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Antrag CDU (Mögliche künftige Nutzung der Ordensburg Vogelsang hier: Antrag der CDU vom 10.08.2002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag CDU (Mögliche künftige Nutzung der Ordensburg Vogelsang
hier: Antrag der CDU vom 10.08.2002) Antrag CDU (Mögliche künftige Nutzung der Ordensburg Vogelsang
hier: Antrag der CDU vom 10.08.2002)

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CDU KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: A 15/2002 10.08.2002 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 04.09.2002 Ausschuss für Wirtschaftsförderung 05.09.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Mögliche künftige Nutzung der Ordensburg Vogelsang hier: Antrag der CDU vom 10.08.2002 Sehr geehrter Herr Landrat, die vielfältigen, teilweise unstrukturierten Diskussionen um die Zukunft der „Ordensburg Vogelsang“ haben unsere Fraktion veranlasst, sich in mehreren Sitzungen sowohl vor Ort wie auch unter Hinzuziehung externer Fachleute mit einer möglichen Folgenutzung der Ordensburg zu befassen und einen Vorschlag für ein grobes Nutzungskonzept zu erarbeiten. Auf diesem Hintergrund beantragen wir, in die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages den Punkt „Mögliche künftige Nutzung der Ordensburg Vogelsang“ aufzunehmen. Gleichzeitig beantragen wir, den folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen: Der Kreistag spricht sich für den Erhalt der „Ordensburg Vogelsang“ als nationale Gedenkstätte und ständiges Mahnmal in der Trägerschaft der Bundesrepublik Deutschland aus. Er beauftragt in diesem Sinne den Landrat, mit den zuständigen Stellen des Bundes in Gespräche einzutreten mit dem Ziel, den Bund für den Um- und Ausbau der „Ordensburg Vogelsang“ zu einer Dokumentations- und Bildungsstätte zu gewinnen. Begründung: Seite - 2 - Die „Ordensburg Vogelsang“ war eine von vier geplanten Anlagen, in denen NS-Junker ihre Ausbildung erfahren sollten, wobei in Vogelsang vor allem das nationalsozialistische Weltbild vermittelt wurde. Aus diesem Grunde kommt diesem Ort für die Erklärung der politischen Ziele des „Dritten Reiches“ eine besondere Stellung zu. Die Bundesrepublik als Eigentümerin der Immobilie hat daher nach Meinung des Kreistages Euskirchen die Pflicht, diese im Rahmen einer Dokumentations- und Bildungsstätte als ständiges Mahnmal zu erhalten und zu unterhalten, in der die Ursachen der menschenverachtenden Diktatur des sogenannten „Dritten Reiches“ mit ihren verheerenden Folgen für Deutschland und die Welt dargestellt und erläutert werden können. „Die u.a. aus dem nationalsozialistischen Menschenbild resultierenden Kontinuitäten Fremdenhass, Ausländerfeindlichkeit, (latenter) Antisemitismus“ (Zitat Prof. Horst Schuh) müssen dabei Einstieg in die Aufklärung über die nationalsozialistische Vergangenheit sein. Gerade die gegenwärtigen fremdenfeindlichen Stimmungen unterschiedlichster Art bieten eine Erklärung für die Entstehung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts. Die „Ordensburg Vogelsang“ bietet an historischer Stelle die einmalige Möglichkeit zur Schaffung eines dringend benötigten Lernortes, um die möglichen Folgen nationalistischen und nationalsozialistischen Gedankengutes aufzeigen zu können und nach Lösungsstrategien zu suchen. Denn die Diskussion über den Nationalsozialismus und seine unmittelbaren Folgen und die Spätfolgen wird in der deutschen Bevölkerung, vor allem aber in den Schulen zu wenig geführt. Dabei sollte natürlich auch die Nachkriegszeit und die damit verbundene Verwendung der Ordensburg durch die NATO-Partner besondere Berücksichtigung finden. Um eine weitere Diskussion anzufachen und zum intensiven Nachdenken anzuregen, ist eine umfassende Dokumentation in Form einer „unter die Haut gehenden“ Ausstellung mit modernen Informationstechniken, dazu gehörenden Inszenierungen und eine entsprechende wirtschaftliche Begleitung dringend erforderlich. Der Ort sollte allerdings auch als Begegnungsstätte genutzt werden, um demokratische Prinzipien wie Partizipation, Diskussion und Konsensfindung bzw. Kompromissbildung (Zitat Prof. Horst Schuh) einzuüben und erfahren zu können. Als Träger für ein so beschriebenes Dokumentationszentrum mit angegliederter Dokumentationsstätte kann nach Meinung des Kreistages Euskirchen wegen der bundesweiten Bedeutung nur die Bundesrepublik Deutschland (möglicherweise in Public-Private-Partnership) in Frage kommen. Da die Auswirkungen des nationalsozialistischen Gedankengutes bis in die heutige Zeit nachwirken, kommt für die Aufbereitung des Themas und für die Unterhaltung einer solchen Einrichtung das Haus der Geschichte mit seiner Zentrale in Bonn in Betracht, das bereits eine Außenstelle in Leipzig besitzt. Auf diese Weise ist dann auch eine bundesweite Diskussion der Dokumentationsschwerpunkte gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen F.d.R. gez. Josef Reidt (Fraktionsvorsitzender) gez. Dr. Dieter Pesch (stellv. Fraktionsvorsitzender) (Kolvenbach)