Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftsplanung für den Regierungsbezirk Köln Fortschreibung der Teilpläne "Allgemeine Grundlagen" und "Siedlungsabfälle")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftsplanung für den Regierungsbezirk Köln
Fortschreibung der Teilpläne "Allgemeine Grundlagen" und "Siedlungsabfälle") Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftsplanung für den Regierungsbezirk Köln
Fortschreibung der Teilpläne "Allgemeine Grundlagen" und "Siedlungsabfälle") Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftsplanung für den Regierungsbezirk Köln
Fortschreibung der Teilpläne "Allgemeine Grundlagen" und "Siedlungsabfälle") Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftsplanung für den Regierungsbezirk Köln
Fortschreibung der Teilpläne "Allgemeine Grundlagen" und "Siedlungsabfälle")

öffnen download melden Dateigröße: 83 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 112/2002 04.11.2002 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 20.11.2002 Kreisausschuss 04.12.2002 Kreistag 19.12.2002 Abfallwirtschaftsplanung für den Regierungsbezirk Köln Fortschreibung der Teilpläne “Allgemeine Grundlagen” und “Siedlungsabfälle” Sachbearbeiter/in: Herr Mehren Tel.: 241 Abt.: 60.12 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zur Fortschreibung der Teilpläne „Allgemeine Grundlagen“ und „Siedlungsabfälle“ des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln. Seite - 2 Begründung: Grundlage für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen bilden die Paragraphen 16 bis 19 Des LabfG NW. In ihnen ist festgeschrieben, was Abfallwirtschaftspläne sind, wer sie aufstellt, wer an der Erarbeitung zu beteiligen ist und wie sie inhaltlich zu gestalten sind. Erstmals wurde für den Regierungsbezirk Köln zum 31.12.1999 ein Abfallwirtschaftsplan aufgestellt. Aufgrund des § 17a Abs. 5 LabfG ist der Abfallwirtschaftsplan in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 23.04.2002 mitgeteilt, dass der Abfallwirtschaftsplan (AWP) (Teilpläne „Allgemeine Grundlagen“ und „Siedlungsabfälle“), der am 02.05.2000 bekannt gegeben und mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 15.05.2000 in Teilen für verbindlich erklärt wurde, fortgeschrieben werden soll. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis 31.12.2002. Am 31.07.2002 fand eine Besprechung mit den Oberbürgermeistern und Landräten des Regierungsbezirks statt. Die Niederschrift über diesen Termin wurde den Kreistagsfraktionen mit Schreiben vom 12.09.2002 übersandt. Die Bezirksregierung sieht die Schwerpunkte der Fortschreibung in der • • • • • Überprüfung von Abfallmengenentwicklung und Prognosemodell des AWP Entwicklung bei der Umsetzung der Umstiegskonzepte Aktualisierung der Vorgaben zu den Entsorgungsregionen Konkretisierung der im AWP 2000 vorgeschlagenen Deponieregionen Anpassung an die aktuelle Rechtslage Konkrete Inhalte der Fortschreibung des AWP wurden aber bislang nicht mitgeteilt. Erst auf Grundlage der Stellungnahmen der beteiligten Gebietskörperschaften soll ein Entwurf erarbeitet werden, zu dem eine Beteiligung der Kommunen aber nicht mehr stattfinden soll. Die Stellungnahme kann sich daher nur auf den derzeitigen AWP beziehen. Dabei sind für den Kreis Euskirchen die verbindliche Zuordnung zur Entsorgungsregion Süd (MVA Bonn) und die Bildung von Deponieregionen von Bedeutung. Zum Entwurf des AWP wird eine erneute Beteiligung gefordert. Stellungnahme des Kreises Euskirchen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln Mit Schreiben vom 23.04.2002 geben Sie den Gebietskörperschaften Gelegenheit, zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) für den Regierungsbezirk Köln bis 31.12.2002 Stellung zu nehmen. Ein Entwurf der Fortschreibung des AWP liegt jedoch noch nicht vor. Wie bereits im Rahmen der Besprechung am 31.07.2002 vorgetragen wurde, wird daher nach Erarbeitung des Entwurfs eine erneute Beteiligung nach § 17 Landesabfallgesetz gefordert. Die Einbindung der politischen Gremien muss dabei zeitlich möglich sein. Die von Ihnen zugesagte Synopse ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Frist von 4 Wochen zur verwaltungsseitigen Durchsicht und Stellungnahme ist nicht ausreichend. Seite - 3 Der Kreis Euskirchen erarbeitet derzeit ein Umstiegskonzept von der Deponierung zur Verbrennung. Das Konzept wird im 2. Quartal 2003 vorliegen. Inhalt des Konzeptes sind aufbauend auf dem Abfallwirtschaftskonzept aus dem Jahr 2000 eine neue Mengenprognose, erforderliche Systemänderungen und die Transportlogistik innerhalb des Kreises Euskirchen und zu Entsorgungsanlagen. Die Ergebnisse des Umstiegskonzeptes werden nach Beratung in den Fachausschüssen des Kreises der Bezirksregierung zu gegebener Zeit umgehend zugeleitet und sollten im AWP berücksichtigt werden. Im jetzt gültigen AWP ist der Kreis Euskirchen der Entsorgungsregion Süd (MVA Bonn) zugeordnet. Wie der Bezirksregierung bekannt ist, eröffnet der Kooperationsvertrag des Kreises Euskirchen für die Verbrennung auch die Option, ein Kontingent in der MVA Köln zu nutzen. Welcher Entsorgungsanlage letztendlich die Restabfälle angedient werden, hängt wesentlich von den Transportkosten ab. Der AWP muss eine entsprechend flexible Regelung bezüglich der Entsorgungsregionen treffen. Auf keinen Fall darf der Kreis Euskirchen durch die verbindliche Zuordnung zu einer Entsorgungsregion mit höheren Transportkosten belastet werden. Gleiches gilt für die evtl. geplante verbindliche Vorgabe von Transportsystemen (z.B. Schienentransport). Im jetzigen AWP wird dem Kreis Schienentransport und Nutzung der MVA Bonn vorgeschrieben. Die MVA Bonn verfügt aber im Gegensatz zur MVA Köln über keinen Schienenanschluss. Daher ist in der Fortschreibung des AWP sowohl eine Lockerung der Zuordnung als auch der Wahl des Transportsystems vorzunehmen. Für die Bereitstellung von Deponievolumen für die künftig abzulagernden Inertabfälle und MVA-Schlacken sieht der AWP derzeit zwei Modelle mit 3 bzw. 2 Deponieregionen vor. Der Kreis Euskirchen wird in beiden Modellen der Deponie Vereinigte Ville zugeordnet. Wie seitens der Bezirksregierung am 31.07.2002 dargelegt wurde, ist es aus Gründen der Entsorgungssicherheit nicht notwendig, 3 Deponieregionen zu bilden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird daher seitens des Kreises Euskirchen die Bildung von nur 2 Deponieregionen favorisiert. Dabei ist allerdings anzumerken, dass im Rahmen der Rekultivierung der Zentralen Mülldeponie Mechernich noch Inertabfälle angenommen werden müssen, um eine ordnungsgemäße Stilllegung und Rekultivierung zu gewährleisten. Außerdem muss für den Bodenaushub aus der Bleibelastungszone Mechernich/Kall eine ortsnahe kostengünstige Ablagerungsmöglichkeit geschaffen werden. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: Seite - 4 ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)