Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Datum:
Z 2 / R 5/2007
25.04.2007
Resolution, § 107 Gemeindeordnung
Unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses aus der Sitzung des Kreisausschusses vom
27.03.2007 (siehe Z 1/R 5/2007) wurde zwischenzeitlich folgender interfraktioneller
Resolutionsentwurf erarbeitet:
1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen spricht sich gegen eine Reform des § 107 der
Gemeindeordnung (GO) NRW in der durch die Landesregierung geplanten Form aus und fordert
die im Landtag vertretenen Fraktionen auf, dem Gesetzesentwurf in diesem Punkt nicht
zuzustimmen.
2. Stattdessen erwartet der Kreistag Euskirchen eine Reform der GO NRW, die den Bestand und die
marktgerechte Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert. Der neue § 107 der
Gemeindeordnung sollte daher diesem Grundsatz entsprechen und vor allem die folgenden
Punkte beberücksichtigen:
• Die kommunale Daseinsvorsorge (insbesondere in den Bereichen Energie und Wasser,
Öffentlicher Personennahverkehr sowie Gesundheitsvorsorge) muss der kommunalen
Familie weiterhin uneingeschränkt ermöglicht werden.
• Kommunale Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, sich auch im Verbund
(z. B. im Rahmen von Handels- oder Vertriebsgesellschaften) am Energiemarkt weiter
entwickeln zu können, um u. a. in der Energieproduktion gemeinsam mit anderen
kommunalen Unternehmen auf dem zu Monopolen neigenden Markt tätig zu sein.
1. Die Mitglieder des Landtages NRW werden deshalb aufgefordert, den Gesetzentwurf zur
Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts im vorgenannten Sinne zu ändern.
Begründung:
Der Kreistag Euskirchen spricht sich gegen die geplante Reform des § 107 GO NRW aus, weil durch
die vorgesehenen Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und
Gemeinden kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger notwendig sind, auf
Dauer in ihrem Bestand gefährdet würden. Diese Daseinsvorsorge ist aber für die Mitglieder des
Kreistages unverzichtbarer Bestandteil eines verantwortungsvollen kommunalpolitischen Handelns
und damit eine zentrale öffentliche Aufgabe. Der Kreistag setzt sich deshalb dafür ein, dass die
kommunalen Gebietskörperschaften diese öffentliche Aufgabe auch zukünftig selbst wahrnehmen
können und wettbewerbsfähig bleiben. Die Mitglieder des Kreistages wollen dadurch bewährte
Strukturen sichern, Arbeitsplätze vor Ort erhalten und die intensive Partnerschaft von
Kommunalwirtschaft einerseits und örtlichem Mittelstand und Dienstleistern andererseits sichern. Die
wirtschaftliche Betätigung der Kommunen trägt nach Meinung des Kreistages Euskirchen
entscheidend zum Bestand der kommunalen Selbstverwaltung bei, da insbesondere im Hinblick auf
die prekäre Finanzlage der meisten Kommunen in NRW und die zunehmende Liberalisierung der
Märkte auch im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge eine gesicherte wirtschaftliche Betätigung
der kommunalen Gebietskörperschaften unabdingbar ist.