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Beschlussvorlage (Vorberatung der Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)) Beschlussvorlage (Vorberatung der Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung))

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-129/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 66 12 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 18.11.2003 Betreff: Vorberatung der Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss Gebührensatzung zu beschließen. empfiehlt dem Rat, die Straßenreinigungs- Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss und STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Erfahrung über mehrere Jahre hinweg hat gezeigt, dass die Separation von Straßenreinigungssatzung und entsprechender Gebührensatzung nicht die praktikabelste Lösung darstellt und einen erhöhten Aufwand verursacht. Außerdem dient eine Neufassung der Satzung der besseren Übersichtlichkeit, da zwischenzeitlich etliche Änderungssatzungen erlassen wurden. Weiterhin wären auch für das Jahr 2004 die Straßenreingungs- und die Gebührensatzung zu ändern, da sich das Straßenverzeichnis als Anlage der Satzung und die Gebühren ändern werden. Der Gebührenbedarf hat sich gegenüber 2003 geändert, so dass sich die Gebühren ab 01.01.2004 wie nachfolgend dargestellt ergeben. Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: 2004 2003 0,47 € 0,44 € 0,41 € 0,38 € bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 0,37 € 0,34 € 0,31 € 0,28 € Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,20 € je m veranlagter Reinigungsstrecke. Demgegenüber betrugen die Benutzungsgebühren im Jahr 2003 bei einer einmaligen wöchentlichen Fahrbahnreinigung und Winterwartung zwischen 1,47 € und 1,56 € je m; wurde nur die Winterwartung durchgeführt, betrug die Gebühr zwischen 0,28 € und 0,37 € je nach Straßenart je m. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Vehstedt ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister