Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-28/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.11.2004
Betreff:
Besetzung des Hauptausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Hauptausschuss der Stadt Bedburg
wie folgt:
Mitglieder
stellvertretende Mitglieder*
*persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004 aufgrund
der Vorgabe der Gemeindeordnung (§ 57 Abs. 2 GO NW) beschlossen, einen
Hauptausschuss zu bilden, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll.
Eine Mitgliedschaft von sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern ist im
Hauptausschuss gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 59 GO NW nicht zulässig.
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für die Mitglieder der
Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen.
Bezüglich der Besetzung der Ausschüsse ist § 50 Abs. 3 GO NW einschlägig. Die
Vorschrift lautet wie folgt:
„Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die
Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle
entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los. .....“
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt somit, falls sich alle Ratsmitglieder auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag einigen, durch einstimmigen Beschluss der Ratsmitglieder
über die Annahme dieses Wahlvorschlages oder anderenfalls durch eine Abstimmung
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Ein einstimmiger Ratsbeschluss liegt allerdings nur dann vor, wenn der zuvor
ausgehandelte Wahlvorschlag mit den Stimmen aller in der Sitzung anwesenden
Ratsmitglieder angenommen wurde. Auf Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen
kommt es nicht an.
Wird jedoch nur eine Gegenstimme abgegeben, so ist dieses Einigungsverfahren
gescheitert und die Besetzung des Ausschusses muss nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl erfolgen (siehe WP7-6/2004 „Bildung von Ausschüssen sowie deren
Zusammensetzung“; Rat 12.10.2004, die als Anlage beigefügt ist).
Grundlage der Abstimmung über die Besetzung der Ausschüsse sind die Wahlvorschläge
der Fraktionen und Gruppen des Rates. Diese haben die Möglichkeit, auch gemeinsame
Wahlvorschläge ohne Rücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit einzubringen.
Über die Besetzung der einzelnen Ausschüsse muss sodann in jeweils einem Wahlgang
abgestimmt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Ausschuss aus mehreren Gruppen von
Mitgliedern (z.B. Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) zusammengesetzt ist.
Der Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschüsse kein Stimmrecht.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister