Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan (NVP) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg a) Vorstellung des Entwurfs durch Herrn Dr. Reinkober (VRS-GmbH) b) Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan (NVP) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg
a) Vorstellung des Entwurfs durch Herrn Dr. Reinkober (VRS-GmbH)
b) Stellungnahme des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan (NVP) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg
a) Vorstellung des Entwurfs durch Herrn Dr. Reinkober (VRS-GmbH)
b) Stellungnahme des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan (NVP) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg
a) Vorstellung des Entwurfs durch Herrn Dr. Reinkober (VRS-GmbH)
b) Stellungnahme des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan (NVP) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg
a) Vorstellung des Entwurfs durch Herrn Dr. Reinkober (VRS-GmbH)
b) Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 48/2002 17.07.2002 Az.: 60.13/NVP-Entw. VRS X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 04.09.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Nahverkehrsplan (NVP) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg a) Vorstellung des Entwurfs durch Herrn Dr. Reinkober (VRS-GmbH) b) Stellungnahme des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplan SPNV des VRS zur Kenntnis und beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Anregungen 1 bis 3 als Stellungnahme des Kreises Euskirchen der VRS-GmbH mitzuteilen. Begründung: Verfahren Seite - 2 - Der Zweckverband VRS ist nach dem Regionalisierungsgesetz des Landes NW (RegG NW) als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verpflichtet, einen regionalen Nahverkehrsplan (NVP) für den SPNV im Kooperationsraum Rhein-Sieg aufzustellen. Der erste NVP SPNV wurde im Dezember 1997 durch die Zweckverbandsversammlung VRS verabschiedet. Die für das Jahr 2002 anstehende Überprüfung der Inhalte ergab, dass viele der darin enthaltenen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Andere, mit aufwändigen Änderungen in der Infrastruktur verbundene Vorhaben bedurften dagegen eines längeren Umsetzungszeitraumes, so dass eine Fortschreibung des NVP beschlossen wurde. Gemäß § 9 Abs. 1 RegG NW erfolgt die Aufstellung des NVP im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften, also den Kreisen und kreisfreien Städten im VRS. Im Hinblick auf einen einheitlichen ÖPNV hat der VRS zudem die „Stadtbusstädte“, die i.S.d. RegG NW freiwillige Aufgabenträger sind (z.B. Stadt Euskirchen), gesondert beteiligt. Den hiernach beteiligten Stellen wurde seitens des VRS eine Frist bis 04.10.2002 eingeräumt, um etwaige Anmerkungen und Stellungnahmen einzubringen. Die Beschlussfassung des NVP 2002 soll in der Zweckverbandsversammlung VRS am 06.12.2002 erfolgen. Eine Einhaltung dieser Frist durch den Kreis Euskirchen ist möglich bei Beschlussempfehlung des Fachausschusses am 04.09.2002 und Beschluss des Kreistages am 18.09.2002. Mit Schreiben von 07. August 2002 wurde der Kreisverkehrsgesellschaft (KVE) und den kreisangehörigen Kommunen (mit Ausnahme der Stadt Euskirchen, da diese vom VRS gesondert beteiligt wird) eine Kopie des Entwurfs NVP VRS übersandt, mit der Bitte, eventuelle Anregungen und/oder Bedenken bis 30. August bzw. 03. September 2002 mitzuteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt vorliegende Stellungnahmen werden in einer Tischvorlage zusammengefasst, so dass eine Berücksichtigung bei der Beschlussempfehlung des Fachausschusses möglich ist. Den Kreistagsfraktionen wurde jeweils ein Exemplar des o.a. Entwurfs zur Verfügung gestellt. Anliegend sind daher nur die Kurzfassung (Anlage 1a), Auszüge aus dem Planungskonzept (Anlage 1b) und dem Zielkonzept (Anlage 1c) sowie Ausführungen zu Anschlussinformationssystemen (Anlage 1d) beigefügt. Entwurfserstellung Im Rahmen der Entwurfserstellung wurde der Kreis Euskirchen bereits im Frühjahr 2002 aufgefordert, Planungen, die Berücksichtigung im NVP finden sollen, mitzuteilen. Folgende planungsrelevante Inhalte wurden daraufhin gemeldet: - Weiterentwicklung des Fahrangebotes auf der Eifelstrecke Köln – Euskirchen – Trier hier: Verwirklichung des von der VRS-GmbH erarbeiteten Fahrplankonzeptes für die Eifelstrecke (s. Z 1/A 487/488). - Schienenstrecke Euskirchen – Bad Münstereifel hier: Aufnahme der Maßnahmepakete mit dem Ziel der Umsetzung (aus dem Gutachten zur RB 23) - Anschlusssicherung SPNV/ÖPNV hier: Aufnahme von Schienenstrecken im Kreis Euskirchen in entsprechende Projekte Zielfestsetzung des Zweckverbandes Laut Beschluss der Verbandsversammlung waren bei der Fortschreibung des NVP u.a. folgende Festlegungen zu berücksichtigen: „1. Basis ist das finanziell gesicherte Status-Quo-Angebot aus dem Fahrplanjahr 1993/1994, ergänzt um vertraglich vereinbarte und finanzierte Leistungsausweitungen („Dieselstreckenvertrag“, „Durchführungsvertag S 13 Köln – Düren“ und „Verkehrsvertrag S 12-/S 13 Flughafenanbindung“) sowie weitere Ausweitungen wie der Integrale Taktfahrplan (ITF) des Seite - 3 Landes einschließlich seiner Fortentwicklung und das Angebot NachtExpressPlus, solange diese landesseitig finanziert werden. 2. Darüber hinaus gehende Maßnahmen werden in den regionalen NVP aufgenommen, sofern diese veranlassergerecht finanziert werden und die Finanzierung nach dem differenzierten Umlageverfahren sichergestellt ist.“ Planungskonzept Bei der Darstellung des Planungskonzeptes wird unterschieden zwischen dem kurz- bis mittelfristigen Maßnahmekonzept und der langfristigen Verfolgung von Zielkonzepten: Seitens des Kreises Euskirchen wurde für die gemeldeten Maßnahmen eine landesseitige Finanzierung gefordert und keine veranlassergerechte durch den Kreis Euskirchen. Eine Aufnahme von Maßnahmen in das Planungskonzept aufgrund des Punktes 2 kam daher nicht in Betracht. Von Punkt 1 werden jedoch Teile der vom Kreis Euskirchen gemeldeten o.a. Maßnahmen erfasst. Es handelt sich um diejenigen, die im Rahmen der ersten Stufe des ITF 2, also als kurzfristige Maßnahmen zum 15.12.2002 (Anlage 1b) realisiert werden sollen. Bezogen auf den Kreis Euskirchen ist dies der letzte Unterpunkt „Ergänzung im Abendverkehr auf der Strecke Köln – Gerolstein“. Eine Konkretisierung, um welche Ergänzungen es sich handelt, erfolgt im Rahmen des Entwurfs nicht. Diese ergibt sich aber aus aktuellen Informationen des VRS zum SPNV-Fahrplan 2003 (Einzelheiten s. TOP 5, Info 24/2002). Der dem zugrunde liegende ITF 2 –Entwurf weist für den Kreis Euskirchen konkret folgende Verbesserungen aus: „Mit Inkrafttreten der ersten Stufe des ITF 2 zum 15.12. 2002 wird eine tägliche Spätverbindung von Köln (ab 22:11) bis nach Gerolstein (Ankunft gegen Mitternacht) eingerichtet. Die bisher nur an Wochenenden bestehende Spätfahrt um 0:11 ab Köln nach Euskirchen (an 0:52) wird nunmehr zu einem täglichen Fahrtangebot ausgedehnt“ Seitens des VRS wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die landesseitige Finanzierung des ITF 2 in Aussicht gestellt, aber derzeit noch nicht verbindlich geregelt ist. 1. Anregung zum Entwurf NVP: Der Unterpunkt „Ergänzung im Abendverkehr auf der Strecke Köln – Gerolstein“ sollte um den Hinweis ergänzt werden, „... entsprechend der Fahrplanentwürfe SPNV-Fahrplan 2003 auf Basis des aktuellen Planungsstandes – Stand 27.06.2002)“. Daneben sieht der o.a. SPNV-Fahrplanentwurf 2003 auch Ausweitungen auf der Strecke Bonn – Rheinbach – Euskirchen – Bad Münstereifel vor: „ Samstags wird das Angebot des 30 min-Taktes um eine Stunde, an den verkaufsoffenen langen Samstagen im Advent um 3 Stunden, bis zum Ladenschluss ausgedehnt. Das bisher im Abschnitt Euskirchen – Bad Münstereifel an Sonn- und Feiertagen nur alle 2 Stunden verfügbare Zugangebot wird zwischen ca. 12:00 und 18:00 zum 60-min-Takt verdichtet, sodass sich die Erreichbarkeit der Kurstadt Bad Münstereifel im Wochenendtagestourismus deutlich verbessert. Im Spätverkehr wird freitags und samstags eine neue Spätfahrt gegen 23:00 ab Euskirchen nach Bonn eingerichtet. Im Zusammenhang mit Angebotverbesserungen im Abendverkehr auf der Eifelstrecke werden neue tägliche Anschlussbeziehungen Bonn (ab 22:17) – Eifel und zurück (Bonn an 22:39) geschaffen“. Daher sollten die geplanten kurzfristigen Maßnahmen auf der Strecke Bonn – Rheinbach – Euskirchen – Bad Münstereifel ebenfalls im Planungskonzept des NVP SPNV beschrieben werden: Seite - 4 - 2. Anregung zum Entwurf NVP: Ergänzung eines Unterpunktes: „Ergänzungen im Wochenend- und Spätverkehr auf der Strecke Bonn – Rheinbach – Euskirchen – Bad Münstereifel entsprechend der Fahrplanentwürfe SPNVFahrplan 2003 auf Basis des aktuellen Planungsstandes – Stand 27.06.2002)“. Zielkonzeption Ein Großteil der übrigen vom Kreis Euskirchen gemeldeten o.a. Maßnahmen bzw. aus dem NVP des VRS von 1997 übernommenen Maßnahmen, ist in der Anlage 11 als „Zielkonzeption des SPNV im ZV VRS“ (Anlage 1c) aufgeführt. Inwieweit eine Realisierung der Maßnahmen möglich und sinnvoll sei, müsse durch vertiefende Untersuchungen (technisch, planerisch, betrieblich, wirtschaftlich und finanziell) geklärt werden. Mit Beschluss des NVP werde für diese Maßnahmen keine Bindung für einen späteren Ausbau eingegangen. Die Zusammenstellung der Maßnahmen dokumentiere lediglich, welche Ausbauoptionen sich der Zweckverband VRS für den zukünftigen Ausbau sichern möchte. Bei Maßnahme 11 (Ausbau Euskirchen – Bad Münstereifel) fehlt die in der Handlungsempfehlung des Gutachtens zur RB 23 empfohlene Ausweitung des Betriebsangebotes auf der RB 23 an Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Die im Rahmen des ITF 2 geplanten kurzfristigen Ausweitungen (s.o. Planungskonzept) entsprechen nur zum Teil den Empfehlungen des Gutachters. So ist nach dem ITF-2-Entwurf der Stundentakt an Sonn- und Feiertagen nicht lückenlos und die Ausweitung des Betriebszeitraumes an Werktagen nicht vorgesehen. 3. Anregung zum Entwurf NVP: Ergänzung der Anlage 11, Seite 8, Maßnahmepaket 1: Ausweitung des Angebotes auf der RB 23 an Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen (lt. Gutachten zur RB 23). Ausführungen zu Anschlussinformationssystemen enthält die Anlage 1d; eine kurzfristige Anwendung auf den SPNV-Strecken im Kreis Euskirchen ist danach nicht möglich. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)