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Beschlussvorlage GB (Ausschreibung der Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 124/2002 12.12.2002 Az.: 10.4/042-04/Sr X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 19.12.2002 Ausschreibung der Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors Sachbearbeiter/in: Frau Schneidereit Tel.: 309 Abt.: 10.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Haush.-St.: 0220 65300 Haush.-St.: um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Neubesetzung der Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors nach Besoldungsgruppe B 3 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) auszuschreiben. Die Ausschreibung in der beigefügten Fassung wird in der "Schwartzschen Vakanzen-Zeitung" veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2003. Begründung: Der Kreisdirektor Dr. Christopher Metz scheidet zum 31.12.2002 aus den Diensten des Kreises Euskirchen aus. Die Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors ist daher zum 01.01.2003 vakant. Gemäß § 47 Abs. 1 Kreisordnung - KrO - i.V.m. § 14 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen wird die/der allgemeine Vertreter/in des Landrates durch den Kreistag für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie/Er führt die Amtsbezeichnung "Kreisdirektorin/ Kreisdirektor". Die/Der gewählte allgemeine Vertreter/in des Landrates muss über die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen. Der Wahl der Kreisdirektorin/des Kreisdirektors hat nach § 47 Abs. 2 KrO i.V.m. § 71 Abs. 2 Satz 3 Gemeindeordnung - GO - eine Ausschreibung vorauszugehen. Für das Amt der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors als allgemeine/r Vertreter/in des Landrates ist nach der Eingruppierungsverordnung für das Land NRW die Besoldungsgruppe B 2 / B 3 vorgesehen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.02.1979 die Besoldung für die Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors nach Besoldungsgruppe B 3 festgelegt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 3 - Beim Kreis Euskirchen (ca. 191.000 Einwohner, Verwaltungssitz in Euskirchen) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Kreisdirektorin/ des Kreisdirektors als allgemeine Vertreterin des Landrates / allgemeiner Vertreter zu besetzen. Die Kreisdirektorin/Der Kreisdirektor wird durch den Kreistag für die Dauer von 8 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Bewerberin/Der Bewerber muss über die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen. Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit mit • zielorientiertem, kooperativem Führungsstil und hoher sozialer Kompetenz • gutem Urteils- und Entscheidungsvermögen • Kommunikationsfähigkeit, sicherem Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen Die Besoldung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung für das Land NRW und erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 Bundesbesoldungsgesetz. Entsprechend den Zielen des Frauenförderplanes sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Der Kreis Euskirchen liegt im Städtedreieck Aachen/Köln/Bonn und hat eine gute Anbindung an das überregionale Straßennetz. Wegen seiner landschaftlich reizvollen Vielfalt in der Mittelgebirgslage der Eifel ist er beliebtes Ferien- und Ausflugsgebiet. Weitere Informationen über den Kreis Euskirchen finden Sie im Internet unter www.kreiseuskirchen.de. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen - die Angabe von Referenzen ist wünschenswert senden Sie bitte bis zum 15. März 2003 an den Landrat des Kreises Euskirchen - persönlich Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen