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Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-686/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 19.09.2006 Betreff: Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf Erhebung von Elternbeiträgen in Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rhein-Erft-Kreis zur Deckung der Mindereinnahmen aus Landezuschüssen eine lineare Anhebung der Elternbeiträge um .... %. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans soll regelmäßig überprüft werden, ob Schließungen von Tageseinrichtungen und/ oder Gruppen möglich sind; daraus resultierende Einsparungen sollten zur Reduzierung der Elternbeiträge eingesetzt werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2006 hat der Landtag am 17.05.2006 das Haushaltsstrukturgesetz 2006 - Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze - beschlossen; geändert wurde darin unter anderem auch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Konkret entfällt ab dem 01.08.2006 die landeseinheitliche Rechtsgrundlage zur Erhebung von Elterbeiträgen nach § 17 GTK. Insofern bedarf es, um ab dem 01.08.2006 wirksam Elternbeiträge erheben zu können, einer Elternbeitragssatzung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe; dies ist für die Gemeinde Elsdorf, wie auch die Stadt Bedburg der Rhein-Erft-Kreis. Geändert wurde ebenfalls im vorgenannten Haushaltsstrukturgesetz 2006 § 18 GTK. Dadurch bedingt werden die Zuwendungen des Landes zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen von 50 % auf 30,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtbetriebskosten reduziert; dies entspricht - sofern keine Kompensation erfolgt einer Erhöhung der spezifizierten Jugendamtsumlage für die Gemeinde Elsdorf und die Stadt Bedburg von jährlich rd. 200.000 €. Der Rhein-Erft-Kreis hat - entgegen der bisherigen Verfahrensweise ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde Elsdorf und der Stadt Bedburg - diese Thematik auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2006 - TOP 2, ö. T. aufnehmen lassen. Wenngleich der Rhein-Erft-Kreis Träger der örtlichen Jugendhilfe ist und insofern die Vorgehensweise `formaljuristisch´ nicht zu beanstanden ist, haben die Gemeinde Elsdorf und die Stadt Bedburg, wie im übrigen auch die politischen Vertretungen im Jugendhilfeausschuss, diese Vorgehensweise - insbesondere in Anbetracht der hohen politischen Brisanz - massiv kritisiert. Damit zumindest eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen besteht, hat der Jugendhilfeausschuss in vorgenannter Sitzung dem Kreistag empfohlen, die Satzung zu beschließen; ein Vorschlag zur Festlegung der Höhe der Elternbeiträge wurde indes nicht unterbreitet. Auch hat der Rhein-Erft-Kreis im Ergebnis der geäußerten Kritik den Kommunen Elsdorf und Bedburg mit Schreiben vom 14.06.2006 Gelegenheit eingeräumt, Stellungnahmen bis zur Sitzung des Kreistages am 22.06.2006 abzugeben. Aufgrund der Tatsache, dass diesbezüglich ein Beschluss des zuständigen Ausschusses erforderlich ist, dieser jedoch innerhalb der kurzen Zeitschiene nicht herbeigeführt werden konnte, hat die Verwaltung dem Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 19.06.2006 per Fax mitgeteilt: „...Damit jedoch eine Rechtslage geschaffen wird, ab August diesen Jahres Elternbeiträge überhaupt erheben zu dürfen, befürworte ich die im Jugendhilfeausschuss beschlossene und in Ihrem vorgenannten Schreiben dargelegte Vorgehensweise. Ich weise jedoch nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine Aussage zu einer evtl. Erhöhung der Elternbeiträge von hier aus, ohne - in dieser kurzen Zeit nicht möglichen - Beteiligung aussage- und entscheidungsbefugter kommunaler Gremien nicht erfolgen kann...“ Ähnlich äußerte sich auch die Gemeinde Elsdorf. Wie zuvor mitgeteilt, hätte die Änderung des § 18 GTK - sofern keine Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden - eine Erhöhung der spezifizierten Jugendamtsumlage in Höhe von rd. 200.000 € für die Gemeinde Elsdorf und die Stadt STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg zur Konsequenz. Als solche schlägt der Rhein-Erft-Kreis eine lineare Erhöhung der Elternbeiträge um x %, sowie Einsparungen bei den Betriebskosten durch Schließung von Einrichtungen und/ oder Gruppen vor. Hierbei beziffert der Rhein-Erft-Kreis die Mehreinnahmen mit rd. 47.000 € pro 5 %-ige Erhöhung; die Einsparung pro Gruppe wird mit pauschal mit rd. 45.000 € gerechnet. Sollte in 2007 keine Gruppenschließungen vorgenommen werden, müssten zur Kompensation des seitens des Rhein-Erft-Kreises bezifferten Defizits - um eine Erhöhung der spezifizierten Jugendamtumlage zu vermeiden - die Elternbeiträge linear um 20% angehoben werden. Nach den derzeitigen Planungen - sowohl in der Gemeinde Elsdorf als auch in der Stadt Bedburg (siehe hierzu Vorlage WP7/ 643/ 2006) - ist die Schließung jeweils einer Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2007/ 2008 realistisch. Ausweislich der Kalkulation des RheinErft-Kreises könnte - bei entsprechender Umsetzung - somit das `Defizit´ für 2007/ 2008 um 37.500 € (90.000 € x 5/12) reduziert werden; zur Kompensation des verbleibenden Defizits in Höhe von 162.500 € wäre eine Elternbeitragserhöhung von ca. 17% erforderlich. Hinsichtlich der Rechtslage weist die Verwaltung darauf hin, dass sich die Gemeinde Elsdorf im Haushaltssicherungskonzept befindet; die Gemeinde Elsdorf hat daher die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises um Prüfung gebeten, ob sie in Anbetracht der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu einer Gesamtdeckung durch entsprechende Elternbeitragserhöhung verpflichtet sei. Eine entsprechende Stellungnahme des RheinErft-Kreis lag der Gemeinde Elsdorf bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht vor. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass ungeachtet der Beschlussempfehlung der Gemeinde Elsdorf - der zuständige Ausschuss ist dort für den 19.09.2006 terminiert - der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg in der Fassung seiner Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss bzw. den Kreistag autark ist, da der Kreis gemäß § 17 IV Gesetz über Tageseinrichtungen von Kindern in NRW - GTK NRW - die Satzungsbefugnis auf die Kommunen delegieren kann. Die Verfahrensweise Erhöhung der Elternbeiträge/ Neufassung der Elternbeitragssatzung - stellt insofern eine rein kommunalpolitische Entscheidung dar; rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass manche Kommunen - als `harter´ Wirtschafts-/ Standortfaktor - gar mit einer völligen Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindertageseinrichtungen werben. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 die entsprechenden Berechnungen des Rhein-Erft-Kreises beigefügt; bezüglich der Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage 3 eine Stellungnahme des Kämmerers beigefügt. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11.09.2006 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister