Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-242/2004 1.
B
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
03.02.2004
Orginal
Rat der Stadt Bedburg
10.02.2004
1. B
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des
rückwärtigen
Bereiches
der
Wohnbebauung
Morkener
Straße/
Am
Zelenberg/
Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet „Im Spless“a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest, dass zur Planänderung keine Anregungen und
Bedenken vorgetragen worden sind.
Zu b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850) für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster und stellt gleichzeitig
fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) im Rahmen der
Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten
Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung fällt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 den Aufstellungsbeschluss für die
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster – Siedlungserweiterung
Kaster/Baugebiet Im Spless – gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für einen
Teilbereich an der Käthe-Kollwitz-Straße (Planstraße B1), der Paul-Klee-Straße (Planstraße B2),
der Heinrich-Campendonk-Straße (Planstraße B3) und der Max-Ernst-Straße (Planstraße B4),
nördlich der Carl-Leyhausen-Allee gefasst.
Hierdurch wird aufgrund der zusätzlichen Schaffung von Bauflächen innerhalb des Plangebietes
ein schonender Umgang mit der Inanspruchnahme von Freiraumflächen erreicht. Darüber hinaus
können Baugrundstücke bedarfsorientiert angeboten werden.
Der Plangeltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Gemarkung Kaster, Flur 10
und ist identisch mit den Plangebietsgrenzen des Ursprungsplanes, dem Bebauungsplan Nr. 32
/Kaster. Dieses Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden:
durch die nordöstlichen Parzellengrenzen der Flurstücke
Nrn. 44, 45, 27, 29, 31 und 33,
im Osten:
durch die L 279,
im Süden:
durch den Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 10,
Nr. 34, sowie dessen Verlängerung bis hin zur Jülicher
Straße,
im Westen:
von der nordwestlichen Parzellengrenze des Flurstückes
Nr. 44.
Das Beteiligungsverfahren wurde durch die Verwaltung eingeleitet. Die Bürger wurden durch
ortsübliche Bekanntmachung nebst Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Erftkreises am
16.12.2003 über die öffentliche Auslegung gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
unterrichtet. Die Auslegung für die Bürger findet daher vom 29.12.2003 bis zum 02.02.2004
einschließlich statt.
Die von der Bebauungsplanänderung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 17.12.2004 ebenfalls über die Planänderung informiert und gem. § 13 Ziffer 3 des
Baugesetzbuches um Stellungnahme bis zum 23.01.2004 gebeten.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
03.02.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister