Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 156/2003
14.02.2003
Az.: 80/ Gl
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
12.03.2003
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Veranstaltungen der Stabsstelle 80 - Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie Regionalstelle
Frau+Beruf
hier: Ermächtigung über die künftige Erhebung privatrechtlicher Entgelte
Sachbearbeiter/in: Her Gladow
Tel.: 370
Abt.: 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die von ihr angebotenen Seminare und Informationsveranstaltungen im Rahmen der Wirtschafts- und Strukturförderung sowie der Arbeit der Regionalstelle Frau und Beruf. Die Entgelte werden der Höhe nach
für jede Veranstaltung individuell festgesetzt.
Begründung:
Seite - 2 Die Stabsstelle 80 (einschließlich der Regionalstelle Frau und Beruf) bietet regelmäßig Seminare
und Informationsveranstaltungen für Existenzgründer, Unternehmer und sonstige gesellschaftsund arbeitsmarktpolitisch relevante Zielgruppen (z.B. Arbeitslose, Frauen, Berufsrückkehrerinnen
etc.) an. Diese Veranstaltungen wurden in der Vergangenheit für die Teilnehmer zumeist kostenfrei angeboten.
In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage soll nunmehr jedoch künftig durch die Erhebung von Entgelten eine Entlastung des Kreishaushalts erreicht werden. Die Entgelte verstehen sich als anteilige Beiträge zur Kostendeckung. Eine Vollkostendeckung wird in der Regel nicht möglich sein.
Eine Erhebung von Entgelten ist neben allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Überlegungen auch
deshalb angebracht, weil die Arbeitsverwaltung angeboten hat, für Leistungsbezieher, die an den
Existenzgründerseminaren der Stabsstelle 80 teilnehmen, Kostendeckungsbeiträge zu übernehmen. Auf diese möglichen Einnahmen sollte nicht verzichtet werden. Die Vereinnahmung der von
der Arbeitsverwaltung angebotenen Kostendeckungsbeiträge ist jedoch nur zu rechtfertigen, wenn
auch Teilnehmer außerhalb des Leistungsbezuges der Entgeltpflicht unterliegen.
Die Höhe der erhobenen Entgelte soll für jede Veranstaltung jeweils in Abhängigkeit von der angesprochenen Zielgruppe, den entstehenden Veranstaltungskosten und dem Grad des öffentlichen
Interesses individuell festgelegt werden.
Bei der Festlegung der Höhe der Entgelte ist sicherzustellen, dass es möglichst zu keinem Ausschluss von Teilnahmeinteressierten aufgrund des Preises kommt.
Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)