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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-686/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-686/2006 Anlage 2 zur Vorlage WP7-686/2006 STADT BEDBURG Fachbereich IV - Finanzen, Personal und Organisation Datum: 8. Juli 2009 Stellungnahme des Kämmerers zur Sitzungsvorlage WP 7-686/2006 Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf von Elternbeiträgen in Die Ausführungen in der Sitzungsvorlage lassen mit Blick auf die Höhe des reduzierten Betrages an Landeszuwendungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder verschiedene Optionen zur Kompensation des Einnahmeausfalles realistisch erscheinen: 1. Einsparung des Betrages innerhalb des Budgets des Jugendamtes des Rhein-ErftKreises 2. Einsparung des Betrages innerhalb des Budgets des Fachbereiches II der Stadtverwaltung Bedburg 3. Erhöhung der Elternbeiträge 4. Anhebung der Hebesätze von Realsteuern und bzw. oder Erhöhung anderer kommunaler Steuern (z. B. Hundesteuer, Vergnügungssteuer) Zu 1.: Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schließung zweier Gruppen ab August 2007 verbleibt ein aufzufangender Betrag in einer Größenordnung von weniger als 2 % des Gesamtbudgets des Jugendamtes. Mittels einer äußerst sparsamen Haushaltsführung sollte es durch Reduzierungen im Bereich des Aufwandes bzw. der Ausgaben möglich sein, zumindest einen erheblichen Teil des Einnahmeausfalles aufzufangen. Zu 2.: Bevor über die Anhebung von Steuern und Elternbeiträgen nachgedacht wird, sollte auch versucht werden, aus dem Budget des Fachbereiches II heraus zumindest einen Kompensationsbeitrag zu leisten. Zu 3.: Diesbezüglich enthält die Sitzungsvorlage bereits Zahlenmaterial. Vor dem Hintergrund des überparteilich immer wieder geäußerten Wunsches nach einer familienfreundlichen Politik, erscheinen Erhöhungen im Bereich der Elternbeiträge fragwürdig, wenngleich diese beispielsweise bei einer Erhöhung um 10 % – je nach Höhe des Einkommens der Eltern - gerade einmal um monatlich 2,61 € (jährliches Einkommen bis 24.542 €) bis 15,13 € (jährliches Einkommen über 61.355 €) steigen würden. Für weit mehr als die Hälfte aller Eltern würde der monatliche Elternbeitrag bei einer 10 %igen Erhöhung um 4,45 € bzw. 7,31 € steigen. Soweit Eltern über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, ist allerdings auch zu beachten, dass rückwirkend zum 01.01.2006 eine bundesgesetzliche Neuregelung in Kraft getreten ist, WP7-686/2006 Anlage 2 zur Vorlage WP7-686/2006 durch die eine deutlich verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, zu denen auch Kindergartenbeiträge gehören, geschaffen wurde. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellten Modellrechnungen (www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/PdfAnlagen/fallbeispiele2,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf) zeigen auf, dass gegenüber der bis 2005 bestehenden Rechtslage Verbesserungen im Bereich zwischen 91 € jährlich (= 7,58 € monatlich) und 765 € jährlich (= 63,75 € monatlich) für die Anspruchsberechtigten möglich sind. Zu 4.: Obwohl im laufenden Haushaltsjahr starke Anhebungen von rund 20 % in den Bereichen Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer erfolgt sind, sei darauf hingewiesen, dass 10 %Punkte der Grundsteuer B etwa 75.000 € jährlich entsprechen. Ein durchschnittlicher Haushalt mit 3 Personen würde bei einer entsprechenden Anhebung mit ca. 0,75 € je Monat mehr belastet. Eine Anhebung der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer um 20 % würde in Summe die jährlichen Einnahmen um ca. 55.000 € verbessern. Hierzu wird allerdings darauf hingewiesen, dass gemäß § 77 Abs. 2 GO NW die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel 1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen hat, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Die vor dem Hintergrund der o. a. Informationen zu treffende Entscheidung sollte in jedem Falle so gestaltet sein, dass eine Anhebung der sog. Jugendamtsumlage vermieden wird, weil dies letztlich nur einer Vertagung des Problems bis zur nächsten Haushaltsberatung gleich käme. gez. Baum Stadtkämmerer