Daten
Kommune
Bedburg
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26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-394/2005
Anlage zur Vorlage WP7-394/2005
-DNach aktuellen Erfordernissen (insbesondere wegen geändertem Positivkatalog des Kreises)
überarbeitete Fassung des städtischen Positivkataloges (Anlage - B -):
02 01 03
02 01 04
02 01 07
02 01 10
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei:
Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
Abfälle aus der Forstwirtschaft
Metallabfälle
02 03 04
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao,
Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und
Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse:
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06 01
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren:
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07 04
Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee
und Kakao):
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
03 01 01
03 01 05
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln:
Rinden und Korkabfälle
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03
01 04 (siehe Erläuterungen) fallen
03 03 01
03 03 07
03 03 08
03 03 10
Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe:
Rinden- und Holzabfälle
mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
04 02 09
04 02 10
04 02 21
04 02 22
Abfälle aus der Textilindustrie:
Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse)
Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
07 02 13
07 02 17
Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern:
Kunststoffabfälle
siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 (siehe Erläuterungen) genannten
09 01 07
09 01 08
09 01 10
Abfälle aus der fotografischen Industrie:
Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
Einwegkameras ohne Batterien
10 11 03
10 11 10
Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen:
Glasfaserabfall
Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 (siehe
Erläuterungen) fällt
10 11 12
Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11 (siehe Erläuterungen) fällt
10 12 08
Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln,
Fliesen, Steinzeug:
Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 13 14
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen:
Betonabfälle und Betonschlämme
WP7-394/2005
12 01 01
12 01 02
12 01 03
12 01 04
12 01 05
12 01 13
12 01 17
12 01 21
15 01 01
15 01 02
15 01 03
15 01 04
15 01 05
15 01 06
15 01 07
15 01 09
Anlage zur Vorlage WP7-394/2005
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und
mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen:
Eisenfeil- und –drehspäne
Eisenstaub und –teile
NE-Metallfeil- und –drehspäne
NE-Metallstaub und –teilchen
Kunststoffspäne und –drehspäne
Schweißabfälle
Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 (siehe Erläuterungen) fallen
gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 (siehe Erläuterungen)
fallen
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle):
Verpackungen aus Papier und Pappe
Verpackungen aus Kunststoff
Verpackungen aus Holz
Verpackungen aus Metall
Verbundverpackungen
gemischte Verpackungen
Verpackungen aus Glas
Verpackungen aus Textilien
15 02 03
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter
15 02 02 (siehe Erläuterungen) fallen
16 02 14
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten:
gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 (siehe Erläuterungen)
fallen
16 02 16
17 02 01
17 02 02
17 02 03
17 04 01
17 04 02
17 04 03
17 04 04
17 04 05
17 04 06
17 04 07
17 04 11
aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 (siehe
Erläuterungen) fallen
Holz, Glas und Kunststoff:
Holz
Glas
Kunststoff
Metalle (einschließlich Legierungen):
Kupfer, Bronze, Messing
Aluminium
Blei
Zink
Eisen und Stahl
Zinn
gemischte Metalle
Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 (siehe Erläuterungen) fallen
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe:
17 06 04
Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 (siehe Erläuterungen) fällt
17 08 02
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 (siehe Erläuterungen) fallen
17 09 04
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle:
gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09
03 (siehe Erläuterungen) fallen
Baustoffe auf Gipsbasis:
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim
Menschen:
WP7-394/2005
18 01 01
18 01 04
18 02 03
Anlage zur Vorlage WP7-394/2005
spitze oder scharfe Gegenstände in stichfeste Behälter, außer 18 01 03 (siehe Erläuterungen)
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren:
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen werden
19 09 01
19 09 05
Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen:
nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
nicht spezifikationsgerechter Kompost
Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem
Brauchwasser:
feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 10 01
19 10 02
Abfälle aus dem Shreddern von metallhaltigen Abfällen:
Eisen und Stahlabfälle
NE-Metall-Abfälle
19 05 01
19 05 02
19 05 03
19 12 01
19 12 02
19 12 03
19 12 04
19 12 05
19 12 07
19 12 08
19 12 10
19 12 12
Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, z.B. Sortieren, Zerkleinern,
Verdichten, Pelletieren a. n. g.:
Papier und Pappe
Eisenmetalle
Nichteisenmetalle
Kunststoff und Gummi
Glas
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 (siehe Erläuterungen) fällt
Textilien
brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit
Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 (siehe Erläuterungen) fallen
20 01 38
20 01 39
20 01 40
20 01 41
Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01: siehe Erläuterungen):
Papier und Pappe
Glas
biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
Bekleidung
Textilien
Speiseöle und –fette (ausgehärtet)
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01
23 und 20 01 35 (siehe Erläuterungen) fallen
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 (siehe Erläuterungen) fällt
Kunststoffe
Metalle
Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
20 02 01
20 02 03
Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle:
biologisch abbaubare Abfälle
andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 01
20 03 02
20 03 03
20 03 07
Andere Siedlungsabfälle:
gemischte Siedlungsabfälle
Marktabfälle
Straßenkehricht
Sperrmüll
20 01 01
20 01 02
20 01 08
20 01 10
20 01 11
20 01 25
20 01 36
WP7-394/2005
Anlage zur Vorlage WP7-394/2005
Erläuterungen:
03 01 04 = Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 16 = gefährliche Silicone enthaltende Abfälle
10 11 09 = Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
10 11 11 = Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetall enthalten, z.B. aus
Elektronenstrahlröhren
12 01 16 = Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 20 = gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01
= Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 02 02 = Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 02 09 = Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10 = gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die
unter 16 02 09 fallen
16 02 11 = gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
16 02 12 = gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 13 = gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09
bis 16 02 12 fallen
16 02 15 = aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile
17 04 10 = Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 06 01 = Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03 = anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 08 01 = Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 09 01 = Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02 = Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten
17 09 03 = sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschl. gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
18 01 03 = Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere
Anforderungen gestellt werden
19 12 06 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 11 = sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die
gefährliche Stoffe enthalten
20 01 21 = Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23 = gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 35 = gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme
derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 37 = Holz, das gefährliche Stoffe enthält