Daten
Kommune
Bedburg
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21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-686/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
19.09.2006
Betreff:
Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die
Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf
Erhebung
von
Elternbeiträgen
in
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rhein-Erft-Kreis
zur Deckung der Mindereinnahmen aus Landezuschüssen eine lineare Anhebung der
Elternbeiträge um .... %.
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans soll regelmäßig
überprüft werden, ob Schließungen von Tageseinrichtungen und/ oder Gruppen möglich
sind; daraus resultierende Einsparungen sollten zur Reduzierung der Elternbeiträge
eingesetzt werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2006 hat der Landtag am 17.05.2006 das
Haushaltsstrukturgesetz 2006 - Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze
- beschlossen; geändert wurde darin unter anderem auch das Gesetz über
Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Konkret entfällt ab dem 01.08.2006 die
landeseinheitliche Rechtsgrundlage zur Erhebung von Elterbeiträgen nach § 17 GTK.
Insofern bedarf es, um ab dem 01.08.2006 wirksam Elternbeiträge erheben zu können,
einer Elternbeitragssatzung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe; dies ist für die
Gemeinde Elsdorf, wie auch die Stadt Bedburg der Rhein-Erft-Kreis.
Geändert wurde ebenfalls im vorgenannten Haushaltsstrukturgesetz 2006 § 18 GTK.
Dadurch bedingt werden die Zuwendungen des Landes zu den Betriebskosten der
Tageseinrichtungen
von
50
%
auf
30,5
%
der
anerkennungsfähigen
Gesamtbetriebskosten reduziert; dies entspricht - sofern keine Kompensation erfolgt einer Erhöhung der spezifizierten Jugendamtsumlage für die Gemeinde Elsdorf und die
Stadt Bedburg von jährlich rd. 200.000 €.
Der Rhein-Erft-Kreis hat - entgegen der bisherigen Verfahrensweise ohne vorherige
Abstimmung mit der Gemeinde Elsdorf und der Stadt Bedburg - diese Thematik auf die
Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2006 - TOP 2, ö. T. aufnehmen lassen. Wenngleich der Rhein-Erft-Kreis Träger der örtlichen Jugendhilfe ist
und insofern die Vorgehensweise `formaljuristisch´ nicht zu beanstanden ist, haben die
Gemeinde Elsdorf und die Stadt Bedburg, wie im übrigen auch die politischen
Vertretungen im Jugendhilfeausschuss, diese Vorgehensweise - insbesondere in
Anbetracht der hohen politischen Brisanz - massiv kritisiert.
Damit zumindest eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen besteht, hat
der Jugendhilfeausschuss in vorgenannter Sitzung dem Kreistag empfohlen, die Satzung
zu beschließen; ein Vorschlag zur Festlegung der Höhe der Elternbeiträge wurde indes
nicht unterbreitet. Auch hat der Rhein-Erft-Kreis im Ergebnis der geäußerten Kritik den
Kommunen Elsdorf und Bedburg mit Schreiben vom 14.06.2006 Gelegenheit eingeräumt,
Stellungnahmen bis zur Sitzung des Kreistages am 22.06.2006 abzugeben. Aufgrund der
Tatsache, dass diesbezüglich ein Beschluss des zuständigen Ausschusses erforderlich ist,
dieser jedoch innerhalb der kurzen Zeitschiene nicht herbeigeführt werden konnte, hat die
Verwaltung dem Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 19.06.2006 per Fax mitgeteilt:
„...Damit jedoch eine Rechtslage geschaffen wird, ab August diesen Jahres
Elternbeiträge
überhaupt
erheben
zu
dürfen,
befürworte
ich
die
im
Jugendhilfeausschuss beschlossene und in Ihrem vorgenannten Schreiben dargelegte
Vorgehensweise. Ich weise jedoch nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine
Aussage zu einer evtl. Erhöhung der Elternbeiträge von hier aus, ohne - in dieser
kurzen Zeit nicht möglichen - Beteiligung aussage- und entscheidungsbefugter
kommunaler Gremien nicht erfolgen kann...“
Ähnlich äußerte sich auch die Gemeinde Elsdorf.
Wie zuvor mitgeteilt, hätte die Änderung des § 18 GTK - sofern keine
Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden - eine Erhöhung der spezifizierten
Jugendamtsumlage in Höhe von rd. 200.000 € für die Gemeinde Elsdorf und die Stadt
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg zur Konsequenz. Als solche schlägt der Rhein-Erft-Kreis eine lineare Erhöhung
der Elternbeiträge um x %, sowie Einsparungen bei den Betriebskosten durch Schließung
von Einrichtungen und/ oder Gruppen vor. Hierbei beziffert der Rhein-Erft-Kreis die
Mehreinnahmen mit rd. 47.000 € pro 5 %-ige Erhöhung; die Einsparung pro Gruppe wird
mit pauschal mit rd. 45.000 € gerechnet. Sollte in 2007 keine Gruppenschließungen
vorgenommen werden, müssten zur Kompensation des seitens des Rhein-Erft-Kreises
bezifferten Defizits - um eine Erhöhung der spezifizierten Jugendamtumlage zu vermeiden
- die Elternbeiträge linear um 20% angehoben werden.
Nach den derzeitigen Planungen - sowohl in der Gemeinde Elsdorf als auch in der Stadt
Bedburg (siehe hierzu Vorlage WP7/ 643/ 2006) - ist die Schließung jeweils einer Gruppe
ab dem Kindergartenjahr 2007/ 2008 realistisch. Ausweislich der Kalkulation des RheinErft-Kreises könnte - bei entsprechender Umsetzung - somit das `Defizit´ für 2007/ 2008
um 37.500 € (90.000 € x 5/12) reduziert werden; zur Kompensation des verbleibenden
Defizits in Höhe von 162.500 € wäre eine Elternbeitragserhöhung von ca. 17%
erforderlich.
Hinsichtlich der Rechtslage weist die Verwaltung darauf hin, dass sich die Gemeinde
Elsdorf im Haushaltssicherungskonzept befindet; die Gemeinde Elsdorf hat daher die
Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises um Prüfung gebeten, ob sie in Anbetracht der
haushaltsrechtlichen Vorgaben zu einer Gesamtdeckung durch entsprechende
Elternbeitragserhöhung verpflichtet sei. Eine entsprechende Stellungnahme des RheinErft-Kreis lag der Gemeinde Elsdorf bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Sitzungsvorlage noch nicht vor. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass ungeachtet
der Beschlussempfehlung der Gemeinde Elsdorf - der zuständige Ausschuss ist dort für
den 19.09.2006 terminiert - der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der
Stadt Bedburg in der Fassung seiner Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss
bzw. den Kreistag autark ist, da der Kreis gemäß § 17 IV Gesetz über Tageseinrichtungen
von Kindern in NRW - GTK NRW - die Satzungsbefugnis auf die Kommunen delegieren
kann.
Die
Verfahrensweise
Erhöhung
der
Elternbeiträge/
Neufassung
der
Elternbeitragssatzung - stellt insofern eine rein kommunalpolitische Entscheidung dar;
rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass manche
Kommunen - als `harter´ Wirtschafts-/ Standortfaktor - gar mit einer völligen
Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindertageseinrichtungen werben.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 die
entsprechenden Berechnungen des Rhein-Erft-Kreises beigefügt; bezüglich der
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage 3 eine
Stellungnahme des Kämmerers beigefügt.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.09.2006
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister