Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 50/2002
17.07.2002
Az.: 60.3/LP
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
04.09.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Landschaftsplan Schleiden
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des vereinfachten
Änderungsverfahrens
b) Satzungsbeschluss
Sachbearbeiter/in: Herr Persch/Frau Kratzke Tel.: 320/537
x
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a) Nach Prüfung der im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen
beschließt
der
Kreistag
entsprechend
der
Stellungnahmen
und
Beschlussvorschläge der Verwaltung auf Grundlage der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
b) Gemäß § 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und Entwicklung der
Landschaft (LG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Kreistag die Änderung des
Landschaftsplanes Schleiden unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 grau hinterlegten
Änderungen.
Seite - 2 Begründung:
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
Mit Beschluss vom 31.07.2001 hatte der Kreistag auf der Grundlage von § 29 Abs. 2
Landschaftsgesetz NW (LG NW) die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens zum
LP Schleiden (Naturschutzgebiete: Ziffern 2.1.1-1, -17,-18) unter Berücksichtigung eines Entwurfs
zur Änderung der textlichen Festsetzungen sowie der Erläuterungsberichte zu den o.a.
Naturschutzgebieten beschlossen.
Dieser Entwurf wurde den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke sowie den
von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange mit der Möglichkeit zur
Stellungnahme übersandt.
Ein Eigentümer sowie drei Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen vorgebracht. Die
eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß der gesetzlichen Vorschriften als Anregungen und
Bedenken zu behandeln, also zu prüfen. Nicht berücksichtigte Bedenken und Anregungen müssen
darüber hinaus mit einer Stellungnahme der Verwaltung der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung vorgelegt werden.
Anlage 1 gibt Auskunft über die eingegangenen Stellungnahmen, verbunden mit der
Stellungnahme der Verwaltung und der Beschlussempfehlung. Anlage 2 enthält den
Änderungstext (grau hinerlegt), in dem die laut Stellungnahme der Verwaltung vorgeschlagenen
Änderungen bereits berücksichtigt sind.
b) Der geänderte Landschaftsplan ist gemäß § 16 Abs. 2 LGNW als Satzung zu beschließen.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)