Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 112/2002
04.11.2002
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
20.11.2002
Kreisausschuss
04.12.2002
Kreistag
19.12.2002
Abfallwirtschaftsplanung für den Regierungsbezirk Köln
Fortschreibung der Teilpläne “Allgemeine Grundlagen” und “Siedlungsabfälle”
Sachbearbeiter/in: Herr Mehren
Tel.: 241
Abt.: 60.12
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
./.
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zur Fortschreibung der
Teilpläne „Allgemeine Grundlagen“ und „Siedlungsabfälle“ des Abfallwirtschaftsplanes für den
Regierungsbezirk Köln.
Seite - 2 Begründung:
Grundlage für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen bilden die Paragraphen 16 bis 19 Des
LabfG NW. In ihnen ist festgeschrieben, was Abfallwirtschaftspläne sind, wer sie aufstellt, wer an
der Erarbeitung zu beteiligen ist und wie sie inhaltlich zu gestalten sind. Erstmals wurde für den
Regierungsbezirk Köln zum 31.12.1999 ein Abfallwirtschaftsplan aufgestellt. Aufgrund des § 17a
Abs. 5 LabfG ist der Abfallwirtschaftsplan in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 23.04.2002 mitgeteilt, dass der
Abfallwirtschaftsplan (AWP) (Teilpläne „Allgemeine Grundlagen“ und „Siedlungsabfälle“), der am
02.05.2000 bekannt gegeben und mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 15.05.2000 in Teilen
für verbindlich erklärt wurde, fortgeschrieben werden soll. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht
bis 31.12.2002.
Am 31.07.2002 fand eine Besprechung mit den Oberbürgermeistern und Landräten des
Regierungsbezirks statt. Die Niederschrift über diesen Termin wurde den Kreistagsfraktionen mit
Schreiben vom 12.09.2002 übersandt.
Die Bezirksregierung sieht die Schwerpunkte der Fortschreibung in der
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•
Überprüfung von Abfallmengenentwicklung und Prognosemodell des AWP
Entwicklung bei der Umsetzung der Umstiegskonzepte
Aktualisierung der Vorgaben zu den Entsorgungsregionen
Konkretisierung der im AWP 2000 vorgeschlagenen Deponieregionen
Anpassung an die aktuelle Rechtslage
Konkrete Inhalte der Fortschreibung des AWP wurden aber bislang nicht mitgeteilt. Erst auf
Grundlage der Stellungnahmen der beteiligten Gebietskörperschaften soll ein Entwurf erarbeitet
werden, zu dem eine Beteiligung der Kommunen aber nicht mehr stattfinden soll.
Die Stellungnahme kann sich daher nur auf den derzeitigen AWP beziehen. Dabei sind für den
Kreis Euskirchen die verbindliche Zuordnung zur Entsorgungsregion Süd (MVA Bonn) und die
Bildung von Deponieregionen von Bedeutung.
Zum Entwurf des AWP wird eine erneute Beteiligung gefordert.
Stellungnahme des Kreises Euskirchen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes für den
Regierungsbezirk Köln
Mit Schreiben vom 23.04.2002 geben Sie den Gebietskörperschaften Gelegenheit, zur
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) für den Regierungsbezirk Köln bis
31.12.2002 Stellung zu nehmen. Ein Entwurf der Fortschreibung des AWP liegt jedoch noch
nicht vor. Wie bereits im Rahmen der Besprechung am 31.07.2002 vorgetragen wurde, wird
daher nach Erarbeitung des Entwurfs eine erneute Beteiligung nach § 17
Landesabfallgesetz gefordert. Die Einbindung der politischen Gremien muss dabei zeitlich
möglich sein. Die von Ihnen zugesagte Synopse ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Frist
von 4 Wochen zur verwaltungsseitigen Durchsicht und Stellungnahme ist nicht
ausreichend.
Seite - 3 Der Kreis Euskirchen erarbeitet derzeit ein Umstiegskonzept von der Deponierung zur
Verbrennung. Das Konzept wird im 2. Quartal 2003 vorliegen. Inhalt des Konzeptes sind
aufbauend auf dem Abfallwirtschaftskonzept aus dem Jahr 2000 eine neue
Mengenprognose, erforderliche Systemänderungen und die Transportlogistik innerhalb des
Kreises Euskirchen und zu Entsorgungsanlagen. Die Ergebnisse des Umstiegskonzeptes
werden nach Beratung in den Fachausschüssen des Kreises der Bezirksregierung zu
gegebener Zeit umgehend zugeleitet und sollten im AWP berücksichtigt werden.
Im jetzt gültigen AWP ist der Kreis Euskirchen der Entsorgungsregion Süd (MVA Bonn)
zugeordnet. Wie der Bezirksregierung bekannt ist, eröffnet der Kooperationsvertrag des
Kreises Euskirchen für die Verbrennung auch die Option, ein Kontingent in der MVA Köln
zu nutzen. Welcher Entsorgungsanlage letztendlich die Restabfälle angedient werden,
hängt wesentlich von den Transportkosten ab. Der AWP muss eine entsprechend flexible
Regelung bezüglich der Entsorgungsregionen treffen. Auf keinen Fall darf der Kreis
Euskirchen durch die verbindliche Zuordnung zu einer Entsorgungsregion mit höheren
Transportkosten belastet werden. Gleiches gilt für die evtl. geplante verbindliche Vorgabe
von Transportsystemen (z.B. Schienentransport). Im jetzigen AWP wird dem Kreis
Schienentransport und Nutzung der MVA Bonn vorgeschrieben. Die MVA Bonn verfügt aber
im Gegensatz zur MVA Köln über keinen Schienenanschluss. Daher ist in der
Fortschreibung des AWP sowohl eine Lockerung der Zuordnung als auch der Wahl des
Transportsystems vorzunehmen.
Für die Bereitstellung von Deponievolumen für die künftig abzulagernden Inertabfälle und
MVA-Schlacken sieht der AWP derzeit zwei Modelle mit 3 bzw. 2 Deponieregionen vor. Der
Kreis Euskirchen wird in beiden Modellen der Deponie Vereinigte Ville zugeordnet. Wie
seitens der Bezirksregierung am 31.07.2002 dargelegt wurde, ist es aus Gründen der
Entsorgungssicherheit nicht notwendig, 3 Deponieregionen zu bilden. Aus wirtschaftlichen
Gründen wird daher seitens des Kreises Euskirchen die Bildung von nur 2 Deponieregionen
favorisiert. Dabei ist allerdings anzumerken, dass im Rahmen der Rekultivierung der
Zentralen Mülldeponie Mechernich noch Inertabfälle angenommen werden müssen, um eine
ordnungsgemäße Stilllegung und Rekultivierung zu gewährleisten. Außerdem muss für den
Bodenaushub aus der Bleibelastungszone Mechernich/Kall eine ortsnahe kostengünstige
Ablagerungsmöglichkeit geschaffen werden.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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