Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 34/2002
30.07.2002
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
16.09.2002
Sachstand zum Ausbau der K 1 innerhalb der OD Kuchenheim
Im Jahre 1988 wurde die aus dem Jahr 1980 stammende Planung zum Ausbau der K1,
OD Kuchenheim überarbeitet. Durch eine Reduzierung der Fahrbahnbreite von 6,50 m auf
5,50 m sowie der Einplanung von geschwindigkeitsmindernder Maßnahmen
wurden die Planung den aktuellen Erkenntnissen angepasst.
Dem überarbeiteten Entwurf wurde im März 1989 durch den Kreisausschuss einstimmig
zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Planfeststellungsverfahren
einzuleiten und die Maßnahme im mittelfristigen Investitionsprogramm aufzunehmen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden 42 Stellungnahmen bzw. Einwendungen vorgebracht.
Die geäußerten Bedenken und Änderungsforderungen, insbesondere von seiten der
Wasserwirtschaft sowie des Landschaftsverbandes Rheinland (Rheinisches Amt für
Denkmalpflege und Rheinisches Industriemuseum) waren so gravierend, dass mit einer
Feststellung des vom Kreis beabsichtigten Bauvorhabens nicht gerechnet werden konnte.
Das staatliche Umweltamt forderte beispielsweise die Wahl eines größeren Brückenquerschnittes und eine Neugestaltung des Laufs des Mühlengrabens unter weitestgehendem Verzicht auf Stützmauern. Dies setzte eine völlige Neuplanung weiterer
Abschnitte der Straßenplanung voraus.
Das Rheinische Industriemuseum hingegen forderte den Erhalt der bestehenden Brücke,
sowie eine unveränderte Linienführung der Straßenachse mit einhergehendem Rückbau
der Straße auf die Bedürfnisse einer Ortserschließungsstraße.
Diese, als auch die Forderungen der privaten Anlieger, standen sich vielfach unvereinbar
gegenüber und entsprachen nicht - weder damals noch heute - den verkehrlichen
Anforderungen an eine Kreisstraße.
Die gravierenden Einwendungen insbesondere der am Planfeststellungsverfahren
beteiligten Behörden machten eine völlige Neuplanung des Ausbauvorhabens notwendig.
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Somit wurde im November 1995 durch den Bau-, Straßen-, und Abfallauschuss der o.a.
Beschluss vom März 1989 aufgehoben und das beantragte Planfeststellungsverfahren
zurückgezogen. Der Einstellungsbeschluss seitens der Planfeststellungsbehörde erging
am 26. Februar 1996.
Nach der Vergabe der Ingenieurleistungen zu den erforderlichen Neuplanungen im Jahr
1996 bemühte sich die Verwaltung um einen Kompromiss zwischen den einzelnen im
vorangegangenen Planfeststellungsverfahren beteiligten Bedenkenträgern. Hierdurch
sollte eine Grundlage zur Erstellung der neuen Planung geschaffen werden. Eine
einvernehmliche Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden.
Das Rheinische Straßenbauamt stellte zu diesem Zeitpunkt Überlegungen zur
Verkehrslenkung im Rahmen des Baus der B 56 n, Ortsumgehung Kuchenheim,
an.
Das hierbei aufgestellte Gesamtverkehrskonzept gewährleistet eine weitestgehende
Verkehrsentlastung der Ortslage Kuchenheim.
Dieses bis heute bestehende Konzept sieht neben der Haupttrasse der B 56 n
verschiedene Querspangen vor, welche auch die Verkehrsströme mit Zielrichtung
Euskirchen um die Ortslage Kuchenheim herumleiten.
Eine dieser Querspangen verläuft außerhalb der Ortslage Kuchenheim westlich der
K1 und verbindet die heutige B 56 mit der K 24.
Kommt diese parallel zur K 1 verlaufende Querspange zur Ausführung, so übernimmt sie
die Funktion der K 1 und wird im Klassifizierungskonzept an deren Stelle treten. Dies hätte
eine Abstufung der jetzigen Kreisstraße zur Folge.
Ein der Maßnahme B 56 n vorgezogener Ausbau der K1, OD Kuchenheim, hätte einen
Ausbauquerschnitt der K 1 zur Folge, welcher nicht der späteren Klassifizierung als
Ortserschließungsstraße entspräche.
Aus diesem Grund wurden die Planungsarbeiten zum Ausbau der K 1 zunächst
zurückgestellt.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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