Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-421/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
27.10.2005
Betreff:
Verunreinigung der städtischen Grünanlagen und Gehwege, insbesondere durch
Hundekot
- Sachstandbericht -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 20.07.2004
aufgrund eines Bürgerantrages `Verschmutzung der Grünanlagen durch Hundekot´ in
einem Grundsatzbeschluss nachfolgenden Maßnahmekatalog für das Stadtgebiet
Bedburg beschlossen:
1)
Aufstellung von Hundetoiletten in Form von sog. Tütenspendern mit entsprechender
Einwurfmöglichkeit; als Standorte sind angedacht der Bereich Ecke Bahnstraße/
Lindenstraße sowie der Eingang zur Schlossanlage an der Graf-Salm-Straße.
2)
Schaffung einer sog. Toilettenfläche (ca. 10 m²), mit einer Hecke umrandet und mit
einem Hinweisschild ausgestattet; als Standorte sind angedacht der Bereich Kläranlage/
Abenteuerspielplatz Kaster sowie der Verbindungsweg Schulzentrum Bedburg in Richtung
Sportanlage.
3)
Aufstellung von Hinweis- bzw. Verbotsschildern
4)
Fertigung eines Anschreibens an alle Hundehalter, in dem auf die Problematik der
Verunreinigungen und die Ahndungsmöglichkeiten hingewiesen wird.
Verwaltungsseitig wurden diesbezüglich in einem ersten Schritt als kostengünstigste
Sofortmaßnahme sämtliche Hundehalter im Stadtgebiet angeschrieben; Stichwort: „Eine
Stadt wird stubenrein“. Im Ergebnis dieser Flyeraktion erhielt die Verwaltung zahlreiche mitunter harsche - kritische Stellungnahmen.
Als weiterer Schritt wurde verwaltungsseitig ein Verwarnungsgeldkatalog als Anlage zur
Ordnungsbehördlichen Verordnung erarbeitet, der in der Sitzung des Rates der Stadt
Bedburg am 25.04.2005 beschlossen wurde. Aufgrund der Problemstellungen in der
praktischen Umsetzung - Stichwort: Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den
Politessen, Beschimpfung etc. pp. - wurde ein externer Sicherheitsdienst in Form eines
dreimonatigen Pilotprojekts installiert, der auch mit in die verstärkte Überwachung des
ruhenden Verkehrs eingebunden worden ist; siehe diesbezüglich Mitteilungsvorlage in der
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.06.2005. Der
Sicherheitsdienst hat seine Tätigkeit am 25.07.2005 aufgenommen; Kontrollen, die sich
auf das gesamte Stadtgebiet erstrecken, erfolgen an drei Werktagen sowie am
Wochenende zu unterschiedlichsten Zeiten. Bislang wurden in puncto nicht angeleinte
Hunde 32 Verwarnungsgelder sowie in puncto verschmutzte öffentliche Flächen zwei
Verwarnungsgelder erteilt; durchschnittlich somit pro Einsatztag 1,5 Verwarnungen. In
Anbetracht dieser geringen Quote wird verwaltungsseitig eine Verlängerung des
Pilotprojektes nicht vorgeschlagen.
Auch wurden zwischenzeitlich durch den Bauhof 23 Hinweis-/ Verbotsschilder an bzw. auf
größeren und von Hundehaltern besonders frequentierten städtischen Grünflächen
aufgestellt. Im einzelnen handelt es sich um die Standorte Am Berghof/ Eichendorffstraße,
Bedburger Schweiz/ Oberschlager Straße, Friedenstraße, Garsdorfer Straße,
Goethestraße (Schulzentrum), Goethestraße/ Herderstraße (Verbindungsweg), LudwigUhland-Straße, Muchhauser Straße, Pappelallee und Albert-Schlangen-Straße/ Talstraße.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die am 22.09.2005 im Bereich
der Grünanlage Albert-Schlangen-Straße/ Talstraße aufgestellten Verbotschilder bereits
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Sitzungsvorlage
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am darauffolgenden Wochenende von Unbekannten widerrechtlich entfernt wurden; auch
die Schilder an/ auf den übrigen Grünanlagen wurden mitunter bereits stark beschädigt
und/ oder gar beseitigt.
Ebenfalls wurden zwei Hundekottütenspender als Standmodell, die mit umweltfreundlichen
Hundekottüten aus Polyäthylen (PE-Folie) bestückt werden, angeschafft. Die
Tütenspender sind hierbei so konstruiert, dass die `Hygienetüten´ einzeln gezogen werden
können, wodurch ein übermäßiger Mengenauswurf verhindert wird. Vandalismus müsste da die Tütenspender verschlossen sind - weitestgehend ausgeschlossen sein. Die Tüten
können in jedem Abfallbehälter entsorgt werden. Aufgrund der Problematik
`Gehwegverschmutzung im Bereich der Haupteinkaufsstraßen im Stadtgebiet´
beabsichtigt die Verwaltung - entgegen des Beschlussvorschlags aus dem Ausschuss diese in Kaster im Bereich St. Rochusstraße/ Ecke Volksbank (neben dem Stadtplan)
sowie in Bedburg im Bereich Ecke Lindenstraße/ Graf-Salm-Straße (Zufahrt zum
Schlossparkplatz) aufzustellen. Angemerkt wird, dass der Bereich Bahnstraße/
Lindenstraße nach den `Ermittlungen´ des Sicherheitsdienstes von Hundehaltern weniger
frequentiert wird.
Wie zu Beginn der Vorlage ausgeführt, hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 20.07.2004 zur Erhaltung der Sauberkeit des Stadtbildes auch die Schaffung
einer ca. 10 m² großen Hundetoilettenfläche beschlossen; als mögliche Standorte nannte
der Ausschuss den Bereich Kläranlage/ Abenteuerspielplatz Alt-Kaster sowie den
Verbindungsweg zwischen der Goethestraße und der Herderstraße. Ungeachtet dessen,
dass die vorgesehenen Standorte verwaltungsseitig als problematisch erachtet werden sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Spielplätzen, so dass Konflikte zwischen den
unterschiedlichen `Interessengruppen´ vorprogrammiert sind - Geruchsbelästigungen und
Verunreinigungen im Bereich der Toilettenfläche auch bei regelmäßiger Pflege nicht
ausgeschlossen werden können, erkennt die Verwaltung, auch in Anbetracht der Kosten
von rd. 2.000 € pro Hundetoilettenfläche ohne Personal- und Sachkosten, keinen Bedarf
zur Errichtung derartiger Flächen. Aus Sicht der Verwaltung sind aufgrund der ländlichen
Lage der Stadt Bedburg außerhalb der geschlossenen Ortslage genügend Auslaufflächen
vorhanden. Auch eine Nachfrage in benachbarten Kommunen - Elsdorf, Bergheim,
Kerpen, Pulheim und Grevenbroich - hat ergeben, dass dort Hundetoilettenflächen
aufgrund der genügend vorhandenen Auslaufflächen und der hohen Pflegekosten nicht
errichtet werden. Da die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen einer solchen
Hundetoilettenfläche stehen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, von der Errichtung auch im Hinblick auf die prekäre Haushaltssituation der Stadt Bedburg - Abstand zu
nehmen.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2005
----------------------------------(Kramer)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister