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Beschlussvorlage (Verunreinigung der städtischen Grünanlagen und Gehwege, insbesondere durch Hundekot - Sachstandbericht -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verunreinigung der städtischen Grünanlagen und Gehwege, insbesondere durch Hundekot 
- Sachstandbericht -) Beschlussvorlage (Verunreinigung der städtischen Grünanlagen und Gehwege, insbesondere durch Hundekot 
- Sachstandbericht -) Beschlussvorlage (Verunreinigung der städtischen Grünanlagen und Gehwege, insbesondere durch Hundekot 
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-421/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 27.10.2005 Betreff: Verunreinigung der städtischen Grünanlagen und Gehwege, insbesondere durch Hundekot - Sachstandbericht - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 20.07.2004 aufgrund eines Bürgerantrages `Verschmutzung der Grünanlagen durch Hundekot´ in einem Grundsatzbeschluss nachfolgenden Maßnahmekatalog für das Stadtgebiet Bedburg beschlossen: 1) Aufstellung von Hundetoiletten in Form von sog. Tütenspendern mit entsprechender Einwurfmöglichkeit; als Standorte sind angedacht der Bereich Ecke Bahnstraße/ Lindenstraße sowie der Eingang zur Schlossanlage an der Graf-Salm-Straße. 2) Schaffung einer sog. Toilettenfläche (ca. 10 m²), mit einer Hecke umrandet und mit einem Hinweisschild ausgestattet; als Standorte sind angedacht der Bereich Kläranlage/ Abenteuerspielplatz Kaster sowie der Verbindungsweg Schulzentrum Bedburg in Richtung Sportanlage. 3) Aufstellung von Hinweis- bzw. Verbotsschildern 4) Fertigung eines Anschreibens an alle Hundehalter, in dem auf die Problematik der Verunreinigungen und die Ahndungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wurden diesbezüglich in einem ersten Schritt als kostengünstigste Sofortmaßnahme sämtliche Hundehalter im Stadtgebiet angeschrieben; Stichwort: „Eine Stadt wird stubenrein“. Im Ergebnis dieser Flyeraktion erhielt die Verwaltung zahlreiche mitunter harsche - kritische Stellungnahmen. Als weiterer Schritt wurde verwaltungsseitig ein Verwarnungsgeldkatalog als Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung erarbeitet, der in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 25.04.2005 beschlossen wurde. Aufgrund der Problemstellungen in der praktischen Umsetzung - Stichwort: Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Politessen, Beschimpfung etc. pp. - wurde ein externer Sicherheitsdienst in Form eines dreimonatigen Pilotprojekts installiert, der auch mit in die verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs eingebunden worden ist; siehe diesbezüglich Mitteilungsvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.06.2005. Der Sicherheitsdienst hat seine Tätigkeit am 25.07.2005 aufgenommen; Kontrollen, die sich auf das gesamte Stadtgebiet erstrecken, erfolgen an drei Werktagen sowie am Wochenende zu unterschiedlichsten Zeiten. Bislang wurden in puncto nicht angeleinte Hunde 32 Verwarnungsgelder sowie in puncto verschmutzte öffentliche Flächen zwei Verwarnungsgelder erteilt; durchschnittlich somit pro Einsatztag 1,5 Verwarnungen. In Anbetracht dieser geringen Quote wird verwaltungsseitig eine Verlängerung des Pilotprojektes nicht vorgeschlagen. Auch wurden zwischenzeitlich durch den Bauhof 23 Hinweis-/ Verbotsschilder an bzw. auf größeren und von Hundehaltern besonders frequentierten städtischen Grünflächen aufgestellt. Im einzelnen handelt es sich um die Standorte Am Berghof/ Eichendorffstraße, Bedburger Schweiz/ Oberschlager Straße, Friedenstraße, Garsdorfer Straße, Goethestraße (Schulzentrum), Goethestraße/ Herderstraße (Verbindungsweg), LudwigUhland-Straße, Muchhauser Straße, Pappelallee und Albert-Schlangen-Straße/ Talstraße. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die am 22.09.2005 im Bereich der Grünanlage Albert-Schlangen-Straße/ Talstraße aufgestellten Verbotschilder bereits STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 am darauffolgenden Wochenende von Unbekannten widerrechtlich entfernt wurden; auch die Schilder an/ auf den übrigen Grünanlagen wurden mitunter bereits stark beschädigt und/ oder gar beseitigt. Ebenfalls wurden zwei Hundekottütenspender als Standmodell, die mit umweltfreundlichen Hundekottüten aus Polyäthylen (PE-Folie) bestückt werden, angeschafft. Die Tütenspender sind hierbei so konstruiert, dass die `Hygienetüten´ einzeln gezogen werden können, wodurch ein übermäßiger Mengenauswurf verhindert wird. Vandalismus müsste da die Tütenspender verschlossen sind - weitestgehend ausgeschlossen sein. Die Tüten können in jedem Abfallbehälter entsorgt werden. Aufgrund der Problematik `Gehwegverschmutzung im Bereich der Haupteinkaufsstraßen im Stadtgebiet´ beabsichtigt die Verwaltung - entgegen des Beschlussvorschlags aus dem Ausschuss diese in Kaster im Bereich St. Rochusstraße/ Ecke Volksbank (neben dem Stadtplan) sowie in Bedburg im Bereich Ecke Lindenstraße/ Graf-Salm-Straße (Zufahrt zum Schlossparkplatz) aufzustellen. Angemerkt wird, dass der Bereich Bahnstraße/ Lindenstraße nach den `Ermittlungen´ des Sicherheitsdienstes von Hundehaltern weniger frequentiert wird. Wie zu Beginn der Vorlage ausgeführt, hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.07.2004 zur Erhaltung der Sauberkeit des Stadtbildes auch die Schaffung einer ca. 10 m² großen Hundetoilettenfläche beschlossen; als mögliche Standorte nannte der Ausschuss den Bereich Kläranlage/ Abenteuerspielplatz Alt-Kaster sowie den Verbindungsweg zwischen der Goethestraße und der Herderstraße. Ungeachtet dessen, dass die vorgesehenen Standorte verwaltungsseitig als problematisch erachtet werden sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Spielplätzen, so dass Konflikte zwischen den unterschiedlichen `Interessengruppen´ vorprogrammiert sind - Geruchsbelästigungen und Verunreinigungen im Bereich der Toilettenfläche auch bei regelmäßiger Pflege nicht ausgeschlossen werden können, erkennt die Verwaltung, auch in Anbetracht der Kosten von rd. 2.000 € pro Hundetoilettenfläche ohne Personal- und Sachkosten, keinen Bedarf zur Errichtung derartiger Flächen. Aus Sicht der Verwaltung sind aufgrund der ländlichen Lage der Stadt Bedburg außerhalb der geschlossenen Ortslage genügend Auslaufflächen vorhanden. Auch eine Nachfrage in benachbarten Kommunen - Elsdorf, Bergheim, Kerpen, Pulheim und Grevenbroich - hat ergeben, dass dort Hundetoilettenflächen aufgrund der genügend vorhandenen Auslaufflächen und der hohen Pflegekosten nicht errichtet werden. Da die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen einer solchen Hundetoilettenfläche stehen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, von der Errichtung auch im Hinblick auf die prekäre Haushaltssituation der Stadt Bedburg - Abstand zu nehmen. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.10.2005 ----------------------------------(Kramer) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister