Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 7 / V 262/2006
Datum: 07.12.2006
Az.: 20
Abteilung: 20
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008
2. Veränderungsliste:
Mit anliegender 2. Veränderungsliste werden die Änderungen in den Haushalt 2007 / 2008
eingearbeitet, die sich seit Erstellung der 1. Veränderungsliste ergeben haben.
Schwerpunkt der 2. Veränderungsliste ist die Veranschlagung des Betriebs gewerblicher Art
aufgrund der beschlossenen Umwandlung der KVE in einen BgA. Die weiteren Änderungen
ergeben sich aus den Erläuterungen in den Anlagen.
Zur Haushaltssatzung ist auszuführen, dass VHS-Umlage und ÖPNV-Umlage an die veränderten
bzw. ermittelten Zahlen angepasst wurden. Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage wurde
infolge der mit der 2. Modellrechnung zum GFG mitgeteilten geänderten Umlagegrundlagen
angepasst. Die Umlagegrundlagen betragen nach dieser 2. Modellrechnung für 2007 170.336.480
€, so dass sich bei einer Kreisumlage von 87 Mio. € ein Hebesatz von 51,08% ergibt. Mittlerweile
liegt der Orientierungsdatenerlass vom 27.10.2006 vor. Dieser rechtfertigt die Annahme, dass die
Umlagegrundlagen 2008 nicht signifikant sinken werden (was bei der Erstellung des
Haushaltsentwurfs mangels Anhaltspunkten noch angenommen wurde). Dementsprechend wird
für 2008 von einer gleichbleibenden Höhe der Umlagegrundlagen ausgegangen, was ebenfalls zu
einer Festsetzung des Hebesatzes von 51,08% in 2008 führt.
Dem Kreistag wird vorgeschlagen, die 1. und 2. Veränderungsliste bei der Beschlussfassung über
den Haushalt zu berücksichtigen und die Haushaltssatzung gemäß Anlage 5 zu Z 7 / V 262/2006
zu beschließen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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