Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 293/2007
31.01.2007
Az.: 38/5
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
06.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
Rettungsbedarfsplan 2007
Sachbearbeiter/in: Hr. Crespin
Tel.: 210
Abt.: 38
X Die Vorlage berührt den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Zur bedarfsgerechten flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung im Kreis Euskirchen mit den
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes stimmt der Kreistag den notwendigen
Maßnahmen gemäß dem Entwurf des Rettungsbedarfsplanes 2007 zu.
Begründung:
Gemäß Rettungsgesetz NRW haben die Kreise Bedarfspläne aufzustellen. In diesen sind
insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen
Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die technische Ausstattung des
Rettungsdienstes festzulegen. Der Rettungsbedarfsplan ist die Grundlage für die organisatorischen,
personellen und finanziellen Maßnahmen im Rettungsdienst.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes am 07.02.2007
den Hilfsorganisationen zugeleitet. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge erfolgten nicht.
Der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 10.02.2007 in
der Zeit vom 13.02.2007 bis 23.02.2007 zur Einsichtnahme und ggf. Stellungsnahme für Anbieter
rettungsdienstlicher Leistungen ausgelegt. Eine Einsichtnahme durch Anbieter rettungsdienstlicher
Leistungen erfolgte nicht.
Mit Datum 16.02.2007 wurde der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes der Kommunalen
Gesundheitskonferenz zugeleitet. Diese wird auf der nächsten, zurzeit noch nicht terminierten
Sitzung, den Entwurf erörtern.
Im Erörterungsgespräch mit den zu beteiligenden Kostenträgern (Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften) am 08.02.2007 in Euskirchen konnte Einvernehmen erzielt werden.
Gegenüber den Krankenkassen zu ergänzende Statistiken und Informationen wurden diesen mit
Datum 20.02.2007 abschließend zugestellt.
Der Rettungsbedarfsplan führt zu einer Erhöhung der im Haushalt aufgeführten Personalausgaben.
Durch die Gebührenerhöhung im Rahmen der neuen Gebührensatzung für den Rettungsdienst des
Kreises Euskirchen werden diese Mehrausgaben aufgefangen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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