Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 124/2002
12.12.2002
Az.: 10.4/042-04/Sr
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
19.12.2002
Ausschreibung der Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors
Sachbearbeiter/in: Frau Schneidereit
Tel.: 309
Abt.: 10.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Haush.-St.: 0220 65300
Haush.-St.:
um
um
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Neubesetzung der Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors nach
Besoldungsgruppe B 3 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) auszuschreiben.
Die Ausschreibung in der beigefügten Fassung wird in der "Schwartzschen Vakanzen-Zeitung"
veröffentlicht.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2003.
Begründung:
Der Kreisdirektor Dr. Christopher Metz scheidet zum 31.12.2002 aus den Diensten des Kreises
Euskirchen aus. Die Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors ist daher zum 01.01.2003 vakant.
Gemäß § 47 Abs. 1 Kreisordnung - KrO - i.V.m. § 14 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen
wird die/der allgemeine Vertreter/in des Landrates durch den Kreistag für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie/Er führt die Amtsbezeichnung "Kreisdirektorin/ Kreisdirektor".
Die/Der gewählte allgemeine Vertreter/in des Landrates muss über die Befähigung zum Richteramt
oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer
dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen.
Der Wahl der Kreisdirektorin/des Kreisdirektors hat nach § 47 Abs. 2 KrO i.V.m. § 71 Abs. 2 Satz 3
Gemeindeordnung - GO - eine Ausschreibung vorauszugehen.
Für das Amt der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors als allgemeine/r Vertreter/in des Landrates ist
nach der Eingruppierungsverordnung für das Land NRW die Besoldungsgruppe B 2 / B 3 vorgesehen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.02.1979 die Besoldung für die Stelle der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors nach Besoldungsgruppe B 3 festgelegt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Seite - 3 -
Beim Kreis Euskirchen
(ca. 191.000 Einwohner, Verwaltungssitz in Euskirchen) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Stelle
der Kreisdirektorin/
des Kreisdirektors
als allgemeine Vertreterin des Landrates / allgemeiner Vertreter
zu besetzen.
Die Kreisdirektorin/Der Kreisdirektor wird durch den Kreistag für die Dauer von 8 Jahren gewählt
und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Bewerberin/Der Bewerber muss über die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen.
Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit mit
• zielorientiertem, kooperativem Führungsstil und hoher sozialer Kompetenz
• gutem Urteils- und Entscheidungsvermögen
• Kommunikationsfähigkeit, sicherem Auftreten, Verhandlungsgeschick und
Durchsetzungsvermögen
Die Besoldung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung für das Land NRW und erfolgt
nach der Besoldungsgruppe B 3 Bundesbesoldungsgesetz.
Entsprechend den Zielen des Frauenförderplanes sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich
erwünscht.
Der Kreis Euskirchen liegt im Städtedreieck Aachen/Köln/Bonn und hat eine gute Anbindung an
das überregionale Straßennetz. Wegen seiner landschaftlich reizvollen Vielfalt in der Mittelgebirgslage der Eifel ist er beliebtes Ferien- und Ausflugsgebiet.
Weitere Informationen über den Kreis Euskirchen finden Sie im Internet unter www.kreiseuskirchen.de.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen - die Angabe von Referenzen ist wünschenswert senden Sie bitte bis zum 15. März 2003 an den
Landrat des Kreises Euskirchen
- persönlich Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen