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Beschlussvorlage (Besetzung des Hauptausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-28/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Besetzung des Hauptausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Hauptausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder stellvertretende Mitglieder* *persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004 aufgrund der Vorgabe der Gemeindeordnung (§ 57 Abs. 2 GO NW) beschlossen, einen Hauptausschuss zu bilden, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll. Eine Mitgliedschaft von sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern ist im Hauptausschuss gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 59 GO NW nicht zulässig. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für die Mitglieder der Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen. Bezüglich der Besetzung der Ausschüsse ist § 50 Abs. 3 GO NW einschlägig. Die Vorschrift lautet wie folgt: „Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los. .....“ Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt somit, falls sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, durch einstimmigen Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages oder anderenfalls durch eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ein einstimmiger Ratsbeschluss liegt allerdings nur dann vor, wenn der zuvor ausgehandelte Wahlvorschlag mit den Stimmen aller in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder angenommen wurde. Auf Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen kommt es nicht an. Wird jedoch nur eine Gegenstimme abgegeben, so ist dieses Einigungsverfahren gescheitert und die Besetzung des Ausschusses muss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen (siehe WP7-6/2004 „Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung“; Rat 12.10.2004, die als Anlage beigefügt ist). Grundlage der Abstimmung über die Besetzung der Ausschüsse sind die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates. Diese haben die Möglichkeit, auch gemeinsame Wahlvorschläge ohne Rücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit einzubringen. Über die Besetzung der einzelnen Ausschüsse muss sodann in jeweils einem Wahlgang abgestimmt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Ausschuss aus mehreren Gruppen von Mitgliedern (z.B. Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) zusammengesetzt ist. Der Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschüsse kein Stimmrecht. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister