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Beschlussvorlage (Vorberatung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich II)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich II) Beschlussvorlage (Vorberatung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich II) Beschlussvorlage (Vorberatung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich II) Beschlussvorlage (Vorberatung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich II)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-391/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 27.10.2005 Betreff: Vorberatung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich II Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales stimmt den nachfolgend aufgeführten Änderungen im Produktbuch für den Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung und Soziales - für das Haushaltsjahr 2006 zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg ist unter Punkt 7.1 Buchstabe e) geregelt, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales für die Vorberatung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II zuständig ist. Gemäß Punkt 7.2 Buchstabe c) obliegt ihm weiterhin die Entscheidungsbefugnis über die Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II. Zum weiteren Verfahrensablauf bezüglich der Haushaltsplanungen 2006 wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das Haushaltsbudget des Fachbereiches II nach Festlegung im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales noch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist, da diesem nach der Zuständigkeitsregelung unter anderem folgende Aufgaben übertragen sind: - Prüfung der Budgetplanungen aller Fachbereiche und des Ratsbüros sowie Planung des Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des Ratsbüros (Ziff. 9.3 Buchst. j der Zuständigkeitsregelung) - Beratung über die Controllingberichte und Erteilung von Anweisungen an die budgetverantwortlichen Organisationseinheiten und Fachausschüsse einschließlich gegebenenfalls Verschiebung von Budgetmassen zwischen den einzelnen Organisationseinheiten (Ziff. 9.3 Buchst. k der Zuständigkeitsregelung) - Festlegung des Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des Ratsbüros nach Prüfung der von dort vorgelegten Budgetplanungen (Ziff. 9.4 Buchst. h der Zuständigkeitsregelung) Erläuterungen zur Budgetplanung des Fachbereiches II nebst Zielvereinbarungen: Die Vorberatung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II für das Haushaltsjahr 2006 stand bereits in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 21.06.2005 - TOP 9, ö. T. - auf der Tagesordnung. Wenngleich seinerzeit der einstimmige Beschluss „Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt das Haushaltsbudget des Fachbereiches II für den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Form“ gefasst wurde, ist zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes nunmehr eine erneute Beratung aufgrund sich abzeichnender Änderungen - Defizitverschlechterung um rd. 700 T€ gegenüber der Finanzplanung, Umsetzug des Personalentwicklungskonzeptes etc. pp. erforderlich. Diesbezüglich hat der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in seiner Sitzung am 30.08.2005 - TOP 7, ö. T. - dem Fachbereich II bzw. dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nachfolgenden Prüfauftrag erteilt: Prüfung der angesetzten Aufwendungen für die Grundsicherung nach dem SGB II Es ist zu prüfen, ob die angesetzten Mehraufwendungen realistisch sind. Gebühreneinnahmen im Bereich des Bestattungswesens Die Einnahmeausfälle im vorgenannten Bereich sind eingehend zu überprüfen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die anstehende Gebührenbedarfsberechnung unter Berücksichtigung STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 der Rechnungsabgrenzung bei den Gebühren für die Grabnutzungsentschädigungen vorzunehmen. Verwaltungsseitig wird angemerkt, dass selbstverständlich bereits das im Juni dieses Jahres vorgelegte Haushaltsbudget des Fachbereiches II unter der Prämisse einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung erstellt worden ist; haushaltsrechtliche Einsparungen im Fachbereich II sind jedoch in Anbetracht der Tatsache, dass mit Ausnahme des Kulturbudgets und des Zuschusswesens die Aufgaben/ Ausgaben aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben zu leisten sind, nur bedingt realisierbar. Die im nunmehr vorliegenden Budgetentwurf aufgeführten Haushaltsverbesserungen resultieren insofern ausschließlich aus nicht unerheblichen Einsparungen bedingt durch die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes - durch eine geänderte, gestraffte Organisationsform im Fachbereich II können bei hinzunehmenden Qualitätsreduzierungen neben den bereits im Rahmen der Umsetzung Hartz IV `über Soll abgegebenen´ vollzeitverrechneten 3,2 Stellen weitere 2,5 vollzeitverrechnete Stellen eingespart werden und `positiven Haushaltsanpassungen´, vorrangig im Produkt `Grundversorgung und Hilfen in besonderen Lebenslagen´, bedingt durch eine sich abzeichnende Reduzierung der Fallzahlen im laufenden Jahr. Die Budgetverbesserung gegenüber der Planung zum Stand 06.2005 beträgt rd. 640.000 €. Eine weitere Haushaltsverbesserung durch eine Erhöhung der Gebühreneinnahme im Bereich des Bestattungswesens entsprechend des Prüfauftrages des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement ist nicht realisierbar, da im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung - entgegen des erkennbaren Trends zu vermehrten Urnenbeisetzungen und Nichtverlängerungen von Wahlgräbern - durch die zuständige Organisationseinheit kein reduzierter, sondern vielmehr ein gegenüber den Vorjahren um 40.000 € erhöhter Gebührenansatz festgelegt wurde. Aufgrund des in diesem Jahr verstärkt fortsetzenden Trends ist insofern eine Anpassung - Reduzierung der Gebühren für Grabnutzungsentschädigungen auf 400.000 € - vorzunehmen. In der beiliegenden Budgetaufstellung des Fachbereiches II sind die sich gegenüber der Budgetplanung `Stand 06.2005´ ergebenenden Änderungen in den einzelnen Produkten in einer separaten Spalte gesondert ausgewiesen. Zur Vereinfachung ist dem Budgetentwurf eine `Geamtbudgetzusammenfassung´ der einzelnen Produkte vorgeheftet. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.10.2005 ----------------------------------(Kramer) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister