Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 61 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 51/434-12/He/Sn Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: X Jugendhilfeauschuss V 92/2002 10.10.2002 21.11.2002 Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Hermes Tel.: 617 Abt.: 51 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den als Anlage beigefügten Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen. Seite - 2 Begründung: Als Anlage ist der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.08.2002 bis 01.08.2004 beigefügt. Der Kindergartenbedarfsplan wird landesweit auf der Basis von drei Kernjahrgängen, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrganges, fortgeschrieben. Nachfolgend wird aus Sicht der Verwaltung zur Bedarfsentwicklung, bezogen auf den im Bedarfsplan ausgewiesenen Zeitraum, Stellung genommen. Stadt Bad Münstereifel Zum Kindergartenjahr 2002/2003 sind im gesamten Stadtbereich ausreichend Kindergartenplätze vorhanden. In den Wohnbereichen 2 (Iversheim) und 3 (Kernstadt) ergibt sich rechnerisch durch den Rückgang der Geburtenrate gem. Kindergartenbedarfsplan eine Überversorgung von jeweils einer Gruppe. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten beiden Kindergartenjahren deutlich fortsetzen. Stadt Mechernich Im gesamten Stadtbereich Mechernich fehlen zum 01.08.2002 ca.110 Plätze. In diesen Fehlplätzen ist bereits die zum 01.12.2002 in Betrieb gehende zweite Gruppe in Mechernich – Nord berücksichtigt. In den nächsten Jahren wird sich in den meisten Wohnbereichen innerhalb des Stadtgebietes der Fehlbedarf reduzieren. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die beiden Angebotskindergärten in Mech.–Lessenich (Waldorfkindergarten) und die Tageseinrichtung der Kreiskrankenhaus GmbH. nicht berücksichtigt. Von den zur Verfügung stehenden Plätzen in beiden Einrichtungen sind ca. 30 Kinder aus dem Stadtgebiet. Stadt Euskirchen Der Kindergartenbedarfsplan für die Stadt Euskirchen wird auf der Basis von 95 % der drei Kernjahre, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs, fortgeschrieben. (In den übrigen Städten und Gemeinden wird der Bedarfsplan auf der Basis von 90 % der drei Kernjahre fortgeschrieben). Rechn. ergibt sich der größte Fehlbedarf an Plätzen derzeit in der Kernstadt und im Wohnbereich Stotzheim. In der Kernstadt sind derzeit in zwei Einrichtungen noch freie Plätze vorhanden. Für einzelne städt. Einrichtungen wurden Gruppenüberschreitungen beantragt. Kinder aus dem Wohnbereich Stotzheim müssten im Bedarfsfall auf freie Plätze in benachbarten Wohnbereichen ausweichen. Stadt Schleiden Im Stadtbereich Schleiden stehen ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung. Seite - 3 In Einzelfällen haben die Träger sich bereit erklärt, zusätzlichem Bedarf durch Gruppenüberschreitungen abzuhelfen. In den nächsten Jahren wird in einigen Wohnbereichen, bedingt durch zurückgehende Kinderzahlen, ein Überhang an Plätzen entstehen (Gemünd, Dreiborn und Harperscheid). Stadt Zülpich Im gesamten Stadtgebiet ist die Versorgung mit Kindergartenplätzen ausreichend. Im Wohnbereich 11 (Wichterich) besteht jedoch auf Grund neuer Baugebiete erheblicher Bedarf im Wohnbereich. Vielfach sind die Eltern nicht bereit, ihre dreijährigen Kinder in benachbarte Wohnbereiche zu bringen. Gemeinde Dahlem Im Gemeindebereich ist die Versorgung mit Kindergartenplätzen ausreichend. Gemeinde Blankenheim Im Gemeindebereich ist die Versorgung mit Kindergartenplätzen ausreichend. Gemeinde Hellenthal Im Gemeindegebiet sind derzeit alle Plätze belegt. Für das Kindergartenjahr 2003 zeichnet sich schon jetzt ab, dass auf Grund der vorliegenden Anmeldungen nur durch erhebliche Gruppenüberschreitungen dem Bedarf abgeholfen werden kann. Gemeinde Kall Im Gemeindegebiet fehlen rechn. ca. 20 Kindergartenplätze. Derzeit sind in einzelnen Einrichtungen noch freie Plätze vorhanden. Im kommenden Kindergartenjahr wird sich die Situation weiter verbessern. Gemeinde Nettersheim Im Gemeindegebiet ist derzeit die Versorgung mit Kindergartenplätzen ausreichen. Bereits zum nächsten Kindergartenjahr wird es im Gemeindegebiet zu einer Überversorgung mit ca. 25 Plätzen kommen. Gemeinde Weilerswist Im gesamten Gemeindebereich fehlen zum 01.08.2002 ca. 50 Kindergartenplätze. Seite - 4 Diese Plätze fehlen besonders im Wohnbereich 6 (Metternich). Zwischenzeitlich liegt der Bewilligungsbescheid des Landschaftsverbandes zur Schaffung einer zweigruppigen Tageseinrichtung in Metternich vor. Anlagen i. V.: gez. Dr. Metz Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)