Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-391/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
27.10.2005
Betreff:
Vorberatung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich II
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales stimmt den nachfolgend
aufgeführten Änderungen im Produktbuch für den Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung
und Soziales - für das Haushaltsjahr 2006 zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
In der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg ist unter
Punkt 7.1 Buchstabe e) geregelt, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales für die Vorberatung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II zuständig ist.
Gemäß Punkt 7.2 Buchstabe c) obliegt ihm weiterhin die Entscheidungsbefugnis über die
Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II. Zum weiteren Verfahrensablauf
bezüglich der Haushaltsplanungen 2006 wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das
Haushaltsbudget des Fachbereiches II nach Festlegung im Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales noch dem Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist, da diesem nach
der Zuständigkeitsregelung unter anderem folgende Aufgaben übertragen sind:
- Prüfung der Budgetplanungen aller Fachbereiche und des Ratsbüros sowie Planung des
Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des Ratsbüros (Ziff. 9.3
Buchst. j der Zuständigkeitsregelung)
- Beratung über die Controllingberichte und Erteilung von Anweisungen an die
budgetverantwortlichen Organisationseinheiten und Fachausschüsse einschließlich
gegebenenfalls Verschiebung von Budgetmassen zwischen den einzelnen
Organisationseinheiten (Ziff. 9.3 Buchst. k der Zuständigkeitsregelung)
- Festlegung des Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des
Ratsbüros nach Prüfung der von dort vorgelegten Budgetplanungen (Ziff. 9.4 Buchst. h
der Zuständigkeitsregelung)
Erläuterungen zur Budgetplanung des Fachbereiches II nebst Zielvereinbarungen:
Die Vorberatung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II für das Haushaltsjahr 2006
stand bereits in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
am 21.06.2005 - TOP 9, ö. T. - auf der Tagesordnung. Wenngleich seinerzeit der
einstimmige Beschluss „Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
beschließt das Haushaltsbudget des Fachbereiches II für den Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Form“ gefasst wurde, ist
zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes nunmehr eine erneute Beratung
aufgrund sich abzeichnender Änderungen - Defizitverschlechterung um rd. 700 T€
gegenüber der Finanzplanung, Umsetzug des Personalentwicklungskonzeptes etc. pp. erforderlich. Diesbezüglich hat der Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement in seiner Sitzung am 30.08.2005 - TOP 7, ö. T. - dem Fachbereich II
bzw. dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nachfolgenden Prüfauftrag
erteilt:
Prüfung der angesetzten Aufwendungen für die Grundsicherung nach dem SGB II
Es ist zu prüfen, ob die angesetzten Mehraufwendungen realistisch sind.
Gebühreneinnahmen im Bereich des Bestattungswesens
Die Einnahmeausfälle im vorgenannten Bereich sind eingehend zu überprüfen. Dies ist vor
allem im Hinblick auf die anstehende Gebührenbedarfsberechnung unter Berücksichtigung
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der Rechnungsabgrenzung bei den Gebühren für die Grabnutzungsentschädigungen
vorzunehmen.
Verwaltungsseitig wird angemerkt, dass selbstverständlich bereits das im Juni dieses
Jahres vorgelegte Haushaltsbudget des Fachbereiches II unter der Prämisse einer
sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung erstellt worden ist; haushaltsrechtliche
Einsparungen im Fachbereich II sind jedoch in Anbetracht der Tatsache, dass mit
Ausnahme des Kulturbudgets und des Zuschusswesens die Aufgaben/ Ausgaben
aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben zu leisten sind, nur bedingt realisierbar.
Die im nunmehr vorliegenden Budgetentwurf aufgeführten Haushaltsverbesserungen
resultieren insofern ausschließlich aus nicht unerheblichen Einsparungen bedingt durch
die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes - durch eine geänderte, gestraffte
Organisationsform im Fachbereich II können bei hinzunehmenden Qualitätsreduzierungen
neben den bereits im Rahmen der Umsetzung Hartz IV `über Soll abgegebenen´
vollzeitverrechneten 3,2 Stellen weitere 2,5 vollzeitverrechnete Stellen eingespart werden und `positiven Haushaltsanpassungen´, vorrangig im Produkt `Grundversorgung und
Hilfen in besonderen Lebenslagen´, bedingt durch eine sich abzeichnende Reduzierung
der Fallzahlen im laufenden Jahr. Die Budgetverbesserung gegenüber der Planung zum
Stand 06.2005 beträgt rd. 640.000 €.
Eine weitere Haushaltsverbesserung durch eine Erhöhung der Gebühreneinnahme im
Bereich des Bestattungswesens entsprechend des Prüfauftrages des Ausschusses für
Personal, Organisation und Finanzmanagement ist nicht realisierbar, da im Rahmen der
Gebührenbedarfsberechnung - entgegen des erkennbaren Trends zu vermehrten
Urnenbeisetzungen und Nichtverlängerungen von Wahlgräbern - durch die zuständige
Organisationseinheit kein reduzierter, sondern vielmehr ein gegenüber den Vorjahren um
40.000 € erhöhter Gebührenansatz festgelegt wurde. Aufgrund des in diesem Jahr
verstärkt fortsetzenden Trends ist insofern eine Anpassung - Reduzierung der Gebühren
für Grabnutzungsentschädigungen auf 400.000 € - vorzunehmen.
In der beiliegenden Budgetaufstellung des Fachbereiches II sind die sich gegenüber der
Budgetplanung `Stand 06.2005´ ergebenenden Änderungen in den einzelnen Produkten in
einer separaten Spalte gesondert ausgewiesen. Zur Vereinfachung ist dem Budgetentwurf
eine `Geamtbudgetzusammenfassung´ der einzelnen Produkte vorgeheftet.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2005
----------------------------------(Kramer)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister