Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 59/2006
16.11.2006
Az.: 51/430-90/Fir.
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.11.2006
Kreisausschuss
29.11.2006
Kreistag
20.12.2006
Haushalt 2006
hier: überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 624
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Produkt:
Kreiskämmerer
Produkt:
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83
Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe - bis zu einer Höhe
von 800.000 € zu.
Seite - 2 Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2006 ist
festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes im Verwaltungshaushalt um mehr als
250.000 € erheblich ist.
Der Budgetansatz 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe - wurde trotz des bekannten voraussichtlichen Jahresergebnisses für das Jahr 2005 in Höhe von 11,765 Mio. € im Hinblick auf die
Kreisumlage und in der Erwartung auf geringere Fallzahlen auf 10,789 Mio. € abgesenkt.
Nach der Hochrechnung auf der Grundlage des III. Quartals 2006 ist lediglich eine Unterschreitung des Jahresergebnisses 2005 um 200.000 € zu erwarten.
Insofern wird der Budgetansatz 2006 um voraussichtlich 800.000 € überschritten werden.
Da eine Deckung im Gesamtbudget 300 510 – Jugendhilfe – nicht möglich ist, wird vorgeschlagen,
einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 800.000 € zuzustimmen.
Die überplanmäßige Ausgabe begründet sich auf einer Erhöhung des Zuschussbedarfes im ambulanten Bereich um ca. 85.000 € sowie im stationären Bereich um ca. 715.000 €.
Bezüglich der Erhöhung im stationären Bereich ist allerdings anzumerken, dass in insgesamt
15 Fällen (Heimerziehung, Eingliederungshilfe) zwar ein Zuständigkeitswechsel eingetreten ist, die
nunmehr zuständigen Stellen (Jugendämter, Landschaftsverband Rheinland) die Fallübergaben
aber sehr schleppend bearbeiten bzw. bewusst verzögern. Gemäß § 86 c SGB VIII ist der Kreis
verpflichtet, diese Fälle bis zur Fallübergabe fortzuführen.
Dies allein führt zu einer Erhöhung der Ausgaben in Höhe von 540.000 €.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da – vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Kreistag – Auszahlungen vor dem 21.12.2006
nicht möglich sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den überplanmäßigen Ausgaben in
Höhe von bis zu 800.000 € im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zuzustimmen.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
I. V. gez. Poth
Landrat
gez. Troschke
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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