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Info GB (Ausbau des Ahrtalradweges hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Ausbau des Ahrtalradweges
hier: Sachstandsbericht) Info GB (Ausbau des Ahrtalradweges
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 65/2003 21.01.2003 Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 12.02.2003 Ausbau des Ahrtalradweges hier: Sachstandsbericht Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 221 Abt.: 66.2 Am 18.12.2002 wurde in der Sitzung des Landschaftsbeirats im Kreis Euskirchen erneut über den Ahrtalradweg befunden. Hierbei hat sich der Landschaftsbeirat für eine einheitliche Wegoberfläche in Asphaltbauweise ausgesprochen, und die Erteilung der Befreiung gem. § 69 Abs. 1 LG NW i.V.m. § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Euskirchen vom 18.02.1991 (ABI.Köln S. 50) sowie von der Veränderungssperre gem. § 42e (3) LG NW zum geplanten Naturschutzgebiet „Obere Ahr mit Mühlheimer Bach, Reetzer Bach und Mühlenbachsystem“ ausgesprochen. Weiterhin erfolgt nun die Beteiligung der nach § 12 Landschaftsgesetz NW anerkannten Verbände. Mit der Höheren Landschaftsbehörde wird derzeit noch die Befestigungsart auf Teilabschnitten des Radwegs diskutiert, während vom Bundesamt für den Naturschutzauch noch kleinräumige Trassenänderungen zur Debatte stehen. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Streckenabschnitte: Diskussion der Befestigungsart: 1. Kläranlage Blankenheim bis Farm Auel 2. Oberahreck bis Lampertstal 3. Bereich Uedelhoven bis K 46 Diskussion Trasse: 1. Bereich Farm Auel 2. Bereich Vellerhof 3. Bereich Uedelhoven (Vor Naus vor Kühsuh, Erdlenhecken) Losgelöst von der Diskussion wurden durch die planenden Büros die im Sachstandbericht vom 29.10.2002 dargelegten Abstimmungsergebnisse aus dem Behördentermin in Blankenheim in die Trassenplanung und die Landschaftspflegerische Begleitplanung sowie die FFH-Verträglichkeitsstudie eingarbeitet. Somit konnten dem Landesbetrieb Strassenbau NRW im Januar 2003 Kosten zur Einplanung in den Jahreshaushalt vorgelegt werden. Seite - 2 Die Kostenschätzung brachte hierbei Gesamtkosten von 4,3 Mio. € Gesamtkosten für das Bauprojekt hervor. Hierin beinhaltet sind alle Baukosten einschließlich entsprechender Ausgleichsmaßnahmen aus den Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans und Kosten des Grunderwerbs. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)