Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 130/2003
13.01.2003
Az.: 60.3
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
10.02.2003
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
12.02.2003
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 1 von der Anschlussstelle Blankenheim (B
51) bis zur Anschlussstelle Adenau (L 10) - Anhörungsverfahren
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Persch/Frau Kröger
x
Tel.: 320/579
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Kreises Euskirchen.
Begründung:
€
€
Seite - 2 -
Mit Schreiben vom 02.01.2003 hat die Bezirksregierung Köln das Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A1 von der Anschlussstelle Blankenheim (B 51) bis zur Anschlussstelle Adenau (L1 10) – Teilstreckenabschnitt von Bau-km 21+214
(Anschlussstelle Blankenheim) bis Bau-km 30+476 (Landesgrenze) eingeleitet.
Mit dem Anhörungsverfahren wird das Bauvorhaben der BAB A1, das auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW bereits 1985 eingeleitet worden ist, im Rahmen der Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz NRW mit einem 3. Deckblatt fortgeführt.
Der Kreis Euskirchen ist im Rahmen des Anhörungsverfahrens aufgefordert, bis zum 03.05.2003
eine Stellungnahme abzugeben. Hierzu sind alle betroffenen Fachabteilungen beteiligt worden.
Die einzelnen Stellungnahmen der Abteilungen Straßenverkehr (Abt. 32.3), Untere Bodenschutzbehörde (Abt. 60.12), Untere Wasserbehörde (Abt. 60.2), Untere Landschaftsbehörde (Abt. 60.3)
und Ingenieurbau und Planung (Abt. 66.3) sind in die Stellungnahme des Kreises Euskirchen (Anlage) eingeflossen.
Die Anlage zu der Einzelstellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde (Kopien der Akten zu
den Altstandorten und Altlasten) ist aufgrund des Umfangs nicht beigefügt, wird aber zusammen
mit der Stellungnahme des Kreises an die BR Köln weitergeleitet.
Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag, die Stellungnahme in der Fassung der Anlage zu beschließen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)