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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 48/2002
17.07.2002
Az.: 60.13/NVP-Entw. VRS
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
04.09.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Nahverkehrsplan (NVP) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg
a) Vorstellung des Entwurfs durch Herrn Dr. Reinkober (VRS-GmbH)
b) Stellungnahme des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplan SPNV des VRS zur Kenntnis und
beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Anregungen 1 bis 3 als Stellungnahme des
Kreises Euskirchen der VRS-GmbH mitzuteilen.
Begründung:
Verfahren
Seite - 2 -
Der Zweckverband VRS ist nach dem Regionalisierungsgesetz des Landes NW (RegG NW) als
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verpflichtet, einen regionalen
Nahverkehrsplan (NVP) für den SPNV im Kooperationsraum Rhein-Sieg aufzustellen.
Der erste NVP SPNV wurde im Dezember 1997 durch die Zweckverbandsversammlung VRS
verabschiedet. Die für das Jahr 2002 anstehende Überprüfung der Inhalte ergab, dass viele der
darin enthaltenen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Andere, mit aufwändigen Änderungen in
der Infrastruktur verbundene Vorhaben bedurften dagegen eines längeren Umsetzungszeitraumes,
so dass eine Fortschreibung des NVP beschlossen wurde.
Gemäß § 9 Abs. 1 RegG NW erfolgt die Aufstellung des NVP im Benehmen mit den betroffenen
Gebietskörperschaften, also den Kreisen und kreisfreien Städten im VRS. Im Hinblick auf einen
einheitlichen ÖPNV hat der VRS zudem die „Stadtbusstädte“, die i.S.d. RegG NW freiwillige
Aufgabenträger sind (z.B. Stadt Euskirchen), gesondert beteiligt.
Den hiernach beteiligten Stellen wurde seitens des VRS eine Frist bis 04.10.2002 eingeräumt, um
etwaige Anmerkungen und Stellungnahmen einzubringen. Die Beschlussfassung des NVP 2002
soll in der Zweckverbandsversammlung VRS am 06.12.2002 erfolgen.
Eine Einhaltung dieser Frist durch den Kreis Euskirchen ist möglich bei Beschlussempfehlung des
Fachausschusses am 04.09.2002 und Beschluss des Kreistages am 18.09.2002.
Mit Schreiben von 07. August 2002 wurde der Kreisverkehrsgesellschaft (KVE) und den
kreisangehörigen Kommunen (mit Ausnahme der Stadt Euskirchen, da diese vom VRS gesondert
beteiligt wird) eine Kopie des Entwurfs NVP VRS übersandt, mit der Bitte, eventuelle Anregungen
und/oder Bedenken bis 30. August bzw. 03. September 2002 mitzuteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt
vorliegende Stellungnahmen werden in einer Tischvorlage zusammengefasst, so dass eine
Berücksichtigung bei der Beschlussempfehlung des Fachausschusses möglich ist.
Den Kreistagsfraktionen wurde jeweils ein Exemplar des o.a. Entwurfs zur Verfügung gestellt.
Anliegend sind daher nur die Kurzfassung (Anlage 1a), Auszüge aus dem Planungskonzept
(Anlage
1b)
und
dem
Zielkonzept
(Anlage
1c)
sowie
Ausführungen
zu
Anschlussinformationssystemen (Anlage 1d) beigefügt.
Entwurfserstellung
Im Rahmen der Entwurfserstellung wurde der Kreis Euskirchen bereits im Frühjahr 2002
aufgefordert, Planungen, die Berücksichtigung im NVP finden sollen, mitzuteilen. Folgende
planungsrelevante Inhalte wurden daraufhin gemeldet:
- Weiterentwicklung des Fahrangebotes auf der Eifelstrecke Köln – Euskirchen – Trier
hier: Verwirklichung des von der VRS-GmbH erarbeiteten Fahrplankonzeptes für die Eifelstrecke
(s. Z 1/A 487/488).
- Schienenstrecke Euskirchen – Bad Münstereifel
hier: Aufnahme der Maßnahmepakete mit dem Ziel der Umsetzung (aus dem Gutachten zur RB
23)
- Anschlusssicherung SPNV/ÖPNV
hier: Aufnahme von Schienenstrecken im Kreis Euskirchen in entsprechende Projekte
Zielfestsetzung des Zweckverbandes
Laut Beschluss der Verbandsversammlung waren bei der Fortschreibung des NVP u.a. folgende
Festlegungen zu berücksichtigen:
„1. Basis ist das finanziell gesicherte Status-Quo-Angebot aus dem Fahrplanjahr 1993/1994,
ergänzt
um
vertraglich
vereinbarte
und
finanzierte
Leistungsausweitungen
(„Dieselstreckenvertrag“, „Durchführungsvertag S 13 Köln – Düren“ und „Verkehrsvertrag S 12-/S
13 Flughafenanbindung“) sowie weitere Ausweitungen wie der Integrale Taktfahrplan (ITF) des
Seite - 3 Landes einschließlich seiner Fortentwicklung und das Angebot NachtExpressPlus, solange diese
landesseitig finanziert werden.
2. Darüber hinaus gehende Maßnahmen werden in den regionalen NVP aufgenommen, sofern
diese veranlassergerecht finanziert werden und die Finanzierung nach dem differenzierten
Umlageverfahren sichergestellt ist.“
Planungskonzept
Bei der Darstellung des Planungskonzeptes wird unterschieden zwischen dem kurz- bis
mittelfristigen Maßnahmekonzept und der langfristigen Verfolgung von Zielkonzepten:
Seitens des Kreises Euskirchen wurde für die gemeldeten Maßnahmen eine landesseitige
Finanzierung gefordert und keine veranlassergerechte durch den Kreis Euskirchen. Eine
Aufnahme von Maßnahmen in das Planungskonzept aufgrund des Punktes 2 kam daher nicht in
Betracht.
Von Punkt 1 werden jedoch Teile der vom Kreis Euskirchen gemeldeten o.a. Maßnahmen erfasst.
Es handelt sich um diejenigen, die im Rahmen der ersten Stufe des ITF 2, also als kurzfristige
Maßnahmen zum 15.12.2002 (Anlage 1b) realisiert werden sollen.
Bezogen auf den Kreis Euskirchen ist dies der letzte Unterpunkt „Ergänzung im Abendverkehr auf
der Strecke Köln – Gerolstein“.
Eine Konkretisierung, um welche Ergänzungen es sich handelt, erfolgt im Rahmen des Entwurfs
nicht. Diese ergibt sich aber aus aktuellen Informationen des VRS zum SPNV-Fahrplan 2003
(Einzelheiten s. TOP 5, Info 24/2002). Der dem zugrunde liegende ITF 2 –Entwurf weist für den
Kreis Euskirchen konkret folgende Verbesserungen aus:
„Mit Inkrafttreten der ersten Stufe des ITF 2 zum 15.12. 2002 wird eine tägliche Spätverbindung
von Köln (ab 22:11) bis nach Gerolstein (Ankunft gegen Mitternacht) eingerichtet.
Die bisher nur an Wochenenden bestehende Spätfahrt um 0:11 ab Köln nach Euskirchen (an 0:52)
wird nunmehr zu einem täglichen Fahrtangebot ausgedehnt“
Seitens des VRS wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die landesseitige
Finanzierung des ITF 2 in Aussicht gestellt, aber derzeit noch nicht verbindlich geregelt ist.
1. Anregung zum Entwurf NVP:
Der Unterpunkt „Ergänzung im Abendverkehr auf der Strecke Köln – Gerolstein“ sollte um den
Hinweis ergänzt werden, „... entsprechend der Fahrplanentwürfe SPNV-Fahrplan 2003 auf Basis
des aktuellen Planungsstandes – Stand 27.06.2002)“.
Daneben sieht der o.a. SPNV-Fahrplanentwurf 2003 auch Ausweitungen auf der Strecke Bonn –
Rheinbach – Euskirchen – Bad Münstereifel vor:
„ Samstags wird das Angebot des 30 min-Taktes um eine Stunde, an den verkaufsoffenen langen
Samstagen im Advent um 3 Stunden, bis zum Ladenschluss ausgedehnt.
Das bisher im Abschnitt Euskirchen – Bad Münstereifel an Sonn- und Feiertagen nur alle 2
Stunden verfügbare Zugangebot wird zwischen ca. 12:00 und 18:00 zum 60-min-Takt verdichtet,
sodass sich die Erreichbarkeit der Kurstadt Bad Münstereifel im Wochenendtagestourismus
deutlich verbessert. Im Spätverkehr wird freitags und samstags eine neue Spätfahrt gegen 23:00
ab Euskirchen nach Bonn eingerichtet. Im Zusammenhang mit Angebotverbesserungen im
Abendverkehr auf der Eifelstrecke werden neue tägliche Anschlussbeziehungen Bonn (ab 22:17) –
Eifel und zurück (Bonn an 22:39) geschaffen“.
Daher sollten die geplanten kurzfristigen Maßnahmen auf der Strecke Bonn – Rheinbach –
Euskirchen – Bad Münstereifel ebenfalls im Planungskonzept des NVP SPNV beschrieben
werden:
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2. Anregung zum Entwurf NVP:
Ergänzung eines Unterpunktes: „Ergänzungen im Wochenend- und Spätverkehr auf der Strecke
Bonn – Rheinbach – Euskirchen – Bad Münstereifel entsprechend der Fahrplanentwürfe SPNVFahrplan 2003 auf Basis des aktuellen Planungsstandes – Stand 27.06.2002)“.
Zielkonzeption
Ein Großteil der übrigen vom Kreis Euskirchen gemeldeten o.a. Maßnahmen bzw. aus dem NVP
des VRS von 1997 übernommenen Maßnahmen, ist in der Anlage 11 als „Zielkonzeption des
SPNV im ZV VRS“ (Anlage 1c) aufgeführt. Inwieweit eine Realisierung der Maßnahmen möglich
und sinnvoll sei, müsse durch vertiefende Untersuchungen (technisch, planerisch, betrieblich,
wirtschaftlich und finanziell) geklärt werden. Mit Beschluss des NVP werde für diese Maßnahmen
keine Bindung für einen späteren Ausbau eingegangen. Die Zusammenstellung der Maßnahmen
dokumentiere lediglich, welche Ausbauoptionen sich der Zweckverband VRS für den zukünftigen
Ausbau sichern möchte.
Bei Maßnahme 11 (Ausbau Euskirchen – Bad Münstereifel) fehlt die in der Handlungsempfehlung
des Gutachtens zur RB 23 empfohlene Ausweitung des Betriebsangebotes auf der RB 23 an
Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Die im Rahmen des ITF 2 geplanten kurzfristigen
Ausweitungen (s.o. Planungskonzept) entsprechen nur zum Teil den Empfehlungen des
Gutachters. So ist nach dem ITF-2-Entwurf der Stundentakt an Sonn- und Feiertagen nicht
lückenlos und die Ausweitung des Betriebszeitraumes an Werktagen nicht vorgesehen.
3. Anregung zum Entwurf NVP:
Ergänzung der Anlage 11, Seite 8, Maßnahmepaket 1: Ausweitung des Angebotes auf der RB 23
an Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen (lt. Gutachten zur RB 23).
Ausführungen zu Anschlussinformationssystemen enthält die Anlage 1d; eine kurzfristige
Anwendung auf den SPNV-Strecken im Kreis Euskirchen ist danach nicht möglich.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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