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Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Vorentwurf K 11, OD Bodenheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Vorentwurf K 11, OD Bodenheim) Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Vorentwurf K 11, OD Bodenheim) Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Vorentwurf K 11, OD Bodenheim) Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Vorentwurf K 11, OD Bodenheim)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 66/2002 30.07.2002 Az.: IV/66.2/642-29/1-11 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 16.09.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Zustimmung zum Vorentwurf K 11, OD Bodenheim Sachbearbeiter/in: Herr Meyer, R. Tel.: 597 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Umbau der Ortsdurchfahrt der K 11 in Bodenheim zu. Seite - 2 Begründung: Der Kreisausschuß hat in seiner Sitzung am 27.07.1999 beschlossen, dem Ingenieurbüro Marner die Planungsleistung für den Ausbau der K 11 in der Ortslage Bodenheim zu vergeben. Der Vorentwurf hierzu ist fertiggestellt. Die Planung sieht vor, den Verkehrsraum deutlich in Fahrbahn und Fuß- bzw Radfahrflächen zu unterteilen. Der Vorentwurf wurde in der Bürgerversammlung am 02.07.2002 im Sportheim in Lommersum unter Mitwirkung der Gemeinde Welerswist vorgestellt. Die Resonanz der Bodenheimer Bürger war durchweg positiv. Die geplanten Fahrbahnbreiten von 6,00 m und das Anlegen eines 2,50 m breiten kombinierten Rad- / Gehweges fanden die Zustimmung der Anwohner. Seitens der Hauseigentümer am Ortseingang –von Euskirchen kommend- wurde der Wunsch geäußert, dort eine bauliche Verkehrsberuhigung zu installieren . Da z. Zt. keine Messergebnisse vorliegen, soll über verdeckte Tempomessungen die Notwendigkeit einer solchen Tempobremse nachgewiesen werden. Die Gemeinde Weilerswist hat ihre Zustimmung zum Vorentwurf gegeben. Die Ausbaumaßnahme lässt sich wie folgt beschreiben: 1. Länge der Baustrecke Die Länge der Baustrecke beträgt 410 m. Der vorliegende Vorentwurf umfasst den Ausbau innerhalb der festgesetzten OD der K 11. 2. Gegenwärtige Straßenverhältnisse Im jetzigen Zustand der K 11 sind keine Schutzräume für Fußgänger und Radfahrer vorhanden. Der gegenwärtige Straßenzustand stellt einen erheblichen Gefahrenpunkt dar, und führt häufig zu Konfliktsituationen. 3. Zukünftiger Straßenzustand Es ist vorgesehen den gesamten Straßenraum der OD Bodenheim umzugestalten. Die Fahrbahn bekommt eine durchgehende Breite von 6,00 m. Von Euskirchen aus gesehen wird ein mind. 2,50 m breiter kombinierter Rad- / Gehweg auf der linken Seite angelegt. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Rad- / Gehweg erfolgt mit einem Hochbord, der nur in den Einfahrten abgesenkt wird. Der Rad- / Gehweg endet an der Straße „Am Bendenpütz“. Zwischen der „Kuhgasse“ und der Straße „Am Bendenpütz“ wird ein Fahrbahnteiler als Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger eingebaut. 4. Bautechnische Einzelheiten Bei der Maßnahme handelt es sich um die Umgestaltung einer Ortsdurchfahrt. Die Zwangspunkte an Hauseingängen und Zufahrten lassen eine Trassierung im eigentlichen Sinne nicht zu. Seite - 3 Regelquerschnitt Fahrbahn: bit. Befestigungsbreite 2 – zeilige Rinne Gesamtbreite 5,67 m 0,33 m 6,00 m Rad - / Gehweg: Breite variabel, aber mind. 2,50 m Im Bereich des Haus Nr. 32 -ca. 25 hinter der Straße „In der Höhle“ wird der Rad - / Gehweg aus Gründen des mangelnden Querschnitts auf einer Länge von ca. 25 m auf 2,10 m Breite eingeengt. Aufbau der Fahrbahn entsprechend der RSTO `86, Bauklasse IV Asphaltbetondeckschicht bituminöse Tragschicht14,0 cm Frostschutzschicht Gesamtaufbau 4,0 cm 52,0 cm 70,0 cm Rad - / Gehwegaufbau Betonsteinpflaster Pflasterbett Frostschutzschicht Gesamtaufbau 8,0 cm 3,0 cm 19,0 cm 30,0 cm 5. Entwässerung Die Gemeinde Weilerswist beabsichtigt Bodenheim erstmals im Trennsystem zu kanalisieren. Aus diesem Grunde ist es möglich das anfallende Straßenwasser nach dem Ausbau der K 11 über die zu erstellenden Entwässerungseinrichtungen dem Oberflächenwasserkanal der Gemeinde zuzuführen. Dieser Kanal mündet in den Burggraben. 6. Kostenträger / Unterhaltungspflicht Kostenträger des kombinierten Rad- / Gehweges und der Fahrbahn ist der Kreis Euskirchen, für die Nebenanlagen ist jedoch die Gemeinde Weilerswist kostentragungspflichtig. Die Gemeinde Weilerswist wird für die Nebenanlagen und den kombinierten Rad - / Gehweg unterhaltungspflichtig. 7. Einflüsse auf die Umwelt Negative Einflüsse auf die Umwelt ergeben sich nicht. Durch den zum jetzigen Ist-Zustand erweiterterten Querschnitt ergibt sich eine -zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer- geringfügig vergrößerte versiegelte Fläche. 8. Planfeststellung Ein Planfeststellungsverfahren wird nicht durchgeführt, da die Trassierung in der vorhandenen Linie der bestehenden K 11 verläuft. Seite - 4 - 9. Grunderwerb Der erforderliche Grunderwerb wird vom Kreis Euskirchen durchgeführt. 10. Kosten Die Maßnahme ist grundsätzlich nach GVFG förderfähig. Laut Kostenschätzung vom 22.03.02 betragen die Baukosten 515.000,00 €. Die Fördermittel in Höhe von 386.000,00 € sind beantragt. 11. Baubeginn Der Baubeginn ist -nach Beendigung der Ortskanalisation- für das Jahr 2004 vorgesehen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) _________________ (Unterschrift) gez. Meyer Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift)