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Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 319/alt 07.02.2001 Az.: 10.1 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 07.02.2001 Kreisausschuss 14.02.2001 Kreistag 14.03.2001 Kreisausschuss 27.06.2001 Kreistag 27.06.2001 Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 20.06.2001 Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Adams/Herr Poth Tel.: 15 327/15 317 Abt.: 10.3/10.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.:1.020.9504.9 (aus Haushaltsresten 2000) Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um DM DM Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) die Realisierung eines Anbaus an das Kreishaus Jülicher Ring zur Unterbringung der Bediensteten der Verwaltungsnebenstellen Euskirchen (Keltenring und Am Schwalbenberg) und Schleiden b) die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein kreisumlageneutrales Realisierungskonzept zu entwerfen Seite - 2 c) die bei Haushaltsstelle 1.020.9504.9 bereitstehenden Mittel für die bürgerorientierte Anpassung der Bereiche Foyer und Straßenverkehr (Kreishaus) für notwendige Planungsaufträge zu entsperren d) die Begleitung des Projektes durch die Fraktionsvorsitzendenkonferenz. Begründung: Ziel ist, die Kreisverwaltung zu einem Dienstleistungszentrum, das sich am Leitbild der Bürgerund Kundenfreundlichkeit orientiert, weiterzuentwickeln. Hierzu gehört u.a., dem Kunden der Kreisverwaltung, also den Bürgerinnen und Bürgern, eine Verwaltung der kurzen Wege zu bieten. Voraussetzung hierzu ist die Unterbringung aller Dienststellen der Kreisverwaltung unter einem Dach. Der Kunde „Bürger“ soll alle Verwaltungsdienstgeschäfte an einer Anlaufstelle erledigen können. Hierzu bietet sich das Kreishaus Euskirchen an. Am Standort des Hauptgebäudes der Kreisverwaltung sind die Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Kreishauses gegeben. Der Kreis ist im Besitz der erforderlichen Grundstücksflächen . Die Überlegungen der Verwaltung waren des weiteren davon geleitet, dass die Raumsituation in den bisherigen Verwaltungsgebäuden teilweise unzureichend ist. Insbesondere sind zu nennen: - Beanstandung der Raumsituation im Ausländerbereich durch das Gemeindeprüfungsamt Raumsituation in Straßenverkehrsamt und Kasse Umgestaltung des Eingangsbereiches zu einer „Bürgerservicestelle“ Überbelegungen in verschiedenen Organisationseinheiten Diverse Arbeitschutz- und Brandschutzmängel. Hinzu kommt mittelfristig ein erheblicher Bedarf an Renovierungsinvestitionen in den Nebengebäuden. Auf der Basis eines Raumprogramms ist von einer Kapazität des Anbaus für ca. 180 Arbeitsplätze auszugehen. Insbesondere unter Betrachtung der Punkte - Einsatz der Informations- und Telekommunikationstechnik - Energie- und Bauunterhaltungskosten - Stellenreduzierungen durch Ausnutzung von Synergieeffekten wird ein Einsparungspotential in Höhe von ca. 500.000 DM erwartet. Eine Teilfinanzierung des Kreishausanbaus durch Einsatz von Veräußerungserlösen der dann nicht mehr benötigten Verwaltungsnebenstellen ist eingeplant. Erste Kostenvergleichsberechnungen der Verwaltung belegen, dass die Zentralisierung der Kreisverwaltungdienststellen betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Das Projekt ist den Fraktionsvorsitzenden am 5.2.2001 vorgestellt worden und zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Weitere Einzelheiten werden im Fachausschuß mündlich vorgetragen. Seite - 3 - Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)