Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 51/2002
17.07.2002
Az.: GB IV/66.2/641-07/3-51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
16.09.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Umstufung der L 11 und der K 51 in Euskirchen-Flamersheim
Sachbearbeiter/in: Herr Witt
Tel.: 15-219
Abt.: 66.2
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem vom Landesbetrieb Straßen NRW mit Schreiben vom 04.07.2002 vorgeschlagenen Umstufungskonzept im Bereich der Ortsdurchfahrt Euskirchen-Flamersheim zu und
erteilt sein Einvernehmen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StrWG NW zur Aufstufung der Kreisstraße 51
als Landesstraße, für den Bereich von Km 0,000 bis Km 0,584.
Seite - 2 -
Begründung:
Der Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen hat auf Wunsch der Stadt Euskirchen
das in der Anlage beigefügte Umstufungskonzept für die Ortslage Euskirchen-Flamersheim erarbeitet.
Bei der vorgeschlagenen Neuordnung des Straßennetzes wird u.a. die Aufstufung der Kreisstraße
51 für den Bereich von Km 0,000 bis Km 0,584 als Landesstraße ausgewiesen. Bei gleichzeitiger
Abstufung der L 11 im Bereich der Ortsdurchfahrt Flamersheim ist somit die erforderliche Netzanbindung der L 11 an die L 210 gegeben.
Das vorgelegte Konzept ist insgesamt schlüssig und bietet der Stadt Euskirchen die Möglichkeit,
mittels verkehrslenkender Maßnahmen die Hauptverkehrsströme um die Ortslage Flamersheim zu
führen.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen dem Umstufungskonzept zuzustimmen und das
Einvernehmen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StrWG NW zu erteilen.
Anlagen
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)