Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-129/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 66 12 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
18.11.2003
Betreff:
Vorberatung der Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
Gebührensatzung zu beschließen.
empfiehlt
dem
Rat,
die
Straßenreinigungs-
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
und
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Erfahrung über mehrere Jahre hinweg hat gezeigt, dass die Separation von
Straßenreinigungssatzung und entsprechender Gebührensatzung nicht die praktikabelste Lösung
darstellt und einen erhöhten Aufwand verursacht. Außerdem dient eine Neufassung der Satzung
der besseren Übersichtlichkeit, da zwischenzeitlich etliche Änderungssatzungen erlassen wurden.
Weiterhin wären auch für das Jahr 2004 die Straßenreingungs- und die Gebührensatzung zu
ändern, da sich das Straßenverzeichnis als Anlage der Satzung und die Gebühren ändern werden.
Der Gebührenbedarf hat sich gegenüber 2003 geändert, so dass sich die Gebühren ab 01.01.2004
wie nachfolgend dargestellt ergeben.
Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
veranlagtem Frontmeter:
2004
2003
0,47 €
0,44 €
0,41 €
0,38 €
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,37 €
0,34 €
0,31 €
0,28 €
Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen
sich die Benutzungsgebühren um 1,20 € je m veranlagter Reinigungsstrecke.
Demgegenüber betrugen die Benutzungsgebühren im Jahr 2003 bei einer einmaligen
wöchentlichen Fahrbahnreinigung und Winterwartung zwischen 1,47 € und 1,56 € je m; wurde nur
die Winterwartung durchgeführt, betrug die Gebühr zwischen 0,28 € und 0,37 € je nach Straßenart
je m.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Vehstedt
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister