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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-244/2004 1. B)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-244/2004 1. B Änderungen des Verwaltungshaushaltes Haushaltsstelle Bezeichnung FB Seiten im Haushaltsplan Produktplan Kameral Ansatz Entwurf Veränderung Einnahme Ausgabe € € € 1.0300.2610 Beitreibungsgebühren FB IV 433 464 70.000 1.0300.6550 Prüfung, Beratung, Rechtsschutz FB IV 430 464 30.000 Ansatz neu Erläuterung € Es werden nicht, wie bisher, nur die tatsächlichen Ist-Einnahmen, sondern 100.000 auch die offenen Forderungen aus Vollstreckungen veranschlagt. Siehe auch Hhst. 1.0300.6580 30.000 150.000 1.0300.6580 Sonstige Geschäftsausgaben FB IV 433 464 8.000 7.000 1.0600.6580 Sonstige Geschäftsausgaben (ITManagement) FB IV 436 468 80.000 10.000 1.2150.6550 Sachverständigenkosten PPP-Modell FB IV - - 0 200.000 1.2700.7130 Beitrag Sonderschulverband FB II 492 222 250.500 -23.000 1.3000.5700 Repräsentation, Information, Dokumentation (Kultur) FB II 223 494 0 17.000 1.4600.7180 Zuschüsse an übrige Bereiche FB II 504 228, 229 190.000 11.575 1.5700.1590 1.2301.5800 Mehrwertsteuererstattung Lern- und Unterrichtsmittel FB IV FB II 442 216 509 492 20.000 0 1.6100.6590 Erstellung von Plänen FB I 144 514 80.000 100.000 1.7920.5100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens FB I 161 531 500 5.000 1.8800.1400 Mieteinnahmen FB III 300/301 533 34.900 5.000 1.8900.2070 Zinseinnahmen von privaten Unternehmen FB IV 441 534 4.700 2.500 14.000 11.500 Grundlagenermittlung für die 180.000 Vermögensbewertung des Infrastrukturvermögens (NKF) Nach dem Bruttoprinzip sind hier Gebühren für Bankrückläufer zu verbuchen. Bisher wurden diese von 15.000 der Einnahme abgesetzt, was nun softwaretechnisch nicht mehr möglich ist. Siehe auch Hhst. 1.0300.2610 Anschaffung weiterer Software 90.000 (Einwohnermeldewesen und Archivierung) 200.000 Senkung aufgrund einer 227.500 Rücklagenentnahme Versehentlich kameral nicht 17.000 veranschlagt Aufgrund der Reduzierung der Landesförderung und entsprechender 201.575 vertraglicher Bindungen erhöht sich der zu übernehmende Betrag für Kindertagesstätten. 34.000 Erstattung aus 2001 11.500 irrtümlich nicht veranschlagt Zusätzliche Kosten für die 180.000 Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes 5.500 Sanierung von Wartehallen (ÖPNV) 39.900 Betriebskostenanteil des Kreises an der Feuerwehrschule Rath 7.200 Irrtümlich falsch veranschlagt Haushaltsstelle Bezeichnung FB Seiten im Haushaltsplan Produktplan Kameral Ansatz Entwurf Veränderung Einnahme Ausgabe Ansatz neu € € € Erläuterung € 7.200 Zuschüsse an übrige Bereiche FB II 236 534 0 1.8901.2070 Zinseinnahmen von privaten Unternehmen FB IV 441 534 7.200 1.8901.7180 Zuschüsse an übrige Bereiche FB II 235 534 4.500 1.9000.0100 Anteil an der Einkommensteuer FB IV 536 448 6.290.000 733.000 7.023.000 Erhöhung aufgrund der "reduzierten" Steuerreform 1.9000.0410 Schlüsselzuweisungen FB IV 536 448 6.694.827 597.773 7.292.600 Veränderung aufgrund der 2. Proberechnung zum GFG 1.9000.0910 Ausgleichszahlungen nach dem Familienlastenausgleich FB IV 536 448 625.100 -13.200 1.9000.8100 Gewerbesteuerumlage FB IV 536 448 -297.000 -108.300 1.9000.8110 Erhöhungsbetrag Gewerbesteuerumlage FB IV 536 448 -185.000 35.900 1.9000.8310 Solidarbeitrag FB IV 536 448 612.212 34.388 1.9000.8320 Kreisumlage FB IV 537 448 11.357.114 -770.514 1.9000.8321 Differenzierte Kreisumlage ÖPNV FB IV 537 438 229.000 34.633 1.9100.2800 Zuführung vom Vermögenshaushalt FB IV 538 448 7.875.349 -2.500 4.700 Irrtümlich falsch veranschlagt 200 -1.643.991 7.200 Irrtümlich nicht veranschlagte Mittel aus der Silverberg-Stiftung 1.8900.7180 4.700 Irrtümlich falsch veranschlagt Veränderung aufgrund der 2. Proberechnung zum GFG Auswirkung der -405.300 Gemeindefinanzreform Auswirkung der -149.100 Gemeindefinanzreform Veränderung aufgrund der 2. 646.600 Proberechnung zum GFG Der Rhein-Erft-Kreis wird 10.586.600 voraussichtlich die Sockelkreisumlage nicht erhöhen Reduzierung aufgrund der Daten aus 263.633 dem Entwurf des Kreishaushaltes 611.900 0 6.231.358 0 Summe Veränderungen -277.418 -277.418 Summe Entwurf Haushaltplan 36.361.131 36.361.131 Summe neu 36.083.713 36.083.713 WP6-244/2004 1. B Anlage zur Vorlage WP6-244/2004 1. B Änderungen des Vermögenshaushaltes Haushaltsstelle Bezeichnung FB Seiten im Haushaltsplan Ansatz Entwurf Veränderung Einnahme Ausgabe Ansatz neu € € € Produktplan Kameral FB I 137 551 120.000 25.000 Erweiterungsbau Gymnasium FB I 137 564 0 1.465.000 2.5600.9422 Zaunanlage Sportplatz "Am Tiergarten" FB I - - 0 10.000 2.5600.9880 Zuschuss an übrige Bereiche FB I - - 0 10.000 2.6300.9810 Rückzahlung von Zuweisungen FB I - - 0 9.200 2.8800.9420 Neubau Sportlerumkleide an der alten Schule Kirchtroisdorf FB I - - 0 10.000 2.9000.3610 Investitionspauschale FB IV 599 448 2.9000.3616 Sportpauschale FB IV 599 - 2.9100.3100 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage FB IV 600 2.9100.9000 Zuführung zum Verwaltungshaushalt FB IV 2.9101.3770 Einnahmen aus Krediten FB IV 2.1300.9421 Umgestaltung des Feuerwehrgerätehauses in Millendorf 2.2300.9420 2.9200.9920 Deckung von Sollfehlbeträgen des Vermögenshaushaltes FB IV 504.813 129.587 0 58.900 448 7.298.558 -1.643.991 600 448 7.875.349 601 428 4.999.287 - 603 € Die Umgestaltung wird nach derzeitiger Einschätzung mehr kosten. Der Erweiterungsbau wird 1.465.000 voraussichtlich etwas teurer. Siehe auch Hhst. 2.9200.9920 10.000 Einzäunung des Sportplatzes Baukostenzuschuss zur Errichtung eines Sportheimes am Sportplatz 10.000 Albert-SchweitzerStraße/Burgundische Straße Rückzahlung des Landeszuschusses 9.200 für die Schulwegsicherung 145.000 10.000 Planungskosten Erhöhung aufgrund der 3. Proberechnung Bisher im Ansatz bei Hhst. 58.900 2.9000.3610 enthalten 634.400 5.654.567 -1.643.991 -59.287 1.400.000 Erläuterung 6.231.358 4.940.000 -1.400.000 Summe Veränderungen -1.514.791 -1.514.791 Summe Haushaltsplan 14.984.709 14.984.709 Summe neu 13.469.918 13.469.918 Der geplante Haushaltsvorgriff wurde im Jahre 2003 nicht in Anspruch genommen. Daher erübrigt sich die 0 Veranschlagung des daraus resultierenden Sollfehlbetrages (siehe auch Hhst. 2.2300.9420)