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Dringlichkeitsentscheidung GB (Haushalt 2006 hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Haushalt 2006
hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe -) Dringlichkeitsentscheidung GB (Haushalt 2006
hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe -)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 59/2006 16.11.2006 Az.: 51/430-90/Fir. Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Haushalt 2006 hier: überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 624 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Produkt: Kreiskämmerer Produkt: um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe - bis zu einer Höhe von 800.000 € zu. Seite - 2 Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2006 ist festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes im Verwaltungshaushalt um mehr als 250.000 € erheblich ist. Der Budgetansatz 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe - wurde trotz des bekannten voraussichtlichen Jahresergebnisses für das Jahr 2005 in Höhe von 11,765 Mio. € im Hinblick auf die Kreisumlage und in der Erwartung auf geringere Fallzahlen auf 10,789 Mio. € abgesenkt. Nach der Hochrechnung auf der Grundlage des III. Quartals 2006 ist lediglich eine Unterschreitung des Jahresergebnisses 2005 um 200.000 € zu erwarten. Insofern wird der Budgetansatz 2006 um voraussichtlich 800.000 € überschritten werden. Da eine Deckung im Gesamtbudget 300 510 – Jugendhilfe – nicht möglich ist, wird vorgeschlagen, einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 800.000 € zuzustimmen. Die überplanmäßige Ausgabe begründet sich auf einer Erhöhung des Zuschussbedarfes im ambulanten Bereich um ca. 85.000 € sowie im stationären Bereich um ca. 715.000 €. Bezüglich der Erhöhung im stationären Bereich ist allerdings anzumerken, dass in insgesamt 15 Fällen (Heimerziehung, Eingliederungshilfe) zwar ein Zuständigkeitswechsel eingetreten ist, die nunmehr zuständigen Stellen (Jugendämter, Landschaftsverband Rheinland) die Fallübergaben aber sehr schleppend bearbeiten bzw. bewusst verzögern. Gemäß § 86 c SGB VIII ist der Kreis verpflichtet, diese Fälle bis zur Fallübergabe fortzuführen. Dies allein führt zu einer Erhöhung der Ausgaben in Höhe von 540.000 €. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da – vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Kreistag – Auszahlungen vor dem 21.12.2006 nicht möglich sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 800.000 € im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zuzustimmen. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke I. V. gez. Poth Landrat gez. Troschke (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)