Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-14/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.11.2004
Betreff:
Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg bestellt mit Wirkung vom 09.11.2004 - befristet bis zum
Amtsantritt einer/eines Beigeordneten - den Leiter des Fachbereiches Personal,
Organisation und Finanzen, Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum, zum allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der bisherige Erste Beigeordnete und allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr
Gunnar Koerdt, ist am 26.09.2004 zum Bürgermeister der Stadt Bedburg gewählt worden
und hat sein Amt mit Wirkung vom 01.10.2004 angetreten. Die feierliche Amtseinführung
und Verpflichtung ist am 12.10.2004 im Stadtrat erfolgt.
Verfügt die Gemeinde über Beigeordnete, so ist der allgemeine Vertreter zwingend aus
dem Kreis der Beigeordneten zu bestellen. Ist nur ein Beigeordneter vorhanden, ist dieser
der allgemeine Vertreter, so dass es einer ausdrücklichen Bestellung nicht mehr bedarf.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates hatte der Bürgermeister in seiner Antrittsrede in
der konstituierenden Sitzung des Rates am 12.10.2004 vorgeschlagen, zunächst von einer
Beigeordnetenwahl abzusehen, um insbesondere auch angesichts der zukünftigen
grundlegenden Änderungen – z.Bsp. Ablösung der kameralen Haushaltsführung durch das
NKF zum 01.01.2005, neue Ausschussstrukturen – keine vorschnellen Entscheidungen zu
treffen, sondern erst einmal über einen repräsentativen Zeitraum Erfahrungen zu
sammeln, welche Fachqualifikationen die Verwaltung zusätzlich benötigt.
Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so hat der Rat gemäß § 68 Abs. 1 Satz 4 GO
NW den allgemeinen Vertreter aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zu
bestellen. Die Bestellung hat ihren Grund in dem Bestreben, auch in Gemeinden ohne
Beigeordnete(n) den ordnungsgemäßen Ablauf der Dienstgeschäfte für den
Vertretungsfall sicherzustellen. Die einschlägige gesetzliche Bestimmung des § 68 Abs. 1
GO NW lautet wie folgt:
„Der Rat bestellt einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die übrigen
Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur
allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat.
Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so bestellt der Rat den allgemeinen Vertreter.“
Da der allgemeine Vertreter als ständige Aufgabe auch hoheitsrechtliche Befugnisse
auszuüben hat, soll nach Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich aufgrund des
Funktionsvorbehalts in § 4 Abs. 2 Landesbeamtengesetz ein Beamter bestellt werden.
Siehe hierzu auch die Begründung zur seinerzeitigen Bestellung eines weiteren
Stellvertreters des allgemeinen Vertreters in der Sitzung des Rates am 18.05.2004,
Drucksache WP6-345/2004.
Ein zum allgemeinen Vertreter bestellter Laufbahnbeamter verliert diese Funktion kraft
Gesetzes mit dem Zeitpunkt des Amtsantrittes einer/ eines vom Rat gewählten
Beigeordneten.
In seiner Sitzung am 16.03.1999 hat der Rat den heutigen Leiter des Fachbereiches IV –
Finanzen, Personal und Organisation, Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum,
unbefristet bereits zum Stellvertreter des allgemeinen Vertreters bestellt.
Darüber hinaus hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.05.2004 Herrn
Stadtverwaltungsrat Hermann Josef Kramer zur Wahrnehmung der Aufgabe des
stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2004 befristet bis
zum 31.03.2005 zum 2. Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters
bestellt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum mit Wirkung vom
09.11.2004 - befristet bis zum Amtsantritt einer/ eines Beigeordneten - zum allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen.
50181 Bedburg, den 18.10.2004
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister