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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Schleiden a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Schleiden
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Schleiden
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens
b) Satzungsbeschluss)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 50/2002 17.07.2002 Az.: 60.3/LP X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 04.09.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Landschaftsplan Schleiden a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens b) Satzungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Herr Persch/Frau Kratzke Tel.: 320/537 x Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Nach Prüfung der im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Kreistag entsprechend der Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung auf Grundlage der Anlage 1 zu dieser Vorlage. b) Gemäß § 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Kreistag die Änderung des Landschaftsplanes Schleiden unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 grau hinterlegten Änderungen. Seite - 2 Begründung: a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen Mit Beschluss vom 31.07.2001 hatte der Kreistag auf der Grundlage von § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NW (LG NW) die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens zum LP Schleiden (Naturschutzgebiete: Ziffern 2.1.1-1, -17,-18) unter Berücksichtigung eines Entwurfs zur Änderung der textlichen Festsetzungen sowie der Erläuterungsberichte zu den o.a. Naturschutzgebieten beschlossen. Dieser Entwurf wurde den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke sowie den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Ein Eigentümer sowie drei Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß der gesetzlichen Vorschriften als Anregungen und Bedenken zu behandeln, also zu prüfen. Nicht berücksichtigte Bedenken und Anregungen müssen darüber hinaus mit einer Stellungnahme der Verwaltung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden. Anlage 1 gibt Auskunft über die eingegangenen Stellungnahmen, verbunden mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Beschlussempfehlung. Anlage 2 enthält den Änderungstext (grau hinerlegt), in dem die laut Stellungnahme der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen bereits berücksichtigt sind. b) Der geänderte Landschaftsplan ist gemäß § 16 Abs. 2 LGNW als Satzung zu beschließen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)