.02.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Victor Tel.: 02251 - 15 538 Abt.: 10.5 - VHS X Die Vorlage berührt den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Budget: 600-350 (HH 2004) Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen ab 01.01.2004. € € Seite - 2 Begründung: Der Rat der Stadt Zülpch hat am 17.12.2002 beschlossen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Euskirchen zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule vom 09.08.1988 zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzulösen und vorsorglich mit Wirkung vom 31.12.2003 zu kündigen. Die Stadt Zülpich beantragt gleichzeitig ab dem Zeitpunkt der Vereinbarungsauflösung den Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen. Gemäß § 10 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung von Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – WbG) ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung eigener Volkshochschulen obliegt nach § 10 Abs. 1 WbG ausschließlich Kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Mittleren kreisangehörigen Städten. Mittlere kreisangehörige Städte können diese Aufgabe dem Kreis übertragen. Das Einzugsgebiet der VHS Kreis Euskirchen umfasst zur Zeit 98.460 Einwohner (Stand: 30.06.2002). Durch einen Anschluss Zülpichs würde der für die jetzige Landesförderung maßgebliche Einwohnerschwellenwert der VHS Kreis Euskirchen von 100.000 Einwohnern überschritten und mit 118.194 Einwohnern die nächsthöhere Förderkategorie (100.000– 140.000 Einwohner) erreicht. Gemäß Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 28.11.2002 würden sich die Zuweisungen des Landes an den Kreis Euskirchen als Träger der Volkshochschule ab 01.01.2004 um jährlich 81.850 EURO erhöhen. Dies setzt voraus, dass ab 01.01.2004 gemäß den Vorgaben des Weiterbildungsgesetzes die Stelle einer/eines 4. Hauptberufliche(n) Pädagogische(n) Mitarbeiterin/Mitarbeiters (HPM) bei der Kreisvolkshochschule eingerichtet und statt der bisher förderungsfähigen 4.800 Unterrichtsstunden ein förderfähiges jährliches Unterrichtsvolumen von 6.400 Unterrichtsstunden erreicht wird. Im Studienjahr 2002 wurden bei der VHS Kreis Euskirchen insgesamt 10.273 Unterrichtsstunden erteilt, bei der Stadtvolkshochschule Zülpich rund 2.700. Neben der Einstellung eines 4. HPM ist eine Anhebung der Zahl der Verwaltungsstellen von 1,3 auf 1,6 erforderlich. Durch den höheren Landeszuschuss sind nicht nur die hierfür erforderlichen Mittel vorhanden, sondern wird auch das VHS-Budget zusätzlich entlastet. Seite - 3 Folgende Kalkulation berücksichtigt alle relevanten Haushaltspositionen aus dem Haushaltsansatz 2003 der Volkshochschule Stadt Zülpich und den Haushaltsansatz 2004 der Volkshochschule Kreis Euskirchen einschließlich aller durch den Zusammenschluss entstehenden Mehrkosten: Budget 600 350-Volkshochschule 2004 ohne Zülpich 2004 mit Zülpich Einnahmen Ausgaben 832.500 908.200 1.040.300 1.104.600 Saldo - 75.500 - 64.300 Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Stadt Zülpich auf Anschluss der Stadtvolkshochschule Zülpich an die Volkshochschule Kreis Euskirchen zum 01.01.2004 zuzustimmen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)