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Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 4 / V 258/2006 Datum: 14.12.2006 Az.: 20/He Abteilung: 20 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW Sachverhalt: Die Stadt Euskirchen hat mit Schreiben vom 13.12.2006 Stellung zum Entwurf des Kreishaushaltes genommen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Am Beschlussvorschlag wird aus Sicht der Verwaltung festgehalten. Die Begründung lässt sich wie folgt ergänzen: Zur Frage der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist auszuführen, dass selbstredend sämtliche rechtlich einwandfreien Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um die Zahllast so niedrig wie möglich zu halten. Die konkreten Details wurden den Städten und Gemeinden in der Beiratssitzung am 14.12.2006 ausführlich erläutert. Zur Frage des Schlüssels, nach dem die Aufwendungen für den Nationalpark-Shuttle verteilt werden, ist zu bemerken, dass die Abwägung zwischen den Interessenlagen unter Berücksichtigung der Schnittmengen überregionales/örtliches Interesse ergeben hat, dass eine Verteilung nach GFG-Umlagegrundlagen sachgerecht ist. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)