Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 65/2003
21.01.2003
Az.: 66.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
12.02.2003
Ausbau des Ahrtalradweges
hier: Sachstandsbericht
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 221
Abt.: 66.2
Am 18.12.2002 wurde in der Sitzung des Landschaftsbeirats im Kreis Euskirchen erneut über den
Ahrtalradweg befunden. Hierbei hat sich der Landschaftsbeirat für eine einheitliche Wegoberfläche
in Asphaltbauweise ausgesprochen, und die Erteilung der Befreiung gem. § 69 Abs. 1 LG NW
i.V.m. § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete im
Kreis Euskirchen vom 18.02.1991 (ABI.Köln S. 50) sowie von der Veränderungssperre gem. § 42e
(3) LG NW zum geplanten Naturschutzgebiet „Obere Ahr mit Mühlheimer Bach, Reetzer Bach und
Mühlenbachsystem“ ausgesprochen.
Weiterhin erfolgt nun die Beteiligung der nach § 12 Landschaftsgesetz NW anerkannten Verbände.
Mit der Höheren Landschaftsbehörde wird derzeit noch die Befestigungsart auf Teilabschnitten des
Radwegs diskutiert, während vom Bundesamt für den Naturschutzauch noch kleinräumige Trassenänderungen zur Debatte stehen. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Streckenabschnitte:
Diskussion der Befestigungsart:
1. Kläranlage Blankenheim bis Farm Auel
2. Oberahreck bis Lampertstal
3. Bereich Uedelhoven bis K 46
Diskussion Trasse:
1. Bereich Farm Auel
2. Bereich Vellerhof
3. Bereich Uedelhoven (Vor Naus vor Kühsuh, Erdlenhecken)
Losgelöst von der Diskussion wurden durch die planenden Büros die im Sachstandbericht vom
29.10.2002 dargelegten Abstimmungsergebnisse aus dem Behördentermin in Blankenheim in die
Trassenplanung und die Landschaftspflegerische Begleitplanung sowie die FFH-Verträglichkeitsstudie eingarbeitet. Somit konnten dem Landesbetrieb Strassenbau NRW im Januar 2003 Kosten
zur Einplanung in den Jahreshaushalt vorgelegt werden.
Seite - 2 Die Kostenschätzung brachte hierbei Gesamtkosten von 4,3 Mio. € Gesamtkosten für das Bauprojekt hervor. Hierin beinhaltet sind alle Baukosten einschließlich entsprechender Ausgleichsmaßnahmen aus den Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans und Kosten des Grunderwerbs.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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