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Beschlussvorlage Stab (Veranstaltungen der Stabsstelle 80 - Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie Regionalstelle Frau+Beruf hier: Ermächtigung über die künftige Erhebung privatrechtlicher Entgelte)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Veranstaltungen der Stabsstelle 80 - Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie Regionalstelle Frau+Beruf
hier: Ermächtigung über die künftige Erhebung privatrechtlicher Entgelte) Beschlussvorlage Stab (Veranstaltungen der Stabsstelle 80 - Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie Regionalstelle Frau+Beruf
hier: Ermächtigung über die künftige Erhebung privatrechtlicher Entgelte)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 156/2003 14.02.2003 Az.: 80/ Gl X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung 12.03.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Veranstaltungen der Stabsstelle 80 - Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie Regionalstelle Frau+Beruf hier: Ermächtigung über die künftige Erhebung privatrechtlicher Entgelte Sachbearbeiter/in: Her Gladow Tel.: 370 Abt.: 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die von ihr angebotenen Seminare und Informationsveranstaltungen im Rahmen der Wirtschafts- und Strukturförderung sowie der Arbeit der Regionalstelle Frau und Beruf. Die Entgelte werden der Höhe nach für jede Veranstaltung individuell festgesetzt. Begründung: Seite - 2 Die Stabsstelle 80 (einschließlich der Regionalstelle Frau und Beruf) bietet regelmäßig Seminare und Informationsveranstaltungen für Existenzgründer, Unternehmer und sonstige gesellschaftsund arbeitsmarktpolitisch relevante Zielgruppen (z.B. Arbeitslose, Frauen, Berufsrückkehrerinnen etc.) an. Diese Veranstaltungen wurden in der Vergangenheit für die Teilnehmer zumeist kostenfrei angeboten. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage soll nunmehr jedoch künftig durch die Erhebung von Entgelten eine Entlastung des Kreishaushalts erreicht werden. Die Entgelte verstehen sich als anteilige Beiträge zur Kostendeckung. Eine Vollkostendeckung wird in der Regel nicht möglich sein. Eine Erhebung von Entgelten ist neben allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Überlegungen auch deshalb angebracht, weil die Arbeitsverwaltung angeboten hat, für Leistungsbezieher, die an den Existenzgründerseminaren der Stabsstelle 80 teilnehmen, Kostendeckungsbeiträge zu übernehmen. Auf diese möglichen Einnahmen sollte nicht verzichtet werden. Die Vereinnahmung der von der Arbeitsverwaltung angebotenen Kostendeckungsbeiträge ist jedoch nur zu rechtfertigen, wenn auch Teilnehmer außerhalb des Leistungsbezuges der Entgeltpflicht unterliegen. Die Höhe der erhobenen Entgelte soll für jede Veranstaltung jeweils in Abhängigkeit von der angesprochenen Zielgruppe, den entstehenden Veranstaltungskosten und dem Grad des öffentlichen Interesses individuell festgelegt werden. Bei der Festlegung der Höhe der Entgelte ist sicherzustellen, dass es möglichst zu keinem Ausschluss von Teilnahmeinteressierten aufgrund des Preises kommt. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)