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Info GB (Besetzung der Stellen der Schulaufsichtsbeamten im Schulamt für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 98/2007 13.02.2007 Az.: 40/220 - 20 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 06.03.2007 Besetzung der Stellen der Schulaufsichtsbeamten im Schulamt für den Kreis Euskirchen Sachstand über die Besetzung der Schulratsstellen im Schulamt für den Kreis Euskirchen Über die Besetzung der Schulratsstellen im Schulamt für den Kreis Euskirchen wurde der Ausschuss erstmals am 23.05.2006 informiert: Wechsel des für Förderschulen zuständigen Schulamtsdirektors Schreiber zum 01.08.2006 in das bei der Bezirksregierung Köln neu gebildete Dezernat 4Q (Qualitätsanalyse) Eintritt in den Ruhestand der für Grundschulen zuständigen Schulamtsdirektorin Hergarten zum 31.12.2006 Eintritt in den Ruhestand des für Hauptschulen zuständigen Schulamtsdirektors Schiffer zum 31.01.2007. Die bereits im März 2006 erfolgte Ausschreibung der Schulratsstellen für die Nachfolge Hergarten bzw. Schiffer wurde wegen der Bildung des neuen Dezernats 4Q seitens der Bezirksregierung Köln gestoppt. Mit Wirkung vom 1. August 2006 wurde Schulamtsdirektor Greuel mit halber Stundenzahl vom Schulamt für den Kreis Düren an das Schulamt für den Kreis Euskirchen abgeordnet und mit der Wahrnehmung der Schulaufsicht über die Förderschulen im Kreis Euskirchen beauftragt (Ersatz für SAD Schreiber). Die Ausschreibung der Schulratsstelle für den Bereich „Förderschulen“ erfolgte am 16.01.2007. Die Ausschreibung sieht vor, dass der künftige Stelleninhaber die Schulaufsicht über die Förderschulen in den Schulamtsbezirken Kreis Euskirchen und Stadt Bonn wahrnimmt. Die Teilabordnung des Schulamtsdirektors Greuel wurde am 18.01.2007 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ebenfalls ab 18.01.2007 wurden folgende Schulaufsichtsbeamtinnen für drei Monate an das Schulamt für den Kreis Euskirchen teilabgeordnet: Frau SAD’in Heide Luckfiel vom Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis mit 12 Wochenstunden (Förderschulen) Frau SAD’in Claudia Meyer zur Heyde vom Schulamt für die Stadt Aachen 16 Wochenstunden (Grundschulen) Frau SR’in Hedwig Imhoff vom Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis mit 12 Wochenstunden (Hauptschulen). Trotz hartnäckiger Intervention seitens des Kreises – zuletzt mit Schreiben vom 09.02.2007 an Ministerin Barbara Sommer - sind die vakanten Schulratsstellen zurzeit nicht besetzt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Eine Antwort liegt noch nicht vor. II. Ausübung des Anhörungsrechts Für die Besetzung der Stellen der Schulaufsichtsbeamten hat der Kreis gem. § 91 Abs. 5 SchulG ein Anhörungsrecht. Unter Berücksichtigung der Dauer der Abordnung der v. g. Schulaufsichtsbeamtinnen und der Tatsache, dass die Beteiligung des Kreises nicht an Fristen gebunden ist, besteht die Möglichkeit, dass das Anhörungsrecht des Kreises in der Sitzung des Fachausschusses am 22. Mai 2007 ausgeübt werden kann. Sollte die Bezirksregierung Köln den Kreis jedoch so zeitnah zur Ausübung des Anhörungsrechts auffordern, dass unter Berücksichtigung der derzeit prekären Situation im Schulamt ein Hinauszögern der Stellungnahme des Kreises bis zum 20. Juni 2007 (Beschluss des Kreistages) nicht vertretbar erscheint, ist vorsorglich über die organisatorische Abwicklung der Ausübung des Vorschlagsrechts zu entscheiden. III. Neuorganisation der Schulaufsicht Nach Einschätzung der Geschäftsstelle des Landkreistages NRW (LKT) gibt es im Schulministerium folgende Überlegungen zur Neuorganisation der Schulaufsicht: a) Verlagerung der Aufsicht über die Hauptschulen auf die Bezirksregierungen Dem Vernehmen nach plant die Landesregierung eine Verlagerung der Aufsicht über Hauptschulen auf die Bezirksregierungen. Begründet wird dies mit der angestrebten Einheitlichkeit der Aufsicht über die Sekundarstufe I, da die Aufsicht über die Realschule sowie das Gymnasium auch bei den Bezirksregierungen liegt. Es wird vermutet, dass die Landesregierung eine Zentralisierung der Schulaufsicht plant. Dieses Vorhaben wird jedoch seitens des LKT abgelehnt, weil die örtlichen Schulämter aufgrund der Ortsnähe viel eher in der Lage sind, aufgrund der Orts- und Personenkenntnisse passgenauer zu beraten und zu reagieren. Die Vorstellungen der Landesregierung werden sich vermutlich auch auf folgende Bereiche nachteilig auswirken: Übergang Schule – Beruf, Runder Tisch (Kooperation/Prävention mit der Polizei), Beratung bei Schulformwechsel. b) Zentralisierung der gesamten Personalwirtschaft bei den Bezirksregierungen Dem Vernehmen nach erwägt das Schulministerium eine Zentralisierung der bisher in die Zuständigkeit der örtlichen Schulämter befindlichen Personalwirtschaft bei den Bezirksregierungen. Hiergegen spricht in ganz starkem Maße die dann entfallende Ortsnähe, die sich vor allem im „ad-hoc Geschäft“ (plötzlich notwendige Vertretungen) äußerst nachteilig auswirken wird. c) Ausdünnung der Besetzung der örtlichen Schulämter zu Gunsten der Einrichtung der neuen Dezernate 4Q bei den Bezirksregierungen Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des LKT hatte bereits in seiner Sitzung am 16.08.2006 festgestellt, dass die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Schulaufsicht durch das Abziehen von Schulräten für Zwecke der Qualitätsanalyse bei den Bezirksregierungen qualitativ erheblich geschwächt wird. d) Neuorganisation der Lehrerfortbildung Die Neuorganisation der Lehrerfortbildung sieht die Bildung von sog. Kompetenzteams vor. Das sind Moderatoren/Moderatorinnen aller Schulformen – ergänzt um die bereits bestehenden eteams (Berater der Schulen i. S. Neue Technologien). Die Koordination der Kompetenzteams soll auf Schulamtsebene erfolgen. Seitens des Schulministeriums heißt es, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Arbeitsplätze und auch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in den Schulämtern erforderlich sei. Diese Aussage wird in den nächsten Monaten jedoch noch Gegenstand intensiver Erörterungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Schulministerium sein. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)