Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Finanz- und Personalausschusses am 12.06.2007
8
Festlegung der Wertgrenze gem. § 41 Abs. 1 Ziffer h GO NW für den Nachweis von
Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan B der Haushaltspläne 2008 folgende (252/2007)
Die für die Aufstellung der Haushaltspläne ab 2008 maßgebliche Wertgrenze für die Veranschlagung
und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B wird auf 5.000 € festgesetzt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)