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Beschlussvorlage GB (Standardabbau Landschaftsverband Rheinland)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Standardabbau Landschaftsverband Rheinland) Beschlussvorlage GB (Standardabbau Landschaftsverband Rheinland)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 89/2002 05.09.2002 Az.: 20/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 18.09.2002 Standardabbau Landschaftsverband Rheinland Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss nimmt die Stellungnahme des Landkreistages Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2002 sowie die seitens des Landkreistages und des Städtetages am 29.07.2002 verfassten Leitlinien zur Überarbeitung des LVR-Standardpapiers zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit zur Mitberatung in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie den Jugendhilfeausschuss. Begründung: 1. Beratungsfolge: Das Thema Standardabbau beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wurde in den Gremien bisher wie folgt behandelt: • Info 12/2002 vom 24.04.2002 Seite - 2 • • • Antrag A 4 / 2002 der CDU-Fraktion vom 03.05.2002 Kreisausschuss am 22.05.2002 Kreistag am 22.05.2002 Dem Beschluss des Kreistages vom 22.05.2002 (TOP 7.1) folgend wird die Angelegenheit dem Kreisausschuss als dem federführenden Beratungsgremium vorgelegt. Ergänzend liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.04.2002 zum Memorandum „Finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für die Kommunen in NRW“ vor (R 1 / 2002). In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.06.2002 (TOP 12) wurde vereinbart, den vorgeschlagenen Resolutionstext in die weiteren Beratungen einfließen zu lassen. 2. Sachstand: Beim Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat sich neben dem Vorstand auch eine Arbeitsgruppe mit der Thematik befasst. Es fanden ferner Gespräche zwischen dem Landschaftsverband auf der einen Seite und den Landräten, Oberbürgermeistern sowie Spitzenverbänden auf der anderen Seite statt. Der Landkreistag hat am 03.06.2002 die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme an den LVR verfasst. Im Hinblick auf die durchgeführten Gespräche und vorliegenden Erkenntnisse ist zusammenfassend festzustellen, dass das den Kreisen und kreisfreien Städten im Rheinland überlassene Papier „Standards beim Landschaftsverband Rheinland“ keine hinreichend geeignete Grundlage für die weiteren Beratungen bildet, da lediglich die Dezernate 4 und 7 des Landschaftsverbandes Rheinland erfasst sind und die bestehenden Standards nicht mit der notwendigen Präzision und Tiefe beschrieben und überprüft werden. Erforderlich ist vielmehr – wie in den Schreiben des Landkreistages Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2002 (Anlage 3 zur Info 12/2002) sowie vom 03.06.2002 formuliert - eine umfassende und systematisch vorgenommene Aufgabenkritik. Hinsichtlich der dafür notwendigen Leitlinien zur Überprüfung des Papiers haben Landkreistag und Städtetag die als Anlage 2 beigefügte Zusammenfassung der vorzunehmenden Schritte erarbeitet. Die Durchführung der entsprechenden systematischen Überprüfung durch den Landschaftsverband Rheinland dürfte erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass eine Berücksichtigung der Ergebnisse bei den Überlegungen zur Aufstellung des LVR-Haushalts 2003 nicht gesichert ist. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Stellungnahme sowie den Leitlinien zuzustimmen. Hinsichtlich der beantragten Resolution R 1 / 2002 ist die Verwaltung der Ansicht, dass das Memorandum ein erster Schritt in die richtige Richtung, nämlich die finanzielle Entlastung, ist. Der Position des Landesjugendhilfeausschusses, die von der Absicht geprägt ist, Standards beizubehalten, sollte gerade unter dem Gesichtspunkt Standardabbau nicht gefolgt werden. Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ./. ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)