Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 85/2002
26.08.2002
Az.: 20/912-11/2002
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002
a) Budget 600 542
I. BSE-Untersuchungsgebühren Schlachthof
II. Gebühren für die Fleischhygieneuntersuchungen (Beschaugebühren)
III. Gebühren für Rückstandsuntersuchungen
b) PCB-Sanierung Berufskolleg Eifel, Kall
Sachbearbeiter/in: Herr Rosell / Herr Adams / Herr Hessenius
Tel.: 15- 215 / 327 /
420
Abt.: GB II / Abt. 10.3 / Abt. 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
a) 791.041,10 € im Budget 600 542
b) 700.000,00 € für die Maßnahme PCB-Sanierung Berufskolleg Eifel, Ausgabebedarf in den
Budgets 700 103 und 100 400 003 sowie bei der Haushaltsstelle 2 2411 93501,
€
€
Seite - 2 wird zugestimmt.
Begründung:
a) Budget 600 542
I. BSE-Untersuchungsgebühren
II. Gebühren für die Fleischhygieneuntersuchungen (Beschaugebühren)
III. Gebühren für Rückstandsuntersuchungen
b) PCB-Sanierung Berufskolleg Eifel, Kall
c) Mittelbereitstellung
a) Budget 600 542
I. BSE-Untersuchungsgebühren
Nach der Feststellung des ersten deutschen BSE-Falles im November 2000 wurde die
Durchführung von BSE-Schnelltests bei über 30 Monate alten Schlachtrindern ab dem 06.12.2000
verbindlich vorgeschrieben. Für Nordrhein-Westfalen wurde per Erlass festgelegt, dass die
Untersuchungen in den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern (VetUA) durchgeführt werden
müssen.
Aufgrund der im Dezember 2000 bestehenden Untersuchungsengpässe beim VetUA Krefeld hatte
sich das Ministerium am 08.12.2000 einverstanden erklärt, übergangsweise auch Ergebnisse von
Schnelltestuntersuchungen in privaten Labors anzuerkennen. Daher wurden die bei der Firma
Euskirchener Fleischhandels GmbH (Schlachthof) anfallenden BSE-Untersuchungen im Dezember
2000 von dem Privatlabor Artus GmbH in Hamburg durchgeführt. Die Abrechnung dieser
Untersuchungen erfolgte direkt zwischen dem Labor und dem Schlachthof.
Durch Verfügung der Bezirksregierung vom 03.01.2001 wurde der Kreis Euskirchen verpflichtet,
die amtlichen Proben für den BSE-Schnelltest von Schlachtrindern über 30 Monate (später ab 24
Monaten) im zuständigen VetUA Krefeld durchführen zu lassen. Vom 03.01.01 - 17.08.01 hat der
Schlachthof dann alle BSE – Proben in Krefeld untersuchen lassen.
Für die Untersuchungen wurden zunächst keine Gebühren erhoben. Die Bezirksregierung teilte
mit, dass für die Monate Januar bis einschließlich März das Land die Kosten für die Untersuchung
übernehme, um innerhalb dieser Zeit das Fleischhygienekostengesetz des Landes wie auch die
darauf
basierenden
Gebührensatzungen
der
Kreise
um
einen
entsprechenden
Gebührentatbestand ergänzen zu können. Mit Erlass vom 28.02.2001 erklärte das Ministerium,
dass bei der Bezirksregierung ein Missverständnis vorgelegen habe und eine dreimonatige
Kostenübernahme nicht in Betracht komme. Erst im April hat das Land das Kostengesetz
geändert, so dass das Untersuchungsamt Anfang Mai gegenüber dem Kreis Euskirchen die
Gebührenbescheide rückwirkend ab 03.01.2001 erließ. Für die Untersuchung einer BSE – Probe
wurde eine Gebühr von 101,00 DM festgesetzt. Der Kreis Euskirchen wiederum hat seine
Gebührensatzung am 23.05.2001 geändert und um einen Gebührentatbestand für BSE –
Untersuchungen ergänzt (106,00 DM = Untersuchungsgebühr zuzüglich Probenentnahmegebühr).
Auf dieser Grundlage sind dann gegenüber dem Schlachthof die Gebührenbescheide ergangen,
deren Höhe sich insgesamt auf 1.264.686,00 DM (646.621,30 Euro) beläuft. In diesem Betrag sind
30.501,00 Euro Gebühren für die Durchführung der Probeentnahme enthalten, die beim Kreis
verbleiben. An das Untersuchungsamt sind demnach zu überweisen:
03.01.01 –17.08.01:
11.931 Proben =
616.120,30 Euro
Der Kreis hat gegen die Bescheide des Untersuchungsamtes und der Schlachthof gegen die
Bescheide des Kreises Euskirchen Widerspruch eingelegt. Den Widersprüchen kommt keine
Seite - 3 aufschiebende Wirkung zu. Auf Betreiben der Fleischwirtschaft hat ein Bochumer Betrieb vor dem
Verwaltungsgericht in einem Musterverfahren einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.
Gegen die Erhebung der Untersuchungsgebühren wird eingewandt,
- dass es der BSE – Verordnung an einer Rechtsgrundlage fehle,
- die Zustimmung des Bundesrates nicht eingeholt worden sei,
- die Verordnung dem europäischen Gemeinschaftsrecht widerspreche,
- die Untersuchung unzulässigerweise auf staatliche Untersuchungsämter beschränkt
worden sei,
- dass ein Schnelltest nicht geeignet sei, eine verlässliche Aussage über das Vorhandensein
von Prionen zu treffen,
- dass eine Verletzung des Art. 3 GG vorliege, da in anderen Bundesländern keine
Gebühren für BSE- Schnelltests erhoben würden und
- dass die Gebührenbescheide der Untersuchungsämter rechtsfehlerhaft seien.
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit der Begründung, dass die Frage der Rechtmäßigkeit
der Gebührenbescheide offen erscheine und erst in einem sich anschließenden
Hauptsacheverfahren beantwortet werden könne, abgelehnt. Zwischenzeitlich ist ein
verwaltungsgerichtliches Klageverfahren anhängig. Solange über das Hauptsacheverfahren nicht
endgültig entschieden worden ist, hat das Untersuchungsamt gegenüber dem Kreis Euskirchen
eine Entscheidung über die Widersprüche ausgesetzt und von einer Vollstreckung abgesehen. In
gleicher Weise hat sich der Kreis Euskirchen, da die rechtlichen Bedenken hinsichtlich der
Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung geteilt werden, gegenüber dem Schlachthof verhalten.
Viele Betriebe waren nicht bereit, die hohen Gebühren des Untersuchungsamtes zu bezahlen, so
dass immer mehr Kreise dazu übergingen, entgegen der Erlasslage die Untersuchung in privaten
Labors zuzulassen. Nochmals mit Erlass vom 29.05.01 wurden die Kreise vom Ministerium
angewiesen, die Proben ausschließlich in die Staatlichen Ämter zu liefern. Der Kreis Euskirchen
hat sich gemeinsam mit anderen Kreisen gegen diese Verfügung gewandt und ausgeführt, dass
keine Norm bestehe, welche die Untersuchungen ausschließlich in den Staatlichen
Untersuchungsämtern vorschreibe. Vorgegeben ist nur, dass die Laboruntersuchungen in einem
nach der Fleischhygieneverordnung anerkannten Labor durchzuführen sind. Zu den anerkannten
Laboren zählen jedoch auch solche Einrichtungen, die nicht staatlich betrieben wurden. Neben
den gegen die verpflichtende Inanspruchnahme des Staatlichen Untersuchungsamtes
bestehenden rechtlichen Bedenken waren auch die tatsächlichen Auswirkungen zu
berücksichtigen. Die Gebühren für die Untersuchung in Krefeld beliefen sich auf DM 101,--DM
zuzüglich der Kosten für die Probenentnahme und den Transport, während die Untersuchung in
einem anerkannten Privatlabor lediglich 55,-DM inklusive Transport kostete. Das Verbot,
kostengünstige alternative Laboreinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bedeutete für den
Schlachthof durchschnittlich wöchentliche Mehrkosten von 16.000,- DM. Diese Mehrkosten stellten
für den Betrieb insoweit einen Wettbewerbernachteil dar, als für Konkurrenzbetriebe in
Nachbarländern kostengünstigere Regelungen (Belgien, Holland) oder kostenneutrale Regelungen
(Rheinland-Pfalz) für die Übernahme der Untersuchungskosten bestanden.
Zu den reinen Mehrkosten für die Untersuchungen im VetUA Krefeld kamen noch „Folgeschäden“,
hervorgerufen durch lange Untersuchungsdauer, häufig vorkommende Nachuntersuchungen, hohe
Anzahl an als nicht untersuchungsfähig angesehenen Proben und Transportkosten hinzu. Da die
Weisung der Fachaufsicht, für die BSE-Untersuchungen keine privaten Labors in Anspruch zu
nehmen, weder rechtlich haltbar noch wissenschaftlich vertretbar war, hat der Kreis dem
Schlachthof gestattet ab der 34. Kalenderwoche die BSE-Proben im anerkannten Privatlabor der
Firma LSG-ELAB GmbH, Siegen, testen zu lassen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Vorteilen
für den Schlachthof entfiel für den Kreis die Verpflichtung zur Gebührenerhebung, da das private
Labor direkt mit dem Schlachthof abrechnete:
18.08.01 – 10.02.02:
0,00 Euro.
Seite - 4 Nachdem Anfang Januar 2002 bei privaten Laboratorien in Bayern und Rheinland-Pfalz
Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren, wurde der Kreis Euskirchen durch ministeriellen
Erlass unter Androhung der Beschlagnahme der Fleischbeschausiegel angewiesen, keine BSEUntersuchungen mehr in privaten Laboratorien durchführen zu lassen.
Ab dem 11.02.2002 wurden die BSE-Proben im Labor des Tiergesundheitsamtes (TGA) der
Landwirtschaftskammer Rheinland in Bonn durchgeführt. Durch ministeriellen Erlass waren die
Untersuchungszentren der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe für amtliche
BSE-Tests anerkannt und damit den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern gleichgestellt
worden.
Mittlerweile waren die Untersuchungsgebühren in allen anerkannten Untersuchungsstellen auf
35,80 Euro gesenkt worden (dieser Betrag verringert sich noch um 15,00 Euro, die von der EU als
Zuschuss gezahlt werden). Das Abrechnungsverfahren entsprach dem Verfahren des
Untersuchungsamtes Krefeld, das heißt das TGA erhebt beim Kreis und der Kreis erhebt
wiederum beim Schlachthof die Untersuchungsgebühren.
Die Gebührenbescheide des TGA gingen erst im Juni 2002 ein.
Darauf basierend sind dann gegenüber dem Schlachthof Gebührenbescheide in Höhe von
236.603,80
Euro
erlassen
worden.
In
diesem
Betrag
sind
19.488,00
Euro
Probeentnahmegebühren enthalten, die beim Kreis verbleiben. An das TGA sind demnach zu
überweisen:
11.02.02 - 19.06.02:
10.440 Proben =
217.115,80 Euro
Der Schlachthof hat am 19.06.02 seinen Betrieb wegen Insolvenz eingestellt. Trotz des laufenden
Musterverfahrens besteht das TGA auf Zahlung der Gebühren.
Aus dem Budget 600 542 der Abt. 39 ist daher folgender Betrag für BSE-Untersuchungsgebühren
noch zu zahlen:
03.05.01 - 17.08.01:
18.08.01 - 10.02.02:
11.02.02 - 19.06.02:
11.931 Proben =
10.440 Proben =
616.120,30 Euro
0,00 Euro
217.115,80 Euro
----------------------833.236,10 Euro
Es bleibt festzuhalten, dass der Teilbetrag von 616.120,30 Euro erst nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, vorausgesetzt die Klage bleibt erfolglos, zu zahlen ist, während
der Teilbetrag von 217.115,80 Euro zum 30.09.02 fällig wird.
Vorrangige Deckung:
Die EU hat Beihilfen zu den Kosten für die BSE-Untersuchungen gewährt. Aufgrund einer
Abtretungserklärung des Schlachthofs ist ein Betrag in Höhe von 117.195 Euro direkt an den Kreis
Euskirchen ausgezahlt worden.
Damit ergibt sich folgende voraussichtliche
Untersuchungsgebühren im Budget 600 542:
Ausgaben
./. EU - Mittel
Ergebnis
Überschreitung
hinsichtlich
der
BSE-
833.236,10 Euro
117.195,00 Euro
716.041,10 Euro
II. Gebühren für die Fleischhygieneuntersuchungen (Beschaugebühren)
Während es sich bei den BSE-Untersuchungen um eine Sondermaßnahme handelt, sind im
Schlachthof gleichzeitig auch die regulären Untersuchungen angefallen. Aufgrund der Insolvenz
Seite - 5 des Schlachthofes ab 20.6.02 sind Gebühren für die Fleischuntersuchung in Höhe von ca. 30.000
€ zur Zeit uneinbringlich. Dieser Betrag wird nicht duch Ausgabeeinsparungen kompensiert.
III. Gebühren für Rückstandsuntersuchungen
Im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werden bei der Fleischuntersuchung in
Schlachthöfen,
Metzgereien
und
Hausschlachtungen
regelmäßig
stichprobenartige
Untersuchungen auf Rückstände von Umweltgiften wie Blei, Cadmium, Pflanzenschutzmittel etc.
und Arzneimitteln durchgeführt. Diese „Rückstandsuntersuchungen“ finden europaweit bei allen
Schlachttierarten statt und werden in Deutschland durch den Rückstandskontrollplan koordiniert.
Die Untersuchungen werden in den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern durchgeführt und
den Kreisen und kreisfreien Städten in Rechnung gestellt. Als Rechnungsgrundlage gilt hierbei die
Summe aller jeweils geschlachteten Tiere und nicht die tatsächlich durchgeführten
Untersuchungen. Aufgrund einer Empfehlung des Landkreistages NW (14.02.2000, Nr. 89/00) hat
der Kreis Euskirchen seit Anfang 2000 wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser
Vorgehensweise regelmäßig Widersprüche gegen die Gebührenbescheide aus Krefeld eingelegt
und die Zahlung bis zum Abschluss eines vom Kreis Borken geführten Musterverfahrens
eingestellt. Vollstreckungsverfahren wurden durch das VetUA nicht eingeleitet.
Im August 2002 hat sich nach Gesprächen zwischen dem Kreis Borken und der Bezirksregierung
Düsseldorf als Fachaufsicht für das VetUA Krefeld herausgestellt, dass diese Art der
Gebührenfestsetzung rechtmäßig ist. Der Kreis Borken hat darauf hin seine Klage zurückgezogen.
Daher muss der Kreis Euskirchen die entsprechenden Beträge für die Jahre 2000 bis 2002 an das
Untersuchungsamt abführen.
Aufgrund der hohen Schlachtzahlen im Kreis Euskirchen sind jährlich ca. 15.000 € Rückstandsuntersuchungsgebühren angefallen, so dass noch insgesamt ca. 45.000 € bereitgestellt werden
müssen.
Im Ergebnis bedeutet dies die Notwendigkeit einer überplanmäßigen Ausgabe im Budget 600 542,
die sich wie folgt zusammen setzt:
Ergebnis BSE-Untersuchungsgebühren
Beschaugebühren
Rückstandsuntersuchungsgebühren
Summe = überplanmäßiger Bedarf
716.041,10 Euro
30.000,00 Euro
45.000,00 Euro
791.041,10 Euro
b) PCB-Sanierung Berufskolleg Eifel, Kall
Im Jahr 2001 hat die Bezirksregierung Köln eine Empfehlung an alle Schulträger im
Regierungsbezirk herausgegeben, ihre Schulgebäude nach der verschärften PCB – Richtlinie
(PCB = Polychlorierte Biphenyle) von 1996 untersuchen zu lassen. Aufgrund der Verfügung der
Bezirksregierung hat der Kreis Euskirchen das Chemische und Lebensmitteluntersuchungsamt der
Stadt Aachen (CLUA) damit beauftragt, entsprechende Messungen in allen Gebäuden
durchzuführen, für die der Kreis Schulträger ist. Diese Untersuchungen wurden 2001/2002
flächendeckend durchgeführt.
Ende Juni 2002 informierte CLUA den Kreis über die Ergebnisse der Beprobung:
Seite - 6 1. In 2 Raumluftproben aus dem Berufskolleg Eifel in Kall wurde eine Überschreitung des sogenannten Interventionswertes von 3000 ng PCB je m³ Raumluft festgestellt. Daraufhin wurde sofort
eine Untersuchung des Gebäudes mit systematischen Material- und Raumluftanalysen
durchgeführt.
2. In allen übrigen Schulen in Kreisträgerschaft wurden unbedenkliche Werte (unter 300 ng
PCB/m³ Raumluft) festgestellt, in zwei Fällen lagen die Werte knapp über dem Vorsorgewert von
300 ng, hier ist durch einfache Maßnahmen wie verstärktes Lüften und Reinigen Abhilfe zu
schaffen.
Aufgrund der Messergebnisse für das Berufskolleg Eifel wurde vom CLUA für das Schulgebäude
ein Messkataster erstellt. Ende Juli 2002 lagen die Ergebnisse vor: Danach gibt es im Trakt C des
Berufskollegs in 18 Räumen eine Überschreitung des Interventionswertes, so dass nach der PCBRichtlinie des Landes NRW ein unverzügliches Handeln erforderlich ist. Es handelt sich dabei um
17 Klassenräume und das Lehrerzimmer. Die festgestellten Raumluftwerte liegen zwischen 2390
und 6530 ng PCB/m3. Fest steht, dass primär der Anstrich auf den Deckenplatten und die
Fugendichtmittel bestimmter Typen, die in allen genannten Räumen eingebaut wurden, Ursache
der hohen PCB- Belastung im Gebäudeteil C sind. In den anderen Gebäudetrakten ist eine
Belastung nicht festzustellen.
Die Verwaltung hat nach Vorliegen der Ergebnisse unverzüglich die Gesellschaft für Gefahrstoffe
in Bauten GmbH, Neuss, (GSB) beauftragt, vorab ein Sanierungskonzept für das Lehrerzimmer
und die notwendigen Reinigungsmaßnahmen (insbes. Möbel) zu erstellen. Inzwischen ist der
Auftrag zur Sanierung des Lehrerzimmers vergeben, die Reinigungsarbeiten sind abgeschlossen.
Diese Sanierung des Lehrerzimmers wird als Pilotprojekt durchgeführt, um dann auf der Grundlage
der gewonnenen Erkenntnisse die erforderlichen Maßnahmen in den Klassenräumen einschätzen
zu können. Teilweise sind Ersatzbeschaffungen von Möbeln notwendig, insbesondere von
Polstermöbeln im Lehrerzimmer, wo der Reinigungsaufwand unverhältnismäßig wäre. Hier soll
eine für 2003 eingeplante Ersatzbeschaffung vorgezogen werden. Die beschränkte Ausschreibung
läuft zur Zeit. Bis zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in den Klassenräumen soll der
Unterricht, soweit die Klassenräume betroffen sind, in Containern durchgeführt werden.
Vorübergehend ist eine Regelung durch Nutzung von Räumen im benachbarten
Verwaltungsgebäude der KEV und durch Umstellungen des Stundenplanes erfolgt. Es werden
Container für 8 Klassen benötigt.
Zwischenzeitlich wurde die Firma GSB beauftragt, einen Vorschlag für eine Gesamtkonzeption zu
erstellen. Dieser soll Grundlage für die Vorberatung im Ausschuss für Bau, Straßen und
Abfallbeseitigung am 16.9.02 und die Entscheidung im Kreisausschuss am 18.9.02 sein.
Außerdem wird darauf aufbauend eine erste grobe Kostenberechnung vorgelegt. Auf die
Ausführungen in der Info 40/2002 wird ergänzend verwiesen.
Bereits jetzt ist abschätzbar, dass dem Kreis für die Abwicklung der Sanierungsmaßnahme im
erheblichen Maße überplanmäßige Ausgaben entstehen, derzeit werden die Kosten auf
mindestens ca. 700.000,00 € geschätzt:
Maßnahme
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Sanierung Lehrerzimmer und Maßnahmen in der Cafeteria
vorgezogene Neumöblierung des Lehrerzimmers
Spezialreinigung der Möbel
Bereitstellung von Containern für 8 Klassen als
Übergangsunterbringung zur Sicherung des Unterrichts
Sanierung der übrigen 17 Räume, deren Aufwand durch GSB
noch zu ermitteln ist:
Schätzung auf Basis des Lehrerzimmers
Gutachterkosten für Sanierungskonzeption und deren
Umsetzung:
grobe Kostenschätzung
rd.
30.000 €
rd.
25.000 €
rd.
7.000 €
Haushaltsstelle
bzw. Budget
B 700 103
H 2 2411 93501
B 700 103
rd.
80.000 €
B 100 400 003
rd.
485.000 €
B 700 103
Seite - 7 Schätzung: 15 % von rd. 485.000 €
Summe
rd.
rd.
73.000 €
700.000 €
B 700 103
c) Mittelbereitstellung
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben wird wie folgt vorgenommen:
1.
Verbesserungen im Budget 200 321
2.
Verbesserungen im Budget 100 200
3.
Verbesserungen im Budget 300 510 003
4.
Erhöhte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
Summe
60.000,00 €
50.000,00 €
1.281.000,00 €
100.041,10 €
1.491.041,10 €
Landrat
Geschäftsbereichsleiter I:
___________________
(Unterschrift)
Geschäftsbereichsleiter
II:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter 10.3:
Abteilungsleiter 20:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)