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Beschlussvorlage (Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-14/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg bestellt mit Wirkung vom 09.11.2004 - befristet bis zum Amtsantritt einer/eines Beigeordneten - den Leiter des Fachbereiches Personal, Organisation und Finanzen, Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum, zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der bisherige Erste Beigeordnete und allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Gunnar Koerdt, ist am 26.09.2004 zum Bürgermeister der Stadt Bedburg gewählt worden und hat sein Amt mit Wirkung vom 01.10.2004 angetreten. Die feierliche Amtseinführung und Verpflichtung ist am 12.10.2004 im Stadtrat erfolgt. Verfügt die Gemeinde über Beigeordnete, so ist der allgemeine Vertreter zwingend aus dem Kreis der Beigeordneten zu bestellen. Ist nur ein Beigeordneter vorhanden, ist dieser der allgemeine Vertreter, so dass es einer ausdrücklichen Bestellung nicht mehr bedarf. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates hatte der Bürgermeister in seiner Antrittsrede in der konstituierenden Sitzung des Rates am 12.10.2004 vorgeschlagen, zunächst von einer Beigeordnetenwahl abzusehen, um insbesondere auch angesichts der zukünftigen grundlegenden Änderungen – z.Bsp. Ablösung der kameralen Haushaltsführung durch das NKF zum 01.01.2005, neue Ausschussstrukturen – keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen, sondern erst einmal über einen repräsentativen Zeitraum Erfahrungen zu sammeln, welche Fachqualifikationen die Verwaltung zusätzlich benötigt. Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so hat der Rat gemäß § 68 Abs. 1 Satz 4 GO NW den allgemeinen Vertreter aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zu bestellen. Die Bestellung hat ihren Grund in dem Bestreben, auch in Gemeinden ohne Beigeordnete(n) den ordnungsgemäßen Ablauf der Dienstgeschäfte für den Vertretungsfall sicherzustellen. Die einschlägige gesetzliche Bestimmung des § 68 Abs. 1 GO NW lautet wie folgt: „Der Rat bestellt einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat. Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so bestellt der Rat den allgemeinen Vertreter.“ Da der allgemeine Vertreter als ständige Aufgabe auch hoheitsrechtliche Befugnisse auszuüben hat, soll nach Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich aufgrund des Funktionsvorbehalts in § 4 Abs. 2 Landesbeamtengesetz ein Beamter bestellt werden. Siehe hierzu auch die Begründung zur seinerzeitigen Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters in der Sitzung des Rates am 18.05.2004, Drucksache WP6-345/2004. Ein zum allgemeinen Vertreter bestellter Laufbahnbeamter verliert diese Funktion kraft Gesetzes mit dem Zeitpunkt des Amtsantrittes einer/ eines vom Rat gewählten Beigeordneten. In seiner Sitzung am 16.03.1999 hat der Rat den heutigen Leiter des Fachbereiches IV – Finanzen, Personal und Organisation, Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum, unbefristet bereits zum Stellvertreter des allgemeinen Vertreters bestellt. Darüber hinaus hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.05.2004 Herrn Stadtverwaltungsrat Hermann Josef Kramer zur Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004 befristet bis zum 31.03.2005 zum 2. Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters bestellt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum mit Wirkung vom 09.11.2004 - befristet bis zum Amtsantritt einer/ eines Beigeordneten - zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. 50181 Bedburg, den 18.10.2004 ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister