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Verwaltungsergänzung (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hier: Stellungnahme der Verwaltung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

hier: Stellungnahme der Verwaltung)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 3 / V 267/2006 25.10.2006 Az.: 51/431-18/Lo Abteilung: 51.4 Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hier: Stellungnahme der Verwaltung Zur Klarstellung der Begrifflichkeit „Kernort“ schlägt die Verwaltung folgende Definition vor (Ziffern 2 und 3 der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII): Unter Kernort ist der Stadtteil bzw. Ortsteil einer Gemeinde zu verstehen, der den höchsten Jugendeinwohnerwert (10 - 18 Jahre) zu verzeichnen hat. Dieser Stadtteil bzw. Ortsteil wird in der Tabelle bei der Berechnung berücksichtigt. Somit ergibt sich folgende Aufstellung: Datenquelle: Sozialraumanalyse 2006 des Kreises Euskirchen Gemeinde JEW ges. JEW Kernort JEW ges.+ JEW Kernort FK-Stelle FK- St. neu 1.782 305 2.087 1,5 1,09 Blankenheim 952 234 1.186 0,5 0,62 Dahlem 464 150 614 0,0 0,00 Euskirchen 5.102 2.461 7.563 5,0 3,94 Hellenthal 890 204 1.094 0,3 0,57 Kall 1.235 560 1.795 1,0 0,94 Mechernich 2.665 652 3.317 2,0 1,73 Nettersheim 881 211 1.092 0,5 0,57 Schleiden 1.419 375 1.794 0,5 0,93 Weilerswist 1.498 584 2.082 0,75 1,08 Zülpich 2.008 566 2.574 25.198 * - 614 24.584 0,75 1,34 12,8 12,81 B.Münstereifel * Dahlem wird in der Gesamtdarstellung (JEW gesamt + JEW Kernort) nicht berücksichtigt. gez. I. V. Poth