Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 66/2002
30.07.2002
Az.: IV/66.2/642-29/1-11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
16.09.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Zustimmung zum Vorentwurf K 11, OD Bodenheim
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer, R.
Tel.: 597
Abt.: 66.2
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Umbau der Ortsdurchfahrt der K 11 in
Bodenheim zu.
Seite - 2 Begründung:
Der Kreisausschuß hat in seiner Sitzung am 27.07.1999 beschlossen, dem Ingenieurbüro Marner
die Planungsleistung für den Ausbau der K 11 in der Ortslage Bodenheim zu vergeben. Der
Vorentwurf hierzu ist fertiggestellt.
Die Planung sieht vor, den Verkehrsraum deutlich in Fahrbahn und Fuß- bzw Radfahrflächen zu
unterteilen.
Der Vorentwurf wurde in der Bürgerversammlung am 02.07.2002 im Sportheim in Lommersum
unter Mitwirkung der Gemeinde Welerswist vorgestellt. Die Resonanz der Bodenheimer Bürger
war durchweg positiv. Die geplanten Fahrbahnbreiten von 6,00 m und das Anlegen eines 2,50 m
breiten kombinierten Rad- / Gehweges fanden die Zustimmung der Anwohner. Seitens der
Hauseigentümer am Ortseingang –von Euskirchen kommend- wurde der Wunsch geäußert, dort
eine bauliche Verkehrsberuhigung zu installieren .
Da z. Zt. keine Messergebnisse vorliegen, soll über verdeckte Tempomessungen die
Notwendigkeit einer solchen Tempobremse nachgewiesen werden.
Die Gemeinde Weilerswist hat ihre Zustimmung zum Vorentwurf gegeben.
Die Ausbaumaßnahme lässt sich wie folgt beschreiben:
1. Länge der Baustrecke
Die Länge der Baustrecke beträgt 410 m. Der vorliegende Vorentwurf umfasst den Ausbau
innerhalb der festgesetzten OD der K 11.
2. Gegenwärtige Straßenverhältnisse
Im jetzigen Zustand der K 11 sind keine Schutzräume für Fußgänger und Radfahrer vorhanden.
Der gegenwärtige Straßenzustand stellt einen erheblichen Gefahrenpunkt dar, und führt häufig zu
Konfliktsituationen.
3. Zukünftiger Straßenzustand
Es ist vorgesehen den gesamten Straßenraum der OD Bodenheim umzugestalten. Die Fahrbahn
bekommt eine durchgehende Breite von 6,00 m. Von Euskirchen aus gesehen wird ein mind.
2,50 m breiter kombinierter Rad- / Gehweg auf der linken Seite angelegt. Die Trennung zwischen
Fahrbahn und Rad- / Gehweg erfolgt mit einem Hochbord, der nur in den Einfahrten abgesenkt
wird. Der Rad- / Gehweg endet an der Straße „Am Bendenpütz“. Zwischen der „Kuhgasse“ und der
Straße „Am Bendenpütz“ wird ein Fahrbahnteiler als Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger
eingebaut.
4. Bautechnische Einzelheiten
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Umgestaltung einer Ortsdurchfahrt. Die Zwangspunkte
an Hauseingängen und Zufahrten lassen eine Trassierung im eigentlichen Sinne nicht zu.
Seite - 3 Regelquerschnitt
Fahrbahn:
bit. Befestigungsbreite
2 – zeilige Rinne
Gesamtbreite
5,67 m
0,33 m
6,00 m
Rad - / Gehweg:
Breite variabel, aber mind.
2,50 m
Im Bereich des Haus Nr. 32 -ca. 25 hinter der Straße „In der Höhle“ wird der Rad - / Gehweg aus
Gründen des mangelnden Querschnitts auf einer Länge von ca. 25 m auf 2,10 m Breite eingeengt.
Aufbau der Fahrbahn
entsprechend der RSTO `86, Bauklasse IV
Asphaltbetondeckschicht
bituminöse Tragschicht14,0 cm
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
4,0 cm
52,0 cm
70,0 cm
Rad - / Gehwegaufbau
Betonsteinpflaster
Pflasterbett
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
8,0 cm
3,0 cm
19,0 cm
30,0 cm
5. Entwässerung
Die Gemeinde Weilerswist beabsichtigt Bodenheim erstmals im Trennsystem zu kanalisieren. Aus
diesem Grunde ist es möglich das anfallende Straßenwasser nach dem Ausbau der K 11 über die
zu erstellenden Entwässerungseinrichtungen dem Oberflächenwasserkanal der Gemeinde
zuzuführen. Dieser Kanal mündet in den Burggraben.
6. Kostenträger / Unterhaltungspflicht
Kostenträger des kombinierten Rad- / Gehweges und der Fahrbahn ist der Kreis Euskirchen, für
die Nebenanlagen ist jedoch die Gemeinde Weilerswist kostentragungspflichtig. Die Gemeinde
Weilerswist wird für die Nebenanlagen und den kombinierten Rad - / Gehweg
unterhaltungspflichtig.
7. Einflüsse auf die Umwelt
Negative Einflüsse auf die Umwelt ergeben sich nicht. Durch den zum jetzigen Ist-Zustand
erweiterterten Querschnitt ergibt sich eine -zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer- geringfügig
vergrößerte versiegelte Fläche.
8. Planfeststellung
Ein Planfeststellungsverfahren wird nicht durchgeführt, da die Trassierung in der vorhandenen
Linie der bestehenden K 11 verläuft.
Seite - 4 -
9. Grunderwerb
Der erforderliche Grunderwerb wird vom Kreis Euskirchen durchgeführt.
10. Kosten
Die Maßnahme ist grundsätzlich nach GVFG förderfähig.
Laut Kostenschätzung vom 22.03.02 betragen die Baukosten 515.000,00 €. Die Fördermittel in
Höhe von 386.000,00 € sind beantragt.
11. Baubeginn
Der Baubeginn ist -nach Beendigung der Ortskanalisation- für das Jahr 2004 vorgesehen.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
gez. Meyer
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)