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Verwaltungsergänzung (Resolution, § 107 Gemeindeordnung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Resolution, § 107 Gemeindeordnung)

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Inhalt der Datei

Datum: Z 2 / R 5/2007 25.04.2007 Resolution, § 107 Gemeindeordnung Unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 27.03.2007 (siehe Z 1/R 5/2007) wurde zwischenzeitlich folgender interfraktioneller Resolutionsentwurf erarbeitet: 1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen spricht sich gegen eine Reform des § 107 der Gemeindeordnung (GO) NRW in der durch die Landesregierung geplanten Form aus und fordert die im Landtag vertretenen Fraktionen auf, dem Gesetzesentwurf in diesem Punkt nicht zuzustimmen. 2. Stattdessen erwartet der Kreistag Euskirchen eine Reform der GO NRW, die den Bestand und die marktgerechte Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert. Der neue § 107 der Gemeindeordnung sollte daher diesem Grundsatz entsprechen und vor allem die folgenden Punkte beberücksichtigen: • Die kommunale Daseinsvorsorge (insbesondere in den Bereichen Energie und Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Gesundheitsvorsorge) muss der kommunalen Familie weiterhin uneingeschränkt ermöglicht werden. • Kommunale Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, sich auch im Verbund (z. B. im Rahmen von Handels- oder Vertriebsgesellschaften) am Energiemarkt weiter entwickeln zu können, um u. a. in der Energieproduktion gemeinsam mit anderen kommunalen Unternehmen auf dem zu Monopolen neigenden Markt tätig zu sein. 1. Die Mitglieder des Landtages NRW werden deshalb aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts im vorgenannten Sinne zu ändern. Begründung: Der Kreistag Euskirchen spricht sich gegen die geplante Reform des § 107 GO NRW aus, weil durch die vorgesehenen Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger notwendig sind, auf Dauer in ihrem Bestand gefährdet würden. Diese Daseinsvorsorge ist aber für die Mitglieder des Kreistages unverzichtbarer Bestandteil eines verantwortungsvollen kommunalpolitischen Handelns und damit eine zentrale öffentliche Aufgabe. Der Kreistag setzt sich deshalb dafür ein, dass die kommunalen Gebietskörperschaften diese öffentliche Aufgabe auch zukünftig selbst wahrnehmen können und wettbewerbsfähig bleiben. Die Mitglieder des Kreistages wollen dadurch bewährte Strukturen sichern, Arbeitsplätze vor Ort erhalten und die intensive Partnerschaft von Kommunalwirtschaft einerseits und örtlichem Mittelstand und Dienstleistern andererseits sichern. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen trägt nach Meinung des Kreistages Euskirchen entscheidend zum Bestand der kommunalen Selbstverwaltung bei, da insbesondere im Hinblick auf die prekäre Finanzlage der meisten Kommunen in NRW und die zunehmende Liberalisierung der Märkte auch im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge eine gesicherte wirtschaftliche Betätigung der kommunalen Gebietskörperschaften unabdingbar ist.