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Beschlussvorlage GB (Umstufung der L 11 und der K 51 in Euskirchen-Flamersheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Umstufung der L 11 und der K 51 in Euskirchen-Flamersheim) Beschlussvorlage GB (Umstufung der L 11 und der K 51 in Euskirchen-Flamersheim)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 51/2002 17.07.2002 Az.: GB IV/66.2/641-07/3-51 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 16.09.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Umstufung der L 11 und der K 51 in Euskirchen-Flamersheim Sachbearbeiter/in: Herr Witt Tel.: 15-219 Abt.: 66.2 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem vom Landesbetrieb Straßen NRW mit Schreiben vom 04.07.2002 vorgeschlagenen Umstufungskonzept im Bereich der Ortsdurchfahrt Euskirchen-Flamersheim zu und erteilt sein Einvernehmen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StrWG NW zur Aufstufung der Kreisstraße 51 als Landesstraße, für den Bereich von Km 0,000 bis Km 0,584. Seite - 2 - Begründung: Der Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen hat auf Wunsch der Stadt Euskirchen das in der Anlage beigefügte Umstufungskonzept für die Ortslage Euskirchen-Flamersheim erarbeitet. Bei der vorgeschlagenen Neuordnung des Straßennetzes wird u.a. die Aufstufung der Kreisstraße 51 für den Bereich von Km 0,000 bis Km 0,584 als Landesstraße ausgewiesen. Bei gleichzeitiger Abstufung der L 11 im Bereich der Ortsdurchfahrt Flamersheim ist somit die erforderliche Netzanbindung der L 11 an die L 210 gegeben. Das vorgelegte Konzept ist insgesamt schlüssig und bietet der Stadt Euskirchen die Möglichkeit, mittels verkehrslenkender Maßnahmen die Hauptverkehrsströme um die Ortslage Flamersheim zu führen. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen dem Umstufungskonzept zuzustimmen und das Einvernehmen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StrWG NW zu erteilen. Anlagen Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)