Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 89/2002
05.09.2002
Az.: 20/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
18.09.2002
Standardabbau Landschaftsverband Rheinland
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss nimmt die Stellungnahme des Landkreistages Nordrhein-Westfalen vom
03.06.2002 sowie die seitens des Landkreistages und des Städtetages am 29.07.2002 verfassten
Leitlinien zur Überarbeitung des LVR-Standardpapiers zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit zur Mitberatung in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie den Jugendhilfeausschuss.
Begründung:
1. Beratungsfolge:
Das Thema Standardabbau beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wurde in den Gremien
bisher wie folgt behandelt:
•
Info 12/2002 vom 24.04.2002
Seite - 2 •
•
•
Antrag A 4 / 2002 der CDU-Fraktion vom 03.05.2002
Kreisausschuss am 22.05.2002
Kreistag am 22.05.2002
Dem Beschluss des Kreistages vom 22.05.2002 (TOP 7.1) folgend wird die Angelegenheit dem
Kreisausschuss als dem federführenden Beratungsgremium vorgelegt.
Ergänzend liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.04.2002 zum Memorandum „Finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für die Kommunen in NRW“ vor (R 1 / 2002). In der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.06.2002 (TOP 12) wurde vereinbart, den vorgeschlagenen Resolutionstext in die weiteren Beratungen einfließen zu lassen.
2. Sachstand:
Beim Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat sich neben dem Vorstand auch eine Arbeitsgruppe mit
der Thematik befasst. Es fanden ferner Gespräche zwischen dem Landschaftsverband auf der
einen Seite und den Landräten, Oberbürgermeistern sowie Spitzenverbänden auf der anderen
Seite statt.
Der Landkreistag hat am 03.06.2002 die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme an den LVR verfasst. Im Hinblick auf die durchgeführten Gespräche und vorliegenden Erkenntnisse ist zusammenfassend festzustellen, dass das den Kreisen und kreisfreien Städten im Rheinland überlassene Papier „Standards beim Landschaftsverband Rheinland“ keine hinreichend geeignete Grundlage für die weiteren Beratungen bildet, da lediglich die Dezernate 4 und 7 des Landschaftsverbandes Rheinland erfasst sind und die bestehenden Standards nicht mit der notwendigen Präzision
und Tiefe beschrieben und überprüft werden. Erforderlich ist vielmehr – wie in den Schreiben des
Landkreistages Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2002 (Anlage 3 zur Info 12/2002) sowie vom
03.06.2002 formuliert - eine umfassende und systematisch vorgenommene Aufgabenkritik. Hinsichtlich der dafür notwendigen Leitlinien zur Überprüfung des Papiers haben Landkreistag und
Städtetag die als Anlage 2 beigefügte Zusammenfassung der vorzunehmenden Schritte erarbeitet.
Die Durchführung der entsprechenden systematischen Überprüfung durch den Landschaftsverband Rheinland dürfte erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass eine Berücksichtigung der
Ergebnisse bei den Überlegungen zur Aufstellung des LVR-Haushalts 2003 nicht gesichert ist.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Stellungnahme sowie den Leitlinien zuzustimmen.
Hinsichtlich der beantragten Resolution R 1 / 2002 ist die Verwaltung der Ansicht, dass das Memorandum ein erster Schritt in die richtige Richtung, nämlich die finanzielle Entlastung, ist. Der Position des Landesjugendhilfeausschusses, die von der Absicht geprägt ist, Standards beizubehalten,
sollte gerade unter dem Gesichtspunkt Standardabbau nicht gefolgt werden.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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./.
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