Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-686/2006
Anlage 2 zur Vorlage WP7-686/2006
STADT BEDBURG
Fachbereich IV - Finanzen, Personal und Organisation
Datum: 8. Juli 2009
Stellungnahme des Kämmerers
zur Sitzungsvorlage WP 7-686/2006
Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung
Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf
von
Elternbeiträgen
in
Die Ausführungen in der Sitzungsvorlage lassen mit Blick auf die Höhe des reduzierten
Betrages an Landeszuwendungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder
verschiedene Optionen zur Kompensation des Einnahmeausfalles realistisch erscheinen:
1. Einsparung des Betrages innerhalb des Budgets des Jugendamtes des Rhein-ErftKreises
2. Einsparung des Betrages innerhalb des Budgets des Fachbereiches II der
Stadtverwaltung Bedburg
3. Erhöhung der Elternbeiträge
4. Anhebung der Hebesätze von Realsteuern und bzw. oder Erhöhung anderer
kommunaler Steuern (z. B. Hundesteuer, Vergnügungssteuer)
Zu 1.:
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schließung zweier Gruppen ab August 2007
verbleibt ein aufzufangender Betrag in einer Größenordnung von weniger als 2 % des
Gesamtbudgets des Jugendamtes. Mittels einer äußerst sparsamen Haushaltsführung sollte
es durch Reduzierungen im Bereich des Aufwandes bzw. der Ausgaben möglich sein,
zumindest einen erheblichen Teil des Einnahmeausfalles aufzufangen.
Zu 2.:
Bevor über die Anhebung von Steuern und Elternbeiträgen nachgedacht wird, sollte auch
versucht werden, aus dem Budget des Fachbereiches II heraus zumindest einen
Kompensationsbeitrag zu leisten.
Zu 3.:
Diesbezüglich enthält die Sitzungsvorlage bereits Zahlenmaterial.
Vor dem Hintergrund des überparteilich immer wieder geäußerten Wunsches nach einer
familienfreundlichen Politik, erscheinen Erhöhungen im Bereich der Elternbeiträge
fragwürdig, wenngleich diese beispielsweise bei einer Erhöhung um 10 % – je nach Höhe
des Einkommens der Eltern - gerade einmal um monatlich 2,61 € (jährliches Einkommen bis
24.542 €) bis 15,13 € (jährliches Einkommen über 61.355 €) steigen würden.
Für weit mehr als die Hälfte aller Eltern würde der monatliche Elternbeitrag bei einer 10
%igen Erhöhung um 4,45 € bzw. 7,31 € steigen.
Soweit Eltern über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, ist allerdings auch zu beachten,
dass rückwirkend zum 01.01.2006 eine bundesgesetzliche Neuregelung in Kraft getreten ist,
WP7-686/2006
Anlage 2 zur Vorlage WP7-686/2006
durch die eine deutlich verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten,
zu denen auch Kindergartenbeiträge gehören, geschaffen wurde. Die vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellten Modellrechnungen
(www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/PdfAnlagen/fallbeispiele2,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf)
zeigen auf, dass gegenüber der bis 2005 bestehenden Rechtslage Verbesserungen im
Bereich zwischen 91 € jährlich (= 7,58 € monatlich) und 765 € jährlich (= 63,75 € monatlich)
für die Anspruchsberechtigten möglich sind.
Zu 4.:
Obwohl im laufenden Haushaltsjahr starke Anhebungen von rund 20 % in den Bereichen
Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer erfolgt sind, sei darauf hingewiesen, dass 10 %Punkte der Grundsteuer B etwa 75.000 € jährlich entsprechen. Ein durchschnittlicher
Haushalt mit 3 Personen würde bei einer entsprechenden Anhebung mit ca. 0,75 € je Monat
mehr belastet.
Eine Anhebung der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer um 20 % würde in Summe die
jährlichen Einnahmen um ca. 55.000 € verbessern.
Hierzu wird allerdings darauf hingewiesen, dass gemäß § 77 Abs. 2 GO NW die Gemeinde
die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten
Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen hat, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
Die vor dem Hintergrund der o. a. Informationen zu treffende Entscheidung sollte in jedem
Falle so gestaltet sein, dass eine Anhebung der sog. Jugendamtsumlage vermieden wird,
weil dies letztlich nur einer Vertagung des Problems bis zur nächsten Haushaltsberatung
gleich käme.
gez.
Baum
Stadtkämmerer