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Beschlussvorlage (Haushalt 2004 a) Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 b) Beratung und Beschließung des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2003 bis 2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Haushalt 2004
a) Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004
b) Beratung und Beschließung des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2003 bis 2007) Beschlussvorlage (Haushalt 2004
a) Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004
b) Beratung und Beschließung des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2003 bis 2007) Beschlussvorlage (Haushalt 2004
a) Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004
b) Beratung und Beschließung des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2003 bis 2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-244/2004 1. B Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 20.01.2004 Rat der Stadt Bedburg 10.02.2004 Bemerkungen: Betreff: Haushalt 2004 a) Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 b) Beratung und Beschließung des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2003 bis 2007 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt auf – bei Enthaltung der SPD-Fraktion - einstimmige Empfehlung des Hauptund Finanzausschusses die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2004. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Jahr 2004 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 09. Dezember 2003 eingebracht. Der Haushaltssatzungsentwurf lag in der Zeit vom 17. Dezember 2003 bis einschließlich 30. Dezember 2003 öffentlich aus. Von der Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben, wurde durch die Einwohner und Abgabepflichtigen kein Gebrauch gemacht. Der Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2004 vorberaten. Soweit die Beratungen im Haupt- und Finanzausschusses Einfluss auf die Haushaltsansätze hatten, wurden diese korrigiert. Aufgrund der Änderungen (siehe Anlage) – insbesondere im Einzelplan 9 – konnte das strukturelle Defizit von 7,3 Mio. € um 1,7 Mio. € auf nunmehr 5,6 Mio. € reduziert werden. Die Mittel der allgemeinen Rücklage reichen aus, um diese Finanzierungslücke zu decken. Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. € ist voraussichtlich eine Kreditaufnahme in Höhe von 4,9 Mio. € erforderlich. Der Finanzplan weist folgende Fehlbedarfe im Verwaltungshaushalt aus: 2005 2006 2007 6,5 Mio. € 4,6 Mio. € 4,3 Mio. €. Im Vermögenshaushalt werden in den Finanzplanungsjahren 2005 - 2007 keine Kreditaufnahmen für die im Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen benötigt. Zur besseren Orientierung wurde ein Stichwortverzeichnis der einzelnen Produkte erstellt (Seiten 95 – 100 im hellgelben Teil). Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und Anlagen liegt zur Sitzung bereit. Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2004 hinsichtlich der Bildung der Rücklagen für den Haushalt 2004 kann derzeit folgendes berichtet werden. Der „freie“ Bestand der allgemeinen Rücklage (ohne Pflichtrücklage) entwickelte sich wie folgt: 31.12.2002 (einschl. aufgelöster ÖPNV-Rücklage) 10.012 T€ abzgl. vorauss. Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes 2003 7.482 T€ zzgl. vorauss. Überschuss Vermögenshaushalt 2003 6.153 T€ vorauss. Stand 31.12.2003 8.683 T€ abzgl. vorauss. planerische Entnahme 2004 5.643 T€ vorauss. Bestand am 31.12.2004 3.040 T€ Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips ist das Benennen bestimmter Haushaltsstellen als Grund zur Erreichung eines Sollüberschusses grundsätzlich nicht möglich. Selbst eine weitere Erläuterung würde das Vorliegen des endgültigen Rechnungsergebnisses voraussetzen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Festzuhalten ist, dass der freie Bestand der allgemeinen Rücklage nach Fehlbedarfsabdeckung im Haushaltsjahr 2004 zumindest noch in Höhe des Erlöses aus der Gründung der Erftland-Holding besteht. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Herr Eßer ----------------------------------Herr Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter 1. Beidgeordneter und Stadtkämmerer