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Beschlussvorlage GB (Rettungsbedarfsplan 2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Rettungsbedarfsplan 2007) Beschlussvorlage GB (Rettungsbedarfsplan 2007)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 293/2007 31.01.2007 Az.: 38/5 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 06.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 Rettungsbedarfsplan 2007 Sachbearbeiter/in: Hr. Crespin Tel.: 210 Abt.: 38 X Die Vorlage berührt den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Zur bedarfsgerechten flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung im Kreis Euskirchen mit den Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes stimmt der Kreistag den notwendigen Maßnahmen gemäß dem Entwurf des Rettungsbedarfsplanes 2007 zu. Begründung: Gemäß Rettungsgesetz NRW haben die Kreise Bedarfspläne aufzustellen. In diesen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die technische Ausstattung des Rettungsdienstes festzulegen. Der Rettungsbedarfsplan ist die Grundlage für die organisatorischen, personellen und finanziellen Maßnahmen im Rettungsdienst. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes am 07.02.2007 den Hilfsorganisationen zugeleitet. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge erfolgten nicht. Der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 10.02.2007 in der Zeit vom 13.02.2007 bis 23.02.2007 zur Einsichtnahme und ggf. Stellungsnahme für Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen ausgelegt. Eine Einsichtnahme durch Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen erfolgte nicht. Mit Datum 16.02.2007 wurde der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes der Kommunalen Gesundheitskonferenz zugeleitet. Diese wird auf der nächsten, zurzeit noch nicht terminierten Sitzung, den Entwurf erörtern. Im Erörterungsgespräch mit den zu beteiligenden Kostenträgern (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) am 08.02.2007 in Euskirchen konnte Einvernehmen erzielt werden. Gegenüber den Krankenkassen zu ergänzende Statistiken und Informationen wurden diesen mit Datum 20.02.2007 abschließend zugestellt. Der Rettungsbedarfsplan führt zu einer Erhöhung der im Haushalt aufgeführten Personalausgaben. Durch die Gebührenerhöhung im Rahmen der neuen Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen werden diese Mehrausgaben aufgefangen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)